Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung bevollmächtigt der
Bürgermeister und seinen Stellvertreter mit der
der 50Hertz Transmission GmbH und dem dänischen
Stromnetzbetreiber Energinet SOV, entsprechend des Angebotes vom 14.02.2022,
eine Vereinbarung über die Kompensation der Straßenschäden an den kommunalen
Straßen durch den Bau des Landanschluss des Projekts "Kriegers Flak -
Combined Grid Solution" in Höhe von 200.000,- € abzuschließen. Das
Ergebnis dieser Vereinbarung ist in einem Nachtragshaushalt zu berücksichtigen.
Sachverhalt:
Seit 2017 ist der Landanschluss des Projekts "Kriegers Flak -
Combined Grid Solution" (KF - CGS) im
Umspannwerk Bentwisch, Neu Harmstorf 5, 18182 Bentwisch, errichtet
worden.
KF - CGS ist ein innovativer Ansatz, der Energieaustausch zwischen der
dänischen Insel Seeland und dem europäischen Festland mit der Anbindung von
Windparks in der Ostsee verbindet; und dabei zu großen Teilen bereits
vorhandene Infrastruktur nutzt.
Dieses Projekt ist ein gemeinsames Vorhaben der 50Hertz Transmission GmbH
zusammen mit ihrem
Partner, dem dänischen Stromnetzbetreiber Energinet SOV.
Für die Bauarbeiten (zwischen 2017 und 2021) kam es zu einem erhöhten
Lkw-Verkehr auf den
Straßen, die zum und vom Standort führen (Straße "Im
Wiesengrund"; Straße "Klein Bartelsdorfer
Weg" / "Neu-Harmstorf" zwischen Einmündung "Im
Wiesengrund" und Abzweig Umspannwerk).
In Vorbereitung der Baumaßnahmen wurde in Abstimmung mit der Gemeinde
Bentwisch durch die 50Hertz Transmission GmbH ein Beweissicherungsgutachten
durch einen externen Gutachter in Auftrag gegeben, um eventuelle Beschädigungen
an Gebäuden, Straßen und dem Bahnübergang nach Abschluss der Arbeiten
feststellen zu können.
Der Zustand der Straßen nach Fertigstellung der Anlagen im Jahr 2021
wurde durch eine Nachbesichtigung mit einem Gutachten vom 5. Mai 2021 bewertet.
Beide Gutachten wurden von Herrn Dipl.-Ing. (FH) Jörg Meling, von der IHK
Rostock, öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Schäden an
Gebäuden, erstellt.
Wesentliche Beschädigungen, welche über die gewöhnliche Abnutzung der
Straßen hinausgehen,
sind u.a. abgesenkte Schachtabdeckungen, Schäden an den Banketten oder
den Asphaltkanten.
Der Gutachter formuliert im Ergebnis der Nachbesichtigung:
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4 Beurteilung und Zusammenfassung
Durch den Schwerlastverkehr für die Baustelle des
Umspannwerkes 50Hertz wurden
die Straßen stark belastet. Es erfolgte ein Vergleich des Straßenzustandes im
Jahre 2017 vor und
2021 nach der Baumaßnahme. Zwischenzeitlich haben
die Schäden stellenweise wesentlich
zugenommen. Der ca. 500 m lange Straßenabschnitt
Im Wiesengrund muss jetzt aufgrund der
Schäden erneuert werden.
Da diese Baumaßnahme demnächst beginnen soll, musste jetzt eine Nachbegehung
nach Abschluss der Baumaßnahme Umspannwerk 50Hertz vorgenommen werden.
Bei der Beurteilung ist darauf zu achten, dass die Straßen bereits vorher
Schäden aufwiesen. Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass die Straßen über vier
Jahre dem allgemeinen Straßenverkehr plus Schwerlastverkehr sowie der Witterung
ausgesetzt waren. Eine genaue Abgrenzung der Schäden ist somit nicht möglich.
Es bleibt jedoch festzustellen, dass durch den Schwerlastverkehr typische
Schäden entstanden sind:
- verstärkte Ausbrüche der Straßenränder und Beschädigungen der Bankette
- leichte Absackungen in Fahrspurbereichen besonders an den Straßenrändern
- verstärkte und neue Rissbildungen
- gravierende Oberflächenbeschädigungen
- netzförmige Oberflächenrisse durch Nachgeben des Unterbaus
- Schäden der Straßenoberfläche direkt an Schächten sowie versackte
Schachtabdeckungen (eventuell des gesamten Schachtes und der
Grundleitungsanschlüsse)
Da die Straße ansonsten hauptsächlich durch Pkw
und nur vereinzelte Lkw genutzt wird, sind viele Schäden
auf den Schwerlastverkehr zurückzuführen. Die
Schäden begrenzen sich nicht nur auf die jetzt auffälligen oberflächlichen
Risse und Löcher, sondern werden sich durch Niederschläge und Frost schnell
vergrößern.
Daher sind umfassende Erneuerungs- und Ausbesserungsarbeiten erforderlich.
Die Straße Im Wiesengrund wird daher komplett erneuert. Die anderen Straßen
weisen mittlerweile in relativ großem Umfang Schäden auf, bei denen aus meiner
Sicht demnächst ebenfalls eine grundhafte Sanierung erforderlich wird.
In diesem Gutachten zur Nachbegehung wurden nur exemplarisch Fotos
eingearbeitet, um die Veränderungen zu visualisieren.
Die auf Daten-USB-Stick gespeicherten umfangreichen Fotos und Videomaterial
erlauben einen Vergleich aller Straßenoberflächen. Aufgrund des
unterschiedlichen Sonnenstandes und der Witterung kommen entsprechend der
Lichtverhältnisse immer andere Schäden und Strukturen zur Geltung, was eine
Auswertung erschwert
Eine Kostenaufteilung
nach dem Verursacherprinzip ist ebenfalls schwierig, da die
Straßen bereits vorher teilweise erhebliche Schäden hatten und zwischenzeitlich
auch durch andere Fahrzeuge genutzt wurden. Auch der lange Zeitraum von ca. 4
Jahren hat den Zustand der Straßen allein durch Bewitterung verschlechtert, so
dass
ein Schadensausgleich aus meiner Sicht Verhandlungssache ist.
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Mit Schreiben vom 14.02.2022 formulieren die 50Hertz Transmission GmbH
zusammen mit ihrem
Partner, dem dänischen Stromnetzbetreiber Energinet SOV folgendes
Angebot:
„ … Zur Abgeltung der
festgestellten Beschädigungen sehen wir unter Berücksichtigung von § 49 Abs. 2
StrWG - MV eine Kostenübernahme in Höhe von 180.000 bis 200.000 Euro als
sachgerecht an. Wir
sind bereit, gemeinsam
mit Ihnen, über die vorgenannte Kompensation einen Vertrag zu erarbeiten.
Wir erwarten
diesbezüglich Ihre Antwort und verbleiben….“
…..
Der Bürgermeister hat mit der 50Hertz Transmission GmbH zu der Höhe der
Entschädigung Verhandlungen geführt, in deren Ergebnis er der
Gemeindevertretung vorschlägt, das Angebot
der 50Hertz Transmission GmbH und des dänischen Stromnetzbetreiber
Energinet SOV vom 14.02.2022 in Höhe von 200.000,- € anzunehmen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Verwaltung erkennt an, dass eine Zuordnung
der Verantwortlichkeiten für die Straßenschäden nach dem Verursacherprinzip
nicht konkret möglich ist und unterstützt den Vorschlag des Bürgermeisters,
dass Angebot mit einer Entschädigung in Höhe von 200.000,- € anzunehmen.
Finanzierung:
In der Haushaltsplanung für das Jahr 2022
wurden vorsorglich 400.000,- € als Entschädigungssumme für die Beschädigungen
durch den Schwerlastverkehr durch den Bau des Landanschluss des Projekts
"Kriegers Flak - Combined Grid Solution" an der Straße IM Wiesengrund
in den Haushalt eingestellt. Bei der Annahme der Entschädigungssumme in Höhe
von 200.000,- € werden das Ergebnis und die liquiden Mittel im HH-Jahr 2022 um
200.000,- € geschmälert. Diese Summe muss durch Mehrerträge / Mehreinnahmen bzw.
Minderaufwendungen / Minderauszahlungen kompensiert werden. Es ist gemäß § 48
KV M-V die Erarbeitung eines Nachtragshaushaltes notwendig.