Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Bentwisch über das Angebot der 50 Hertz Transmission Gmbh zur Abgeltung der Straßenschäden "Im Wiesengrund" durch den Bau des Landanschlusses Kriegers Flak CGS
Vorlage
V00/2971/2022/GBE
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung bevollmächtigt der Bürgermeister und seinen Stellvertreter mit der

der 50Hertz Transmission GmbH und dem dänischen Stromnetzbetreiber Energinet SOV, entsprechend des Angebotes vom 14.02.2022, eine Vereinbarung über die Kompensation der Straßenschäden an den kommunalen Straßen durch den Bau des Landanschluss des Projekts "Kriegers Flak - Combined Grid Solution" in Höhe von 200.000,- € abzuschließen. Das Ergebnis dieser Vereinbarung ist in einem Nachtragshaushalt zu berücksichtigen.

 


Sachverhalt:

Seit 2017 ist der Landanschluss des Projekts "Kriegers Flak - Combined Grid Solution" (KF - CGS) im

Umspannwerk Bentwisch, Neu Harmstorf 5, 18182 Bentwisch, errichtet worden.

KF - CGS ist ein innovativer Ansatz, der Energieaustausch zwischen der dänischen Insel Seeland und dem europäischen Festland mit der Anbindung von Windparks in der Ostsee verbindet; und dabei zu großen Teilen bereits vorhandene Infrastruktur nutzt.

Dieses Projekt ist ein gemeinsames Vorhaben der 50Hertz Transmission GmbH zusammen mit ihrem

Partner, dem dänischen Stromnetzbetreiber Energinet SOV.

Für die Bauarbeiten (zwischen 2017 und 2021) kam es zu einem erhöhten Lkw-Verkehr auf den

Straßen, die zum und vom Standort führen (Straße "Im Wiesengrund"; Straße "Klein Bartelsdorfer

Weg" / "Neu-Harmstorf" zwischen Einmündung "Im Wiesengrund" und Abzweig Umspannwerk).

In Vorbereitung der Baumaßnahmen wurde in Abstimmung mit der Gemeinde Bentwisch durch die 50Hertz Transmission GmbH ein Beweissicherungsgutachten durch einen externen Gutachter in Auftrag gegeben, um eventuelle Beschädigungen an Gebäuden, Straßen und dem Bahnübergang nach Abschluss der Arbeiten feststellen zu können. 

Der Zustand der Straßen nach Fertigstellung der Anlagen im Jahr 2021 wurde durch eine Nachbesichtigung mit einem Gutachten vom 5. Mai 2021 bewertet.

 

Beide Gutachten wurden von Herrn Dipl.-Ing. (FH) Jörg Meling, von der IHK Rostock, öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Schäden an Gebäuden, erstellt.

 

Wesentliche Beschädigungen, welche über die gewöhnliche Abnutzung der Straßen hinausgehen,

sind u.a. abgesenkte Schachtabdeckungen, Schäden an den Banketten oder den Asphaltkanten.

Der Gutachter formuliert im Ergebnis der Nachbesichtigung:

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4 Beurteilung und Zusammenfassung
Durch den Schwerlastverkehr für die Baustelle des Umspannwerkes 50Hertz wurden
die Straßen stark belastet. Es erfolgte ein Vergleich des Straßenzustandes im Jahre 2017 vor und

2021 nach der Baumaßnahme. Zwischenzeitlich haben die Schäden stellenweise wesentlich

zugenommen. Der ca. 500 m lange Straßenabschnitt Im Wiesengrund muss jetzt aufgrund der
Schäden erneuert werden.
Da diese Baumaßnahme demnächst beginnen soll, musste jetzt eine Nachbegehung nach Abschluss der Baumaßnahme Umspannwerk 50Hertz vorgenommen werden.
Bei der Beurteilung ist darauf zu achten, dass die Straßen bereits vorher Schäden aufwiesen. Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass die Straßen über vier Jahre dem allgemeinen Straßenverkehr plus Schwerlastverkehr sowie der Witterung ausgesetzt waren. Eine genaue Abgrenzung der Schäden ist somit nicht möglich.
Es bleibt jedoch festzustellen, dass durch den Schwerlastverkehr typische Schäden entstanden sind:


- verstärkte Ausbrüche der Straßenränder und Beschädigungen der Bankette
- leichte Absackungen in Fahrspurbereichen besonders an den Straßenrändern
- verstärkte und neue Rissbildungen
- gravierende Oberflächenbeschädigungen
- netzförmige Oberflächenrisse durch Nachgeben des Unterbaus
- Schäden der Straßenoberfläche direkt an Schächten sowie versackte
Schachtabdeckungen (eventuell des gesamten Schachtes und der Grundleitungsanschlüsse)

Da die Straße ansonsten hauptsächlich durch Pkw und nur vereinzelte Lkw genutzt wird, sind viele Schäden

auf den Schwerlastverkehr zurückzuführen. Die Schäden begrenzen sich nicht nur auf die jetzt auffälligen oberflächlichen Risse und Löcher, sondern werden sich durch Niederschläge und Frost schnell vergrößern.
Daher sind umfassende Erneuerungs- und Ausbesserungsarbeiten erforderlich.
Die Straße Im Wiesengrund wird daher komplett erneuert. Die anderen Straßen weisen mittlerweile in relativ großem Umfang Schäden auf, bei denen aus meiner Sicht demnächst ebenfalls eine grundhafte Sanierung erforderlich wird.
In diesem Gutachten zur Nachbegehung wurden nur exemplarisch Fotos eingearbeitet, um die Veränderungen zu visualisieren.
Die auf Daten-USB-Stick gespeicherten umfangreichen Fotos und Videomaterial erlauben einen Vergleich aller Straßenoberflächen. Aufgrund des unterschiedlichen Sonnenstandes und der Witterung kommen entsprechend der Lichtverhältnisse immer andere Schäden und Strukturen zur Geltung, was eine Auswertung erschwert

 

Eine Kostenaufteilung nach dem Verursacherprinzip ist ebenfalls schwierig, da die
Straßen bereits vorher teilweise erhebliche Schäden hatten und zwischenzeitlich
auch durch andere Fahrzeuge genutzt wurden. Auch der lange Zeitraum von ca. 4
Jahren hat den Zustand der Straßen allein durch Bewitterung verschlechtert, so dass
ein Schadensausgleich aus meiner Sicht Verhandlungssache ist.

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Mit Schreiben vom 14.02.2022 formulieren die 50Hertz Transmission GmbH zusammen mit ihrem

Partner, dem dänischen Stromnetzbetreiber Energinet SOV folgendes Angebot:

 

„ … Zur Abgeltung der festgestellten Beschädigungen sehen wir unter Berücksichtigung von § 49 Abs. 2 StrWG - MV eine Kostenübernahme in Höhe von 180.000 bis 200.000 Euro als sachgerecht an. Wir

sind bereit, gemeinsam mit Ihnen, über die vorgenannte Kompensation einen Vertrag zu erarbeiten.

Wir erwarten diesbezüglich Ihre Antwort und verbleiben….“

…..

 

Der Bürgermeister hat mit der 50Hertz Transmission GmbH zu der Höhe der Entschädigung Verhandlungen geführt, in deren Ergebnis er der Gemeindevertretung vorschlägt, das Angebot

der 50Hertz Transmission GmbH und des dänischen Stromnetzbetreiber Energinet SOV vom 14.02.2022 in Höhe von 200.000,- € anzunehmen.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Die Verwaltung erkennt an, dass eine Zuordnung der Verantwortlichkeiten für die Straßenschäden nach dem Verursacherprinzip nicht konkret möglich ist und unterstützt den Vorschlag des Bürgermeisters, dass Angebot mit einer Entschädigung in Höhe von 200.000,- € anzunehmen.

 

 


Finanzierung:

In der Haushaltsplanung für das Jahr 2022 wurden vorsorglich 400.000,- € als Entschädigungssumme für die Beschädigungen durch den Schwerlastverkehr durch den Bau des Landanschluss des Projekts "Kriegers Flak - Combined Grid Solution" an der Straße IM Wiesengrund in den Haushalt eingestellt. Bei der Annahme der Entschädigungssumme in Höhe von 200.000,- € werden das Ergebnis und die liquiden Mittel im HH-Jahr 2022 um 200.000,- € geschmälert. Diese Summe muss durch Mehrerträge / Mehreinnahmen bzw. Minderaufwendungen / Minderauszahlungen kompensiert werden. Es ist gemäß § 48 KV M-V die Erarbeitung eines Nachtragshaushaltes notwendig.