Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Blankenhagen beschließt,
die Aufnahmekapazität der Grundschule Blankenhagen wie folgt festzulegen:
Raum 1: Hauptgebäude
(rechter Eingang) 44m² Fachraum (PC-Kabinett)
Raum 2: Hauptgebäude
(rechter Eingang) 35m²
Fachraum (Kunst &
DaZ)
Raum 3: Hauptgebäude
(rechter Eingang) 39m²
20 Schüler/innen
Raum 4: Hauptgebäude
(linker Eingang) 29m² 14 Schüler/innen
Raum 5: Hauptgebäude
(linker Eingang) 37m² 19 Schüler/innen
Raum 7: Hauptgebäude
(linker Eingang) 32m² 16 Schüler/innen
Raum 8: Flachdachgebäude
(linker Eingang) 42m²
21 Schüler/innen
Raum 9: Flachdachgebäude
(linker Eingang) 42m²
21 Schüler/innen
Raum 10: Flachdachgebäude
(rechter Eingang) 42m² 21 Schüler/innen
Raum 11: Flachdachgebäude
(rechter Eingang) 42m² 21 Schüler/innen
Raum 12: Aulagebäude
(Nebeneingang) 40m² Fachraum (Werken)
Raum 13: Aulagebäude
(Nebeneingang) 28m² Fachraum (Musik)
Raum 14: Aulagebäude
(Haupteingang) 108m² Aula/Förderraum
Die Gesamtkapazität beträgt somit 153
Schüler/innen.
Diese Festlegung erfolgt erstmalig zum
Schuljahr 2022/23.
Der gefasste Beschluss VHA/597/665/2010/GBL vom
12.04.2010 tritt somit außer Kraft.
Laut § 2 Abs. 2 SchulKapVO M-V muss das
Verfahren zur Festlegung der Aufnahmekapazität einer
Schule bis zum letzten Arbeitstag des Monats
Februar mit einer Wirksamkeit für das folgende
Schuljahr abgeschlossen sein.
Die festgelegte Aufnahmekapazität gilt unter
der Voraussetzung, dass das Einvernehmen mit dem
zuständigen Träger der Schulentwicklungsplanung
(§ 2 Abs. 1 Satz 2 SchulKapVO M-V) hergestellt
wird.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter:
Davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung Blankenhagen hat am
12.04.2010 einen Beschluss über die Aufnahmekapazität der Grundschule
Blankenhagen gefasst (VHA/597/665/2010/GBL), welche erstmalig zum Schuljahr
2010/11 wie folgt festgelegt wurde:
Raum 1: Hauptgebäude
(rechter Eingang) 44m² Fachraum (PC-Kabinett)
Raum 2: Hauptgebäude
(rechter Eingang) 35m² 22 Schüler/innen
Raum 3: Hauptgebäude
(rechter Eingang) 39m² 24 Schüler/innen
Raum 4: Hauptgebäude
(linker Eingang) 29m² Lehrerzimmer
Raum 5: Hauptgebäude
(linker Eingang) 33m² 20 Schüler/innen
Raum 6: Hauptgebäude
(linker Eingang) 22m² Fachraum (Lehrmittelraum)
Raum 7: Hauptgebäude
(linker Eingang) 37m² 22 Schüler/innen
Raum 8: Flachdachgebäude
(linker Eingang) 42m² 26 Schüler/innen
Raum 9: Flachdachgebäude
(linker Eingang) 42m² 26 Schüler/innen
Raum 10: Flachdachgebäude
(rechter Eingang) 42m² 26 Schüler/innen
Raum 11: Flachdachgebäude
(rechter Eingang) 42m² 26 Schüler/innen
Raum 12: Aulagebäude
(Nebeneingang) 40m² Fachraum (Werkraum)
Raum 13: Aulagebäude
(Nebeneingang) 28m² Fachraum (Werkraum)
Raum 14: Aulagebäude
(Haupteingang) 108m² Aula
/Mehrzweckraum
Daraus ergab sich eine Gesamtkapazität von 192
Schüler/innen.
Mit Schreiben vom 16.03.2022 bittet die
Schulleitung der Grundschule Blankenhagen nunmehr um Neufassung des o.g.
Beschlusses (siehe Anlage).
Stellungnahme der Verwaltung:
Entsprechend § 3 der Schulkapazitätsverordnung
M-V (SchulKapVO M-V) muss für jede
Klasse/Lerngruppe ein geeigneter
Unterrichtsraum vorhanden sein. Fachräume, deren spezifische
Ausstattung die Nutzung als allgemeinen
Unterrichtsraum erheblich einschränkt, können bei der
Ermittlung der Aufnahmekapazität
unberücksichtigt bleiben (z.B. Werkraum).
Für jeden einzelnen Raum ist auszuweisen, wie
viele Schüler/innen in diesem Unterrichtsraum
beschult werden können, so dass der
Bildungsauftrag noch effizient verwirklicht werden kann und
die Funktionsfähigkeit des Unterrichtsablaufs
gesichert ist. Als Orientierungswert kann für die
allgemeinen Schulen von einem Bedarf von 1,9m² je Schülerarbeitsplatz
ausgegangen werden.
Laut § 45 Abs. 2 Schulgesetz M-V ist die
Aufnahmekapazität einer Schule so zu bemessen, dass
nach Ausschöpfung der verfügbaren Mittel unter
den personellen, sächlichen und fachspezifischen
Gegebenheiten die Unterrichts- und
Erziehungsarbeit der Schule noch gesichert ist.
Die Schulleitung bittet um eine Änderung
(Reduzierung) der Schülerzahlen wie folgt:
|
|
|
Beschluss 2010 |
Antrag 2022 |
Raum 1 |
Hauptgebäude (rechter
Eingang) |
44m² |
Fachraum (PC-Kabinett) |
Fachraum (PC-Kabinett) |
Raum 2 |
Hauptgebäude (rechter
Eingang) |
35m² |
22 Schüler/innen |
Fachraum (Kunst & DaZ) |
Raum 3 |
Hauptgebäude (rechter
Eingang) |
39m² |
24 Schüler/innen |
20 Schüler/innen |
Raum 4 |
Hauptgebäude (linker
Eingang) |
29m² |
Lehrerzimmer |
14 Schüler/innen |
Raum 5 |
Hauptgebäude (linker
Eingang) |
|
20 Schüler/innen |
19 Schüler/innen |
Raum 6 |
Hauptgebäude (linker
Eingang) |
22m² |
Fachraum (Lehrmittelraum) |
Toiletten |
Raum 7 |
Hauptgebäude (linker Eingang) |
|
22 Schüler/innen |
16 Schüler/innen |
Raum 8 |
Flachdachgebäude (linker
Eingang) |
42m² |
26 Schüler/innen |
21 Schüler/innen |
Raum 9 |
Flachdachgebäude (linker
Eingang) |
42m² |
26 Schüler/innen |
21 Schüler/innen |
Raum 10 |
Flachdachgebäude (rechter Eingang) |
42m² |
26 Schüler/innen |
21 Schüler/innen |
Raum 11 |
Flachdachgebäude (rechter
Eingang) |
42m² |
26 Schüler/innen |
21 Schüler/innen |
Raum 12 |
Aulagebäude (Nebeneingang) |
40m² |
Fachraum (Werkraum) |
Fachraum (Werkraum) |
Raum 13 |
Aulagebäude (Nebeneingang) |
28m² |
Fachraum (Werkraum) |
Fachraum (Musikraum) |
Raum 14 |
Aulagebäude (Haupteingang) |
108m² |
Aula/Mehrzweck-raum |
Aula/Förderraum |
|
|
gesamt: |
192 Schüler/innen |
153 Schüler/innen |
Die Quadratmeter von Raum 5 und Raum 7 wurden
im Beschluss 2010 vertauscht und nunmehr korrigiert.
Sofern der Orientierungswert von 1,9m² je
Schülerarbeitsplatz angesetzt wird, sind die Schülerzahlen laut Antrag der
Schulleitung je Klassenraum in Ordnung. Bei einigen Räumen könnte es ggf. 1
Schüler/in mehr sein, jedoch muss auch die Funktionsfähigkeit des
Unterrichtsablaufs gesichert sein. Gerade im Hinblick des inklusiven
Schulsystems in M-V, der Zunahme von (festgestelltem und nicht festgestelltem)
sonderpädagogischem Förderbedarf und auch der Aufnahme von Kindern mit
nichtdeutscher Herkunft (Flüchtlingskinder, Kinder polnischer Familien, … o.ä.)
sind kleinere Klassen für alle Schüler/innen und auch Lehrkräfte von Vorteil.
Es ist eine stetige Differenzierung des Unterrichts erforderlich, um allen
Schüler/innen gerecht zu werden.
Gemäß § 2 Abs. 1 Schulkapazitätsverordnung M-V
erfolgt die Festlegung der Aufnahmekapazität
einer Schule durch den Schulträger im eigenen
Wirkungskreis. Mit dem zuständigen Träger der
Schulentwicklungsplanung ist hinsichtlich der
festgelegten Aufnahmekapazität das Einvernehmen
herzustellen. Sofern kein Einvernehmen
hergestellt werden kann, prüft die oberste Schulbehörde die
Rechtmäßigkeit und die Begründetheit der
Einwände des Trägers der Schulentwicklungsplanung.
Laut § 2 Abs. 2 der o.g. Verordnung muss das
Verfahren zur Festlegung der Aufnahmekapazität einer
Schule bis zum letzten Arbeitstag des Monats
Februar mit einer Wirksamkeit für das folgende
Schuljahr abgeschlossen sein.
Dieses ist der Schulleitung bekannt. Dennoch
bittet sie um Beschlussfassung bereits zum kommenden Schuljahr.
Finanzierung:
Es ist keine Finanzierung erforderlich.