Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Bentwisch über die Bereitstellung finanzieller Mittel für die Ausstattung der Grundschule (Anschaffung von Möbeln)
Vorlage
VZD/2966/2022/GBE
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt, den Antrag der Grundschule Bentwisch auf Anschaffung folgender Möbel zu genehmigen:

8 Rollhocker, 2 Eigentumsregale, 1 Wellentürenschrank, 36 Schülerstühle, 14 Schülertische (zweisitzig), 8 Schülertische (Einsitzer), 5 Regale und 1 Lehrerstuhl.

Auf dem Produktkonto 21100-7857200 erfolgt für die geplanten Aktenschränke Sekretariat (1.500€), 8 Schülerstehpulte (2.000€) und Ordnerdrehsäule (300€) eine Zweckänderung der Mittel, so dass die Gesamtsumme in Höhe von 3.800€ für die Anschaffung der Rollhocker, Eigentumsregale und Wellentürenschrank zur Verfügung steht.

Zudem erfolgt auf dem Produktkonto 21100-7857200 ein Sperrvermerk für die geplanten Multimobile (3.000€), Arbeitstische (2.300€), Hängeregister (850€) und Garderobenelemente (900€), da diese Gegenstände in 2022 nicht angeschafft werden müssen. Diese Gesamtsumme in Höhe von 7.050€ wird zur Finanzierung der erforderlichen 36 Schülerstühle, 14 Schülertische (zweisitzig), 8 Schülertische (Einsitzer), 5 Regale und 1 Lehrerstuhl verwendet. Da die Deckung hier gem. § 14 GemHVO-Doppik nicht möglich ist, erfolgt mit der Erarbeitung eines Nachtragshaushaltes die korrekte Umplanung:

Produktkonto 21100.7857200 und 21100.5385000: Reduzierung des Planansatzes um 7.050€ und

Produktkonto 21100.5238000/7238000: Erhöhung des Planansatzes um 7.050€.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:           

davon anwesend:                                          

Zustimmung:                                                   

Ablehnung:                                                      

Enthaltung:       

 

 


Sachverhalt:

Im Zuge der Haushaltsplanung 2022 hat die Grundschule Bentwisch die Anschaffung von Möbeln bei der Gemeinde beantragt. Diese Beantragung erfolgte vor dem Hintergrund, dass zum kommenden Schuljahr 2022/23 der geplante Verbindungsbau zwischen dem Schulgebäude und dem jetzigen Hortgebäude fertiggestellt ist.

Dieses wird nun nicht erfolgen, jedoch kann der Grundschule zu Beginn des neuen Schuljahres 2022/23 das jetzige Hortgebäude zur alleinigen Nutzung zur Verfügung gestellt werden. Hintergrund ist, dass der Kita-Anbau dann fertiggestellt ist und die Hort-Kinder somit in das Kita-Gebäude umziehen.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Laut Rückmeldung der Grundschule Bentwisch sind zum neuen Schuljahr folgende Möbel erforderlich: 8 Rollhocker, 2 Eigentumsregale, 1 Wellentürenschrank, 36 Schülerstühle, 14 Schülertische (zweisitzig), 8 Schülertische (Einsitzer), 5 Regale und 1 Lehrerstuhl.

 

Diese Möbel stellen laut § 50 (1) Kommunalverfassung M-V überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen dar und sind nur zulässig, wenn sie unvorhergesehen und unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist.

Sie sind unvorhergesehen, da zur Haushaltsplanung von anderen räumlichen Voraussetzungen zum neuen Schuljahr 2022/23 ausgegangen wurde, als jetzt tatsächlich vorliegen.

Unabweisbar sind sie ebenfalls, da die Grundschule diese Möbel für die Unterrichtung aller Schüler/innen im neuen Schuljahr benötigt.

Die Deckung ist gewährleistet (siehe folgende Darlegung).

 

Die Rollhocker, Eigentumsregale und Wellentürenschrank müssen aufgrund der Einzelwerte auf dem Produktkonto 21100-7857200 (Grundschule Bentwisch – Auszahlungen für bewegliche Sachen des Anlagevermögens unter 1.000€) gebucht werden.

Diese Möbel sind jedoch nicht geplant. Die geschätzten Gesamtkosten in Höhe von ca. 3.800€ können aber aus den geplanten Aktenschränken Sekretariat (1.500€), 8 Schülerstehpulten (2.000€) und Ordnerdrehsäule (300€) finanziert werden. Diese geplanten Möbel werden erst nach Fertigstellung des Verbindungsbaus benötigt. Daher kann hierfür eine Zweckänderung der Mittel beschlossen werden, so dass die Finanzierung der tatsächlich benötigten Möbel damit gewährleistet ist.

 

Die Schülerstühle, Schülertische, Regale und Lehrerstuhl müssen aufgrund der Einzelwerte auf dem Produktkonto 21100-5238000 (Grundschule Bentwisch – geringwertige Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände) gebucht werden.

Auf diesem Konto sind 5.000€ für Kleinmaterialien und Ausstattungsgegenstände sowie 210€ für Regale geplant. Die geschätzten Gesamtkosten belaufen sich jedoch auf ca. 8.300€, so dass diese finanziellen Mittel nicht ausreichend sind.

Auf dem im oberen Absatz genannten Produktkonto 21100-7857200 sind neben den bereits genannten Möbeln weitere Möbel geplant, die zunächst nicht benötigt werden: 3 Multimobile (3.000€), 5 Arbeitstische mit Sichtblende für das Lehrerzimmer (2.300€), Hängeregister für Schülerakten (850€) und Garderobenelemente mit 10 Fächern (900€). Dies ergibt eine Gesamtsumme in Höhe von 7.050€. Gemeinsam mit den auf dem Konto 21100-5238000 sowieso zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln wäre die Finanzierung dieser erforderlichen Möbel ebenfalls gesichert.

Aufgrund der haushaltsrechtlichen Vorgaben ist eine Finanzierung von geringwertigen Gegenständen (Konto 5238000/7238000) aus einem investiven Konto (7857200) jedoch nicht möglich.

Hier besteht nach Rücksprache mit der Kämmerei aber die Möglichkeit, dass die 3 Multimobile (3.000€), 5 Arbeitstische (2.300€), Hängeregister (850€) und Garderobenelemente (900€) inkl. der geplanten Abschreibungen einen Sperrvermerk erhalten. Mit einem kommenden Haushaltsnachtrag 2022 können die finanziellen Mittel dann entsprechend von dem Konto 21100-7857200 auf das Konto 21100-5238000 umgeplant werden.

 

So ist die Anschaffung der gesamten erforderlichen Möbel zum neuen Schuljahr möglich, ohne zusätzliche finanzielle Mittel bereitzustellen.  

 


Finanzierung:

Siehe Stellungnahme der Verwaltung und Beschlussvorschlag.