Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung
Gelbensande beschließt, gem. § 44 der Kommunalverfassung M-V, die Spende der AK
Solartechnik GmbH in Höhe von 500,00 €, die am 04.04.2022 eingegangen ist, für
die Streuobstwiese Gelbensande anzunehmen und für Ausgaben im Haushaltsjahr
2022 zur Verfügung zu stellen.
Sachverhalt:
Die Firma AK Solartechnik GmbH hat eine Spende in Höhe von 500 € für die
Streuobstwiese Gelbensande überwiesen
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Entscheidung über die
Annahme von Spenden, Schenkungen und Sponsoren-Leistungen hat grundsätzlich die
Gemeindevertretung zu treffen.
Für bestimmte Beträge kann die Entscheidung durch Festlegung in der
Hauptsatzung auf den Haupt- und Finanzausschuss oder auf den Bürgermeister
delegiert werden.
§ 7 Abs. 3 der Hauptsatzung der Gemeinde Gelbensande legt fest, dass über die
Annahme von Spenden in Höhe bis 100,00 € der Bürgermeister entscheidet.
Entscheidungen über die Annahme von Spenden und Zuwendungen in Höhe von 100,01
€ bis 1000 € trifft, gem. § 5 Abs. 4 der Hauptsatzung, der Haupt- und Finanzausschuss.
Die Spender bzw. Sponsoren
sind einschließlich der Höhe der Zuwendung und dem Zuwendungszweck (soweit die
Zuwendung zweckgebunden gewährt wurde) in einem jährlich zu erstellendem
Bericht festzuhalten, der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und der
Rechtsaufsichtsbehörde zu übersenden.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter:
Davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung: