Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung über die Annahme von Spenden gem.§ 44 der Kommunalverfassung M-V
Vorlage
VOA/2021/2022/GGE
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Gelbensande beschließt, gem. § 44 der Kommunalverfassung M-V, die Spende der AK Solartechnik GmbH in Höhe von 500,00 €, die am 04.04.2022 eingegangen ist, für die Streuobstwiese Gelbensande anzunehmen und für Ausgaben im Haushaltsjahr 2022 zur Verfügung zu stellen.

 


Sachverhalt:

Die Firma AK Solartechnik GmbH hat eine Spende in Höhe von 500 € für die Streuobstwiese Gelbensande überwiesen

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Entscheidung über die Annahme von Spenden, Schenkungen und Sponsoren-Leistungen hat grundsätzlich die Gemeindevertretung zu treffen.
Für bestimmte Beträge kann die Entscheidung durch Festlegung in der Hauptsatzung auf den Haupt- und Finanzausschuss oder auf den Bürgermeister delegiert werden.
§ 7 Abs. 3 der Hauptsatzung der Gemeinde Gelbensande legt fest, dass über die Annahme von Spenden in Höhe bis 100,00 € der Bürgermeister entscheidet.
Entscheidungen über die Annahme von Spenden und Zuwendungen in Höhe von 100,01 € bis 1000 € trifft, gem. § 5 Abs. 4 der Hauptsatzung, der Haupt- und Finanzausschuss.

Die Spender bzw. Sponsoren sind einschließlich der Höhe der Zuwendung und dem Zuwendungszweck (soweit die Zuwendung zweckgebunden gewährt wurde) in einem jährlich zu erstellendem Bericht festzuhalten, der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und der Rechtsaufsichtsbehörde zu übersenden.

Eine Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ist vorläufig nicht geplant, deshalb sollte die Gemeindevertretung über die Annahme der Spende entscheiden.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:

Davon anwesend:

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung: