Beschlussvorschlag:
Beschluss 1:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Blankenhagen beschließt, das folgende Aufwendungen / Auszahlungen als unabweisbar anerkannt werden:
9.542,58 € Aufwand / Auszahlung Bewirtschaftung Dörphus 57301.5232300/7232300.
und
Beschluss 2:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Blankenhagen stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss am 16.03.2022 und am 04.05.2022
geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Blankenhagen zum 31.12.2020 mit einer
Bilanzsumme von 9.886.167,55 € und einem Jahresüberschuss in Höhe von 27.073,23
€ fest. Der Jahresüberschuss wird auf neue Rechnung vorgetragen.
und
Beschluss 3:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde
Blankenhagen entlastet den Bürgermeister vorbehaltlos für das Haushaltsjahr
2020.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der
Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Sachverhalt:
§ 60 Kommunalverfassung M-V - Jahresabschluss à in der Fassung ab 23.07.2019
(1) Die Gemeinde hat für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Er hat das Vermögen, das Eigenkapital, die Sonderposten, die Rückstellungen, die Verbindlichkeiten, die Rechnungsabgrenzungsposten, die Erträge und Aufwendungen sowie die Einzahlungen und Auszahlungen vollständig zu enthalten, soweit durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes nichts anderes bestimmt ist. Der Jahresabschluss hat unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde zu vermitteln.
(2) Der
Jahresabschluss besteht aus:
1. der
Ergebnisrechnung,
2. der
Finanzrechnung,
3. der
Übersicht über die Teilrechnungen,
4. der
Bilanz,
5. dem
Anhang.
(3) Dem Jahresabschluss sind als Anlagen beizufügen:
1. die
Anlagenübersicht,
2. die
Forderungsübersicht,
3. die
Verbindlichkeitenübersicht,
4. eine Übersicht über die über das Ende des Haushaltsjahres hinaus
geltenden Haushaltsermächtigungen.
(4) Der
Jahresabschluss ist innerhalb von fünf Monaten nach Abschluss des
Haushaltsjahres aufzustellen.
(5) Die
Gemeindevertretung beschließt über die Feststellung des geprüften
Jahresabschlusses bis spätestens 31. Dezember des auf das Haushaltsjahr
folgenden Haushaltsjahres. Sie entscheidet in einem gesonderten Beschluss über
die Entlastung des Bürgermeisters. Verweigert die Gemeindevertretung die
Entlastung oder spricht sie diese mit Einschränkungen aus, so hat sie dafür die
Gründe anzugeben.
(6) Die Beschlüsse über
die Feststellung des Jahresabschlusses und über die Entlastung sind der Rechtsaufsichtsbehörde
unverzüglich mitzuteilen. Die Beschlüsse nach Satz 1, der Jahresabschluss sowie
der abschließende Prüfungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses und des
Rechnungsprüfungsamtes, soweit ein solches eingerichtet ist, oder des Rechnungsprüfers,
soweit ein solcher bestellt ist, sind nach dem für Satzungen geltenden
Verfahren öffentlich bekannt zu machen.
(7) Ergibt sich nach
Feststellung des Jahresabschlusses oder der Eröffnungsbilanz, dass dieser oder
diese wesentliche Fehler enthält, so sind diese im letzten noch nicht
festgestellten Jahresabschluss zu berichtigen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Der Jahresabschluss 2020 wurde für die Gemeinde
Blankenhagen erarbeitet und dem Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Rostocker
Heide zur Prüfung vorgelegt.
Gem. § 3 des
Gesetzes zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Kommunen während der
SARS-CoV-2-Pandemie vom 28.01.2021 wurde die Frist zur Aufstellung und
Feststellung der Jahresabschlüsse 2019 und 2020 gem. § 60 KV
M-V um jeweils ein Jahr verlängert. Diese Frist wurde gem. der Verordnung zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Kommunen während der SARS-CoV-2-Pandemie vom 16.12.2021 um ein weiteres Jahr verlängert.
Stellungnahme des Rechnungsprüfungsausschusses:
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat am 16.03.2022 und am
04.05.2022 die Jahresrechnung 2020 der Gemeinde Blankenhagen geprüft.
Nach Abschluss der Prüfungshandlungen wurden der Prüfbericht sowie der Bestätigungsvermerk gefertigt.
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung Blankenhagen
mit 4 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung folgende Beschlussfassungen:
Beschluss 1:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Blankenhagen beschließt, das folgende Aufwendungen / Auszahlungen als unabweisbar anerkannt werden:
9.542,58 € Aufwand / Auszahlung Bewirtschaftung Dörphus 57301.5232300/7232300.
und
Beschluss 2:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Blankenhagen stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss am 16.03.2022 und am 04.05.2022
geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Blankenhagen zum 31.12.2020 mit einer
Bilanzsumme von 9.886.167,55 € und einem Jahresüberschuss in Höhe von 27.073,23
€ fest. Der Jahresüberschuss wird auf neue Rechnung vorgetragen.
und
Beschluss 3:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde
Blankenhagen entlastet den Bürgermeister vorbehaltlos für das Haushaltsjahr
2020.