Beschlussvorschlag:
Beschluss 1:
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Gelbensande stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss am
16.03.2020 und am 04.05.2022 geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Gelbensande
zum 31.12.2020 mit einer Bilanzsumme von 11.447.007,66 € und einem
Jahresüberschuss in Höhe von 288.200,55 € fest. Der Jahresüberschuss wird auf
neue Rechnung vorgetragen.
und
Beschluss 2:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gelbensande
entlastet den Bürgermeister vorbehaltlos für das Haushaltsjahr 2020.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der
Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Sachverhalt:
§ 60 Kommunalverfassung M-V - Jahresabschluss à in der Fassung ab 23.07.2019
(1) Die Gemeinde hat für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Er hat das Vermögen, das Eigenkapital, die Sonderposten, die Rückstellungen, die Verbindlichkeiten, die Rechnungsabgrenzungsposten, die Erträge und Aufwendungen sowie die Einzahlungen und Auszahlungen vollständig zu enthalten, soweit durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes nichts anderes bestimmt ist. Der Jahresabschluss hat unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde zu vermitteln.
(2) Der
Jahresabschluss besteht aus:
1. der
Ergebnisrechnung,
2. der
Finanzrechnung,
3. der
Übersicht über die Teilrechnungen,
4. der
Bilanz,
5. dem
Anhang.
(3) Dem Jahresabschluss sind als Anlagen beizufügen:
1. die
Anlagenübersicht,
2. die
Forderungsübersicht,
3. die
Verbindlichkeitenübersicht,
4. eine Übersicht über die über das Ende des Haushaltsjahres hinaus
geltenden Haushaltsermächtigungen.
(4) Der
Jahresabschluss ist innerhalb von fünf Monaten nach Abschluss des
Haushaltsjahres aufzustellen.
(5) Die
Gemeindevertretung beschließt über die Feststellung des geprüften
Jahresabschlusses bis spätestens 31. Dezember des auf das Haushaltsjahr
folgenden Haushaltsjahres. Sie entscheidet in einem gesonderten Beschluss über
die Entlastung des Bürgermeisters. Verweigert die Gemeindevertretung die
Entlastung oder spricht sie diese mit Einschränkungen aus, so hat sie dafür die
Gründe anzugeben.
(6) Die Beschlüsse über
die Feststellung des Jahresabschlusses und über die Entlastung sind der Rechtsaufsichtsbehörde
unverzüglich mitzuteilen. Die Beschlüsse nach Satz 1, der Jahresabschluss sowie
der abschließende Prüfungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses und des
Rechnungsprüfungsamtes, soweit ein solches eingerichtet ist, oder des Rechnungsprüfers,
soweit ein solcher bestellt ist, sind nach dem für Satzungen geltenden
Verfahren öffentlich bekannt zu machen.
(7) Ergibt sich nach
Feststellung des Jahresabschlusses oder der Eröffnungsbilanz, dass dieser oder
diese wesentliche Fehler enthält, so sind diese im letzten noch nicht
festgestellten Jahresabschluss zu berichtigen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Verwaltung hat den Jahresabschluss 2020 der
Gemeinde Gelbensande erarbeitet und dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung
vorgelegt.
Gem. § 3 des Gesetzes zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Kommunen während der SARS-CoV-2-Pandemie vom 28.01.2021 wurde die Frist zur Aufstellung und Feststellung der Jahresabschlüsse 2019 und 2020 gem. § 60 KV M-V um jeweils ein Jahr verlängert. Diese Frist wurde gem. der Verordnung zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Kommunen während der SARS-CoV-2-Pandemie vom 16.12.2021 um ein weiteres Jahr verlängert.
Stellungnahme des Rechnungsprüfungsausschusses:
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat am 16.03.2022 und am
04.05.2022 die Jahresrechnung 2020 der Gemeinde Gelbensande geprüft.
Im Ergebnis der
Prüfung stellt der Rechnungsprüfungsausschuss fest, dass der Jahresabschluss
2020 der Gemeinde Gelbensande keinen Anlass zu wesentlichen Beanstandungen
gibt.
Der
Gemeindevertretung Gelbensande werden folgende Beschlussfassungen vorgeschlagen:
Beschluss 1:
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Gelbensande stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss am
16.03.2020 und am 04.05.2022 geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Gelbensande
zum 31.12.2020 mit einer Bilanzsumme von 11.447.007,66 € und einem
Jahresüberschuss in Höhe von 288.200,55 € fest. Der Jahresüberschuss wird auf
neue Rechnung vorgetragen.
und
Beschluss 2:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gelbensande
entlastet den Bürgermeister vorbehaltlos für das Haushaltsjahr 2020.
Stellungnahme des Haupt- und Finanzausschusses vom 04.08.2022