Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Bentwisch bestätigt die
Eilentscheidung des Bürgermeisters die Zahlung des Zinsbescheides des
Landkreises vom 02.03.2022 in Höhe von 11.570.,87 €. Die Finanzierung erfolgt
aus dem Produktkonto 01.54100.7853202.
Sachverhalt:
Die Gemeinde Bentwisch hat mit vom Landkreis
bereitgestellten Fördermitteln die Straße Im Wiesengrund in Bentwisch grundhaft
neu ausgebaut. Die Baumaßnahme ist fertig gestellt worden.
Die Verwaltung hat am 26.08.2019 für das
Förderjahr 2020 einen Antrag auf Förderung der Maßnahme beim Landkreis
gestellt. Der Zuwendungsbescheid ging bei der Gemeinde am 02.04.2020 ein. In
dem Bescheid wurde vom Fördermittelgeber festgelegt, dass die Zuwendung in Höhe
von 388.116,56 € im Jahr 2020 abzurufen ist. Dies wurde durch die Verwaltung
getan.
Ab dem Zeitpunkt der Zahlung fallen Zinsen an,
wenn man den Betrag der Zuwendung nicht mit bereits bezahlten Rechnungen
nachweisen kann. Jede Rechnung die danach bezahlt wird, reduziert auch den
Betrag auf dem Zinsen anfallen.
Am 09.03.2022 wurde der Gemeinde der
Zinsbescheid für die Baumaßnahme zugestellt. Der Landkreis hat die Zinsen auf
der Grundlage der von der Verwaltung erstellten Belegliste berechnet und der
Gemeinde eine Forderung in Höhe von 11.570,87 € gestellt. Die Zinsen sollen bis
spätestens zum 30.03.2022 beglichen werden.
Um keine weiteren Zinsen durch eine verspätete
Zahlung anzuhäufen und damit einen Schaden der Gemeinde zu verursachen, musste
der Bürgermeister eine Eilentscheidung treffen und hat die Zinszahlung
freigegeben.
Lt. §39 (3) 3+4 KV M-V: entscheidet der
Bürgermeister anstelle des Hauptausschusses oder der Gemeindevertretung in
Fällen äußerster Dringlichkeit. Die Gemeindevertretung muss die Eilentscheidung
des Bürgermeisters bestätigen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Für die Maßnahme wurden im Haushalt der
Gemeinde finanzielle Mittel mit einem Sperrvermerk in Abhängigkeit der
Förderung bereitgestellt. Mit dem positiven Zuwendungsbescheid wurde die
Planung aufgenommen. Im Verlauf der Planung sind die Abstimmungen mit den
zuständigen Versorgungsunternehmen Aufgrund der Pandemie schleppend verlaufen.
Die Umsetzung der Maßnahme vor Ort ist zügig abgelaufen.
Für die Maßnahme wurden im Haushalt der
Gemeinde 975.295,17 € zur Verfügung gestellt.
Die Gesamtkosten der Maßnahme werden auf ca.
902.000,00 € geschätzt, da noch nicht die Schlussrechnung der
Planungsleistungen vorliegt.
Die Verwaltung empfiehlt die Bestätigung der
Eilentscheidung des Bürgermeisters.
Finanzierung:
Die Zahlung des Zinsbescheides in Höhe von
11.570,87 € erfolgt durch das Produktkonto der Baumaßnahme 01.54100.7853202.
Die Finanzierung ist gesichert.