Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Bentwisch über die Bestätigung des Eilentscheides des Bürgermeisters zu Freigabe der Zahlung von Zinsen bei der Fördermaßnahme Straßenbau Im Wiesengrund Bentwisch
Vorlage
VBE/2960/2022/GBE
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Bentwisch bestätigt die Eilentscheidung des Bürgermeisters die Zahlung des Zinsbescheides des Landkreises vom 02.03.2022 in Höhe von 11.570.,87 €. Die Finanzierung erfolgt aus dem Produktkonto 01.54100.7853202.

 


Sachverhalt:

Die Gemeinde Bentwisch hat mit vom Landkreis bereitgestellten Fördermitteln die Straße Im Wiesengrund in Bentwisch grundhaft neu ausgebaut. Die Baumaßnahme ist fertig gestellt worden.

 

Die Verwaltung hat am 26.08.2019 für das Förderjahr 2020 einen Antrag auf Förderung der Maßnahme beim Landkreis gestellt. Der Zuwendungsbescheid ging bei der Gemeinde am 02.04.2020 ein. In dem Bescheid wurde vom Fördermittelgeber festgelegt, dass die Zuwendung in Höhe von 388.116,56 € im Jahr 2020 abzurufen ist. Dies wurde durch die Verwaltung getan.

Ab dem Zeitpunkt der Zahlung fallen Zinsen an, wenn man den Betrag der Zuwendung nicht mit bereits bezahlten Rechnungen nachweisen kann. Jede Rechnung die danach bezahlt wird, reduziert auch den Betrag auf dem Zinsen anfallen.

 

Am 09.03.2022 wurde der Gemeinde der Zinsbescheid für die Baumaßnahme zugestellt. Der Landkreis hat die Zinsen auf der Grundlage der von der Verwaltung erstellten Belegliste berechnet und der Gemeinde eine Forderung in Höhe von 11.570,87 € gestellt. Die Zinsen sollen bis spätestens zum 30.03.2022 beglichen werden.

 

Um keine weiteren Zinsen durch eine verspätete Zahlung anzuhäufen und damit einen Schaden der Gemeinde zu verursachen, musste der Bürgermeister eine Eilentscheidung treffen und hat die Zinszahlung freigegeben.

 

Lt. §39 (3) 3+4 KV M-V: entscheidet der Bürgermeister anstelle des Hauptausschusses oder der Gemeindevertretung in Fällen äußerster Dringlichkeit. Die Gemeindevertretung muss die Eilentscheidung des Bürgermeisters bestätigen.

 

 

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Für die Maßnahme wurden im Haushalt der Gemeinde finanzielle Mittel mit einem Sperrvermerk in Abhängigkeit der Förderung bereitgestellt. Mit dem positiven Zuwendungsbescheid wurde die Planung aufgenommen. Im Verlauf der Planung sind die Abstimmungen mit den zuständigen Versorgungsunternehmen Aufgrund der Pandemie schleppend verlaufen. Die Umsetzung der Maßnahme vor Ort ist zügig abgelaufen.

 

Für die Maßnahme wurden im Haushalt der Gemeinde 975.295,17 € zur Verfügung gestellt.

Die Gesamtkosten der Maßnahme werden auf ca. 902.000,00 € geschätzt, da noch nicht die Schlussrechnung der Planungsleistungen vorliegt.

Die Verwaltung empfiehlt die Bestätigung der Eilentscheidung des Bürgermeisters.

 


Finanzierung:

Die Zahlung des Zinsbescheides in Höhe von 11.570,87 € erfolgt durch das Produktkonto der Baumaßnahme 01.54100.7853202. Die Finanzierung ist gesichert.