Beschlussvorschlag 1:
Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt
die nachfolgende
1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom
17.11.2020
der Gemeinde Rövershagen
Präambel
Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern
(KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S.
777) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 25.04.2022 und nach Anzeige
bei der Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Rostock nachfolgende Satzung erlassen:
Artikel I – Änderungen
1. § 5 – Haupt- und Finanzausschuss – Absatz 1 wird wie folgt neu
gefasst:
(1) Ein
Hauptausschuss wird gebildet. Ihm gehören neben der Bürgermeisterin oder dem
Bürgermeister ______ weitere Mitglieder an. Er übernimmt die Aufgaben des
Finanzausschusses und wird gemäß § 35 KV M-V nach Verhältniswahl besetzt.
Es werden keine
stellvertretenden Mitglieder gewählt.
2. § 6 – Fachausschüsse –
Absatz 2 und 3 werden wie folgt neu gefasst:
(2) Der Ausschuss
für Bau-, Ordnung und Umwelt setzt sich aus ______ Gemeindevertretern und _____
sachkundigen Einwohnern zusammen.
(3) Der Ausschuss
für Schule, Jugend, Kultur und Sport setzt sich aus ____ Gemeindevertretern und
_____ sachkundigen Einwohnern zusammen.
3. § 9 – Öffentliche Bekanntmachungen
– Absatz 2 wird wie folgt neu gefasst:
(2) Satzungen sowie sonstige öffentlich Bekanntmachungen aufgrund der
Vorschriften des BauGB erfolgen durch Aushang an den Bekanntmachungstafeln. Die
Bekanntmachungstafeln der Gemeinde befinden sich:
- _____________________________________________________________
- vor dem Ärztehaus
im Gehwegbereich, Rostocker Straße 43
- am Gemeindehaus,
Birkenstrat 25
- Behnkenhagen,
Dorfstraße 17
Die Dauer des
Aushanges beträgt 14 Tage (Aushangfrist), wobei der Tag des Anschlags und der
Tag der Abnahme nicht mitgerechnet werden. Die Bekanntmachung ist mit Ablauf
des letzten Tages der Aushangfrist bewirkt.
Artikel II – Inkrafttreten
Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Rövershagen, den ________________
Dr. Verena Schöne
Bürgermeisterin der
Gemeinde Rövershagen Siegel
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 10
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Sachverhalt:
Es liegen zwei verschiedene Sachverhalte vor:
1. Aufgrund der baulichen Entwicklungen in der Gemeinde (neues Ärzte- und
Gemeindehaus) regt die Bürgermeisterin an, die Aufstellungsorte der
Bekanntmachungstafeln/Schaukästen zu überdenken.
2. Sollte eine Nachbesetzung der Ausschüsse aufgrund des Rücktritts von
Frau Riediger nicht möglich sein, ist eine Anpassung der Hauptsatzung
erforderlich.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die derzeit gültige Hauptsatzung ist als Anlage
beigefügt.
Eine Änderung muss gemäß § 5 Absatz 2 KV M-V
mit der Mehrheit aller Mitglieder der Gemeindevertretung beschlossen werden.
Sie ist der Rechtsaufsichtbehörde vor der Ausfertigung anzuzeigen und darf, bei
Änderungen die das Verfahren der öffentlichen Bekanntmachung betreffen, nur in
Kraft gesetzt werden, wenn die Rechtsaufsichtsbehörde die Verletzung von
Rechtsvorschriften nicht innerhalb von zwei Monaten geltend gemacht oder wenn
sie vor Ablauf der Frist erklärt hat, dass sie keine Verletzung von
Rechtsvorschriften geltend macht.
Die
Änderungssatzung tritt erst nach Bekanntmachung in Kraft. Außer, die
Bestimmungen nach § 22 Absatz 2 und 4 (Übertragung von Entscheidungen auf
Hauptausschuss und Bürgermeister), §§ 35,36 (Zusammensetzung und Aufgaben von
Hauptausschuss und beratenden Ausschüssen), §§ 42 und 42a (Regelungen über
Ortsteilvertretungen und Ortvorsteher), entfalten ihre Wirksamkeit gleich mit
Beschlussfassung.
Finanzierung:
Für die Satzungsänderung als solches entstehen
der Gemeinde keine zusätzlichen Kosten. Je nachdem welche
Änderungsentscheidungen getroffen werden, sind eventuell allerdings Folgekosten
zu beachten. Für die Anschaffung eines neuen Schaukastens sind Mittel in Höhe
von ca. 1.000 Euro notwendig. Die Umsetzung an einen neuen Standort kostet in
etwa 100 Euro.
Änderungen der Ausschussmitgliederzahl haben
Auswirkungen auf das Sitzungsgeld.