Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Rövershagen über die 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 17.11.2020
Vorlage
VZD/2513/2022/GRÖ
Aktenzeichen
Änderung Hauptsatzung
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag 1:

Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt die nachfolgende

 

1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 17.11.2020

der Gemeinde Rövershagen

 

 

Präambel

 

 

Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern
(KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 777) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 25.04.2022 und nach Anzeige bei der Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Rostock nachfolgende Satzung erlassen:

 

 

Artikel I – Änderungen

 

1. § 5 – Haupt- und Finanzausschuss – Absatz 1 wird wie folgt neu gefasst:

(1) Ein Hauptausschuss wird gebildet. Ihm gehören neben der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister ______ weitere Mitglieder an. Er übernimmt die Aufgaben des Finanzausschusses und wird gemäß § 35 KV M-V nach Verhältniswahl besetzt.

Es werden keine stellvertretenden Mitglieder gewählt.

 

2. § 6 – Fachausschüsse – Absatz 2 und 3 werden wie folgt neu gefasst:

(2) Der Ausschuss für Bau-, Ordnung und Umwelt setzt sich aus ______ Gemeindevertretern und _____ sachkundigen Einwohnern zusammen.

(3) Der Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur und Sport setzt sich aus ____ Gemeindevertretern und _____ sachkundigen Einwohnern zusammen.

 

3. § 9 – Öffentliche Bekanntmachungen – Absatz 2 wird wie folgt neu gefasst:

(2) Satzungen sowie sonstige öffentlich Bekanntmachungen aufgrund der Vorschriften des BauGB erfolgen durch Aushang an den Bekanntmachungstafeln. Die Bekanntmachungstafeln der Gemeinde befinden sich:

- _____________________________________________________________

- vor dem Ärztehaus im Gehwegbereich, Rostocker Straße 43

- am Gemeindehaus, Birkenstrat 25

- Behnkenhagen, Dorfstraße 17

Die Dauer des Aushanges beträgt 14 Tage (Aushangfrist), wobei der Tag des Anschlags und der Tag der Abnahme nicht mitgerechnet werden. Die Bekanntmachung ist mit Ablauf des letzten Tages der Aushangfrist bewirkt.

 

 

Artikel II – Inkrafttreten

 

Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

 

Rövershagen, den           ________________

 

 

Dr. Verena Schöne

Bürgermeisterin der Gemeinde Rövershagen                                                    Siegel

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:            10

davon anwesend:                                          

Zustimmung:                                                   

Ablehnung:                                                      

Enthaltung:                                                      

 


Sachverhalt:

Es liegen zwei verschiedene Sachverhalte vor:

 

1. Aufgrund der baulichen Entwicklungen in der Gemeinde (neues Ärzte- und Gemeindehaus) regt die Bürgermeisterin an, die Aufstellungsorte der Bekanntmachungstafeln/Schaukästen zu überdenken.

 

2. Sollte eine Nachbesetzung der Ausschüsse aufgrund des Rücktritts von Frau Riediger nicht möglich sein, ist eine Anpassung der Hauptsatzung erforderlich.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Die derzeit gültige Hauptsatzung ist als Anlage beigefügt.

Eine Änderung muss gemäß § 5 Absatz 2 KV M-V mit der Mehrheit aller Mitglieder der Gemeindevertretung beschlossen werden. Sie ist der Rechtsaufsichtbehörde vor der Ausfertigung anzuzeigen und darf, bei Änderungen die das Verfahren der öffentlichen Bekanntmachung betreffen, nur in Kraft gesetzt werden, wenn die Rechtsaufsichtsbehörde die Verletzung von Rechtsvorschriften nicht innerhalb von zwei Monaten geltend gemacht oder wenn sie vor Ablauf der Frist erklärt hat, dass sie keine Verletzung von Rechtsvorschriften geltend macht.

Die Änderungssatzung tritt erst nach Bekanntmachung in Kraft. Außer, die Bestimmungen nach § 22 Absatz 2 und 4 (Übertragung von Entscheidungen auf Hauptausschuss und Bürgermeister), §§ 35,36 (Zusammensetzung und Aufgaben von Hauptausschuss und beratenden Ausschüssen), §§ 42 und 42a (Regelungen über Ortsteilvertretungen und Ortvorsteher), entfalten ihre Wirksamkeit gleich mit Beschlussfassung.

 


Finanzierung:

Für die Satzungsänderung als solches entstehen der Gemeinde keine zusätzlichen Kosten. Je nachdem welche Änderungsentscheidungen getroffen werden, sind eventuell allerdings Folgekosten zu beachten. Für die Anschaffung eines neuen Schaukastens sind Mittel in Höhe von ca. 1.000 Euro notwendig. Die Umsetzung an einen neuen Standort kostet in etwa 100 Euro.

Änderungen der Ausschussmitgliederzahl haben Auswirkungen auf das Sitzungsgeld.