Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Rövershagen über die Nachwahl (Fachausschüsse/stellv.Entsendung Amtsausschuss) aufgrund der Mandatsniederlegung eines Gemeindevertreters
Vorlage
VZD/2512/2022/GRÖ
Aktenzeichen
Nachbesetzung Gremien
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag 1:

Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt, für die zurückgetretene Frau Christin Riediger

den /die Gemeindevertreter /in _______________________________________________

als weiteres ordentliches Mitglied in den Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Rövershagen zu wählen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:            10

davon anwesend:                                          

Zustimmung:                                                   

Ablehnung:                                                      

Enthaltung:                                                      

 

 

ODER

 

 

Beschlussvorschlag 2:

Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt, für die zurückgetretene Frau Christin Riediger kein ordentliches Mitglied in den Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Rövershagen nach zu wählen und eine Anpassung der Hauptsatzung vorzunehmen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:            10

davon anwesend:                                          

Zustimmung:                                                   

Ablehnung:                                                      

Enthaltung:                                                      

 

 

UND

 

 

Beschlussvorschlag 3:

Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt, für die zurückgetretene Frau Christin Riediger

den /die Gemeindevertreter /in _______________________________________________

als weiteres ordentliches Mitglied in den Ausschuss für Bau-, Ordnung und Umwelt der Gemeinde Rövershagen zu wählen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:            10

davon anwesend:                                          

Zustimmung:                                                   

Ablehnung:                                                      

Enthaltung:                                                      

 

 

ODER

 

 

Beschlussvorschlag 4:

Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt, für die zurückgetretene Frau Christin Riediger kein ordentliches Mitglied in den Ausschuss für Bau-, Ordnung und Umwelt der Gemeinde Rövershagen nach zu wählen und eine Anpassung der Hauptsatzung vorzunehmen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:            10

davon anwesend:                                          

Zustimmung:                                                   

Ablehnung:                                                      

Enthaltung:                                                      

 

 

UND

 

 

Beschlussvorschlag 5:

Die Gemeindevertretung Rövershagen wählt aufgrund des Rücktritts von Frau Ch.Riediger als stellvertretendes Mitglied

für den Gemeindevertreter Herrn Jörg Kuske, der durch Beschluss VZD/752/229/2019/GRÖ als weiteres Mitglied in den Amtsausschuss des Amtes Rostocker Heide entsendet ist,

 

den /die Gemeindevertreter /in Herrn /Frau  _____________________________________ .

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:            10

davon anwesend:                                          

Zustimmung:                                                   

Ablehnung:                                                      

Enthaltung:                                                      

 


Sachverhalt:

Die Gemeindevertreterin Christin Riediger hat mit Schreiben vom 10.03.2022 (eingegangen am 28.03.2022) ihr Mandat mit sofortiger Wirkung niedergelegt.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

1. Frau Riediger war Mitglied des Haupt- und Finanzausschusses sowie des Bauausschusses der Gemeinde Rövershagen. Die Gemeindevertretung muss aufgrund ihres Rücktritts diese Positionen nun neu besetzen oder die Hauptsatzung der Gemeinde ändern, da hier die Anzahl der Ausschussmitglieder festgelegt ist.

2. Des Weiteren war Frau Riediger aufgrund des Beschlusses der Gemeindevertretung vom 24.06.2019 (VZD/752/229/2019/GRÖ) als stellv. Mitglied (für Herrn Kuske) in den Amtsausschuss entsendet. Auch diese Position ist entsprechend neu zu besetzen.

 

Zu 1.: Gemäß Hauptsatzung der Gemeinde Rövershagen vom 17.11.2020 setzen sich die Ausschüsse der Gemeinde wie folgt zusammen:

Haupt- und Finanzausschuss:                                    neben der Bürgermeisterin, 4 weitere Mitglieder

Ausschuss für Bau-, Ordnung und Umwelt:                         5 Gemeindevertreter und 2 sachk. Einwohnern

Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur und Sport: 4 Gemeindevertreter und 2 sachk. Einwohnern

 

Die Besetzung des Haupt- und Finanzausschusses und der beratenden Ausschüsse erfolgt gemäß § 35 Absatz 1 und § 36 Absatz 1 KV M-V nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. Das Wahlverfahren wurde in der Geschäftsordnung festgelegt. Sollte es keinen allgemeinen Konsens über die Nachbesetzung geben, findet eine Verhältniswahl statt. Auf Antrag eines Gemeindevertreters muss geheim gewählt werden.

Auch eine Reduzierung (oder Erhöhung) der Ausschussmitgliederzahl durch eine Änderung der Hauptsatzung ist möglich. Hierzu wird eine gesonderte Beschlussfassung empfohlen.

 

Zu 2.: Der Amtsausschuss des Amtes Rostocker Heide besteht aus den Bürgermeistern der amtsangehörigen Gemeinden und weiteren Mitgliedern der Gemeindevertretung, die sich nach den Einwohnerzahlen der Gemeinden richten. (§ 132 Absatz 2 KV M-V).

Die ehrenamtliche Bürgermeisterin ist Kraft ihres Amtes Mitglied im Amtsausschuss.

Mit Beschluss vom 24.06.2019 (VZD/752/229/2019/GRÖ) hat die Gemeindevertretung Rövershagen noch 2 weitere Mitglieder (Herrn Jörg Gensich und Herrn Jörg Kuske) in den Amtsausschuss gewählt sowie deren Stellvertreter (Frau Kirstin Joerß und Frau Christin Riediger) festgelegt. Die Stellvertretung für Herrn Kuske ist nun neu zu regeln.

Dabei kann von dem Grundsatz der Verhältniswahl abgewichen werden, wenn in der Gemeindevertretung Einigkeit über die zu entsendenden Stellvertreter in den Amtsausschuss besteht. Die Wahl erfolgt hierbei nach einfacher Mehrheitsentscheidung, d. h. gewählt ist, wer die meisten Stimmen auf sich vereint.

 


Finanzierung:

Aufgrund der Beschlussfassung ergeben sich keine zusätzlichen Kosten für die Gemeinde.