Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt die Eilentscheidung, die
durch die Bürgermeisterin für den Abriss des Familien-Freizeit-Zentrums mit
einer Auftragssumme in Höhe von 143.253,06 Euro getroffen wurde, zu genehmigen
Der Auftrag für den Abriss des
Familien-Freizeit-Zentrums wurde an die Firma SBH-Schrott- und Baustoff – Handelsgesellschaft mbH aus Lohmen vergeben.
Die Finanzierung der ausgeschriebenen
Leistungen erfolgt aus dem Produktkonto 03.36600.5231300/7231300 – Unterhaltung
Gebäude.
Die Mehrkosten in Höhe von 45.000 Euro werden
aus dem Produktkonto 03.54102-5233821/7233821 - „Straßenbeleuchtung – Umrüstung
LED“ finanziert. Die Finanzierung ist gesichert.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter:
Davon anwesende:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung Rövershagen hat in ihrer
Sitzung am 31.05.2021 einen Beschluss über die weitere Nutzung des
Familien-Freizeit-Zentrum im Buchenweg 3 gefasst (VBE/2423/2021/GRÖ). Das kommunale Gebäude soll zurückgebaut werden, es
wurde sofort stillgelegt. Das Gebäude wurde nicht mehr zur Vermietung
freigegeben.
Da das Gebäude mit Gefahrstoffen belastet ist,
wurde ein Gefahrstoffgutachter hinzugezogen, der eine Gefahrstoffuntersuchung
vorgenommen hat. Die Firma Balance wurde nachträglich beauftragt, ein
entsprechendes Angebot für die Erstellung eines Leistungsverzeichnisses für den
Abriss des Gebäudes zu erarbeiten und die Bauüberwachung für die
Gefahrstoffsanierung zu übernehmen.
Es erfolgte eine Öffentliche Ausschreibung für den Abriss des Familien-Freizeit-Zentrums über das
Vergabeportal subreport ELVIS. Die Vergabeunterlagen wurden am 01.03.2022
elektronisch zur Verfügung gestellt.
Die
Öffnung der Angebote erfolgte am 15.03.2022 um 08:00 Uhr. Es haben insgesamt 17 Firmen die Vergabeunterlagen über das
subreport-Portal abgefordert, von denen acht Unternehmen ein elektronisches
Angebot abgegeben haben. Des Weiteren wurden zwei Nebenangebote abgegeben.
Diese konnten jedoch nicht bewertet werden, da keine Nebenangebote zugelassen
waren.
Alle Angebote wurden fristgerecht eingereicht
und konnten somit in die Wertung einbezogen werden.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die eingereichten Angebote wurden zur Prüfung
und Wertung an die Fa. Balance weitergeleitet.
Die geforderten Erklärungen und Nachweise
mussten gemäß §16 Nr. 1 VOB bei allen Bietern nachgefordert werden, liegen nun
aber vollständig vor. Zwei Bieter mussten aufgrund formeller Fehler von der
Wertung ausgeschlossen werden. Die rechnerische und technische Prüfung ergab geringe
Unstimmigkeiten, die nicht in der Wertung relevant sind. Anhaltspunkte oder
Feststellungen für ein wettbewerbsbeschränktes Verhalten sowie Preisabreden
sind nicht erkennbar.
Gemäß §
16 d VOB/A erfolgte die Wertung der Angemessenheit der abgegebenen Angebotspreise
für die drei in die engere Wahl kommenden Angebote. Im Rahmen dieser Prüfung
wurde festgestellt, dass die Firma SBH-Schrott- und Baustoff –
Handelsgesellschaft mbH das wirtschaftlichste Angebot eingereicht hat.
Gemäß der Zuschlagskriterien ist der Zuschlag auf das Angebot mit dem
niedrigsten Angebotspreis zu erteilen. Andere Kriterien für die
Zuschlagserteilung wurden nicht benannt.
Die
angebotenen Leistungen sind nach Art und Umfang gleich und deren Preise beim
Bestbieter angemessen. Im Vergleich untereinander liegen die Angebote im
üblichen Rahmen.
Der
Zuschlag ist auf das Angebot mit dem niedrigsten Preis zu erteilen.
Nach dem Stand der Angebotsprüfung ist somit das Angebot des Bieters SBH-Schrott- und Baustoff –
Handelsgesellschaft mbH aus Lohmen mit einer Bruttoangebotssumme von 143.253,06 Euro das
wirtschaftlichste Angebot.
Lt. der Planerin ist die Firma als fachkundig, leistungsfähig und
zuverlässig bekannt, sowie technisch in der Lage, den Anforderungen des Bauvorhabens gerecht
zu werden.
Die
Verwaltung empfiehlt, das Angebot zu werten und den Auftrag an die Firma
SBH-Schrott- und Baustoff – Handelsgesellschaft mbH
Suckwitzer See 4
18276 Lohmen
zu vergeben.
Stellungnahme des
Haupt- und Finanzausschusses vom 04.04.2022:
Die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses Rövershagen hat aufgrund von Beschlussunfähigkeit nicht stattgefunden.
Aufgrund der Einhaltung der Fristen, hier:
- die Zuschlagserteilung: auf den 13.04.2022 terminiert
- die Ausführung der Leistungen am 25.04.2022 festgelegt wurde,
hat die Bürgermeisterin Frau Dr. Schöne eine Eilentscheidung getroffen und den Auftrag an die Firma SBH-Schrott- und Baustoff – Handelsgesellschaft mbH aus Lohmen mit einer Bruttoangebotssumme von 143.253,06 Euro erteilt.
Lt. §39 (3) 3+4 KV
M-V entscheidet die Bürgermeisterin anstelle des Hauptausschusses oder der
Gemeindevertretung in Fällen äußerster Dringlichkeit. Diese Eilentscheidung
bedarf im Nachhinein der Genehmigung durch die Gemeindevertretung.
Finanzierung:
Im Nachtragshaushalt 2021 wurden bereits 60.000
Euro eingestellt, um mit der Maßnahme beginnen zu können. Die Leistung der Fa.
Balance für die Gefahrstoffuntersuchung in Höhe von 3.221,90 Euro wurde bereits
daraus finanziert. Für die planerischen Leistungen – Erstellung
Leistungsverzeichnis und Bauüberwachung - wurde ein Nachtrag ausgelöst. Die
Kosten belaufen sich voraussichtlich auf 3.446,00 Euro. Die Abrechnung erfolgt
nach tatsächlichem Aufwand.
Im Haushalt 2022 wurden zusätzlich für
den Abriss des Gebäudes 50.000 Euro eingeplant.
Für das Haushaltsjahr 2021 wurden Reste im
Produktkonto 03.36600-5231300 in Höhe von 57.631,41 Euro gebildet. Das
bedeutet, das abzgl. der bereits gebundenen Aufträge derzeit insgesamt
104.185,41 Euro für den Abriss zur Verfügung stehen.
Das Ergebnis der Öffentlichen Ausschreibung
liegt weit über dem geplanten Haushaltsansatz.
Laut Planerin lag die Kostenberechnung für die
Bauleistungen bei ca. 100.000 Euro.
Das wirtschaftlichste Angebot lag bei 143.253,06 Euro brutto.
Es fehlen finanzielle Mittel in Höhe von 39.068,65 Euro. Voraussichtlich werden
noch zusätzliche Kosten für planerische Leistungen anfallen.
Die Finanzierung ist nicht gesichert.
Die Gemeinde Rövershagen hat im Teilhaushalt 3
„Sicherheits- und Ordnungsamt“ für die LED-Umrüstung der Straßenbeleuchtung
finanzielle Mittel in Höhe von 100.000 Euro im Produktkonto
03.54102-5233821/7233821 eingestellt. Da die Gemeinde Rövershagen in diesem
Jahr keine Fördermittel für diese Leistung bekommen wird, erfolgt die Umsetzung
nicht in diesem Haushaltsjahr. Somit
sind die Gelder nicht gebunden und stehen zur Verfügung.
Die Verwaltung empfiehlt zusätzlich 45.000 Euro
für das Bauvorhaben „Abriss Familien-Freizeit-Zentrum“ aus dem Produktkonto
03.54102-5233821/7233821 – „Straßenbeleuchtung – Umrüstung LED“
bereitzustellen.