Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Bentwisch über den Abschluss eines Dienstleistungsvertrages für den Funkturm in Klein Kussewitz
Vorlage
VBE/2954/2022/GBE
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag 1:

 

Die Gemeindevertretung Bentwisch bestätigt den Abschluss des Dienstleistungsvertrages mit der Bentwisch GmbH. Das Vertragsverhältnis beginnt rückwirkend zum 01.01.2022. Es wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.

 

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, folgende Leistungen ausführen:

- Objektüberwachung durch regelmäßige Kontrollgänge/-fahrten

- Objektsicherung

- Reparatur der Sicherungsanlagen

- Abfallentsorgung.

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die nach diesem Vertrag zu erbringenden Leistungen fachgerecht auszuführen.

 

Die jährliche Vergütung für die erbrachte Leistung beträgt 5.000 Euro. Die Zahlung erfolgt in vier gleichen Raten quartalsweise im Voraus nach Rechnungslegung. Die Finanzierung der Rechnung erfolgt aus dem Produktkonto 01.11401-5231100 aus dem Haushaltsjahr 2022. 

 

und

 

Beschlussvorschlag 2:

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt die von der Bentwisch GmbH 2021 erbrachte Leistung für die Sicherung des Funkturmes vom in Höhe von 3.000 Euro zu bezahlen, sobald eine nachvollziehbare Rechnung eingereicht wurde. Die Rechnungslegung ist mit entsprechenden Belegen nachzuweisen. Die Finanzierung der Rechnung erfolgt aus dem Produktkonto 01.11401-5231100 aus dem Haushaltsjahr 2021.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:

Davon anwesende:

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:


Sachverhalt:

Nach einer Besichtigung des Richtfunkturmes am 12.01.2021 durch das Ordnungsamt vom Amt Rostocker Heide wurde festgestellt, dass Sicherungsmaßnahmen auf dem Grundstück unbedingt getroffen werden müssen, um eine Gefährdung für Dritte zu verhindern. Um einen Zutritt zum Gelände zu verhindern, wurden bereits die Zäune repariert. Des Weiteren wurde der Turm sowie offene Schächte verschlossen.

 

Die Gemeinde hat als Eigentümer des Grundstücks dafür Sorge zu tragen, dass auf ihrem Grund und Boden niemand zu Schaden kommt. Die Verkehrssicherungspflicht des Eigentümers ist eine Rechtspflicht zur Abwendung von Gefahren, die für Dritte von einem Grundstück ausgehen können.

Um die Gefahrenquellen zu erkennen und zu beseitigen, sollten die Bereiche regelmäßig gewartet und überprüft werden.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Zur Sicherung und Instandhaltung des Funkturmes in Klein Kussewitz wurden durch die
Bentwisch GmbH kurzfristig folgende Leistungen erbracht:
- Kauf und Anbau von 3 Wildkameras im Innenbereich des Funkturmgeländes
- Kauf und Anbau von Schlössern
- diverse umgestürzte Bäume wegräumen und entästen
- Reparatur und teilweise Erneuerung des Zaunes
- Pauschale für Technikanmietung.

Für diese Leistung wurde eine Pauschale von 3.000 Euro in Rechnung gestellt. Jedoch wurde keine Pauschalierung als Vergütung festgelegt (§2 Abs.2 VOB/B). Die Rechnung ist mit entsprechenden Belegen nachzuweisen. Sobald eine nachvollziehbare Rechnung vorliegt, wird die offene Rechnungssumme überwiesen.

 

Um die Verkehrssicherungspflicht für das Grundstück zu gewährleisten, soll ein Dienstleistungsvertrag mit der Bentwisch GmbH abgeschlossen werden. Die Sicherung des Grundstückes wird somit auf die Bentwisch GmbH übertragen. Der Auftraggeber, hier die Gemeinde Bentwisch, ist weiterhin Eigentümer des Funkturms in Klein Kussewitz. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, folgende Leistungen ausführen:

- Objektüberwachung durch regelmäßige Kontrollgänge/-fahrten

- Objektsicherung

- Reparatur der Sicherungsanlagen

- Abfallentsorgung.

Das Vertragsverhältnis beginnt rückwirkend zum 01.01.2022. Es wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die nach diesem Vertrag zu erbringenden Leistungen fachgerecht auszuführen.

 

Der Vertrag wurde bereits durch den Bürgermeister Herrn Andreas Krüger und dessen Stellvertreter Herrn Ralf Will, sowie von dem Geschäftsführer der Bentwisch GmbH unterzeichnet.


Finanzierung:

 

Im Haushalt 2021 wurden vorsorglich 10.000 Euro für die Objektsicherung des Funkturms eingestellt. Für die Sicherung des Geländes hat die Bentwisch GmbH am 11.11.2021 eine pauschale Rechnung gestellt. Die Rechnung ist mit entsprechenden Belegen nachzuweisen. Sobald eine nachvollziehbare Rechnung vorliegt, wird die offene Rechnungssumme überwiesen.

 

Für die Sicherung des Funkturms ist ab 2022 eine jährliche Pauschalvergütung in Höhe von 5.000 Euro vereinbart worden. Die Zahlung erfolgt in vier gleichen Raten quartalsweise im Voraus nach Rechnungslegung. Mit der Zahlung sind alle wechselseitigen Ansprüche der Vertragsparteien abgegolten. Besondere Leistungen, die zusätzlich vergütet werden sollen, sind vorher durch den Auftragnehmer anzuzeigen.

Die Finanzierung der jährlichen Vergütung ist gesichert. Im Haushalt 2022 sind im Produktkonto 01.11401-5231100 finanzielle Mittel in Höhe von 5.000 Euro für die Objektsicherung des Funkturms eingestellt.