Betreff
Beschluss der Gemeinde Gelbensande über den Erlass einer Veränderungssperre für den Geltungsbereich des sich in Aufstellung befindlichen B-Planes Nr. 7 "Kultur- und Bewegungspark Gelbensande" der Gemeinde Gelbensande
Vorlage
VBE/2006/2022/GGE
Art
BV Gemeinden

Sachverhalt:

Die Gemeinde Gelbensande beabsichtigt zur Sicherung ihrer städtebaulichen Planungsziele, das Gebiet der ehemaligen Fläche „Osmose“ zu überplanen und mit einer Veränderungssperre zu belegen..

 

Diese Beschlussvorlage dient der Beschlussfassung zum Erlass der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Planes Nr. 7 "Kultur- und Bewegungspark Gelbensande" der Gemeinde Gelbensande.

Aus verfahrenstechnischen Gründen werden der Beschluss über die Aufstellung eines B-Planes und der Beschluss über die Veränderungssperre in zwei separaten Beschlussvorlagen formuliert

 

Die Beschlussvorlage nimmt Bezug auf den Beschluss Nr. VBE/2004/2022/GGE.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Möchte die Gemeinde verhindern, dass bis zur Aufstellung des Bebauungsplanes Vorhaben realisiert werden, die den Planungszielen des B-Planes (hier B-Plan Nr. 7) entgegenstehen sollte sie für den Geltungsbereich des künftigen B-Planes eine Veränderungssperre erlassen.

Die Veränderungssperre tritt nach Ablauf von 2 Jahren außer Kraft, kann jedoch um ein Jahr verlängert werden.

Die Veränderungssperre ist gem. § 16 BauGB als Satzung zu beschließen.

 

Finanzierung:

Aus der Veränderungssperre entstehen für die Gemeinde keine Kosten.

 

Stellungnahme des Hauptausschusses:

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Gelbensande beschließt zur Sicherung der Planungen für den zukünftigen Planbereich des sich in Aufstellung befindlichen B-Planes Nr. 7  "Kultur- und Bewegungspark Gelbensande" der Gemeinde Gelbensande“ eine Veränderungssperre nach §§ 14 und 16 BauGB

als Satzung.

                                                                

Die Satzung über die Veränderungssperre umfasst die Flurstücke bzw. Teile der Flurstücke 23/21, 23/22, 26/10 und 27/26 der Flur 6 Gemarkung Gelbensande.

 

Inhalt der Satzung über die Veränderungssperre:

1.                  Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB dürfen nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden

2.                  erhebliche oder wesentliche wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, dürfen nicht vorgenommen werden

 

Der Beschluss über die Satzung der Veränderungssperre ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:           

davon anwesend:                                          

Zustimmung:                                                   

Ablehnung:                                                      

Enthaltung: