Sachverhalt:
Die Gemeinde Gelbensande beabsichtigt zur Sicherung ihrer städtebaulichen
Planungsziele, das Gebiet der ehemaligen Fläche „Osmose“ zu überplanen und mit
einer Veränderungssperre zu belegen..
Diese Beschlussvorlage dient der Beschlussfassung zum Erlass der
Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Planes Nr. 7 "Kultur- und Bewegungspark Gelbensande" der
Gemeinde Gelbensande.
Aus verfahrenstechnischen Gründen werden der Beschluss über die Aufstellung
eines B-Planes und der Beschluss über die Veränderungssperre in zwei separaten
Beschlussvorlagen formuliert
Die Beschlussvorlage nimmt Bezug auf den Beschluss Nr. VBE/2004/2022/GGE.
Stellungnahme der Verwaltung:
Möchte die Gemeinde verhindern, dass bis zur Aufstellung des
Bebauungsplanes Vorhaben realisiert werden, die den Planungszielen des B-Planes
(hier B-Plan Nr. 7) entgegenstehen sollte sie für den Geltungsbereich des
künftigen B-Planes eine Veränderungssperre erlassen.
Die Veränderungssperre tritt nach Ablauf von 2 Jahren außer Kraft, kann
jedoch um ein Jahr verlängert werden.
Die Veränderungssperre ist gem. § 16 BauGB als Satzung zu beschließen.
Finanzierung:
Aus der Veränderungssperre entstehen für die Gemeinde keine Kosten.
Stellungnahme des Hauptausschusses:
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Gelbensande beschließt zur Sicherung
der Planungen für den zukünftigen Planbereich des sich in Aufstellung
befindlichen B-Planes Nr. 7 "Kultur- und Bewegungspark Gelbensande" der
Gemeinde Gelbensande“ eine Veränderungssperre nach §§ 14 und 16 BauGB
als Satzung.
1. Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB dürfen nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden 2. erhebliche oder wesentliche wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, dürfen nicht vorgenommen werden Der Beschluss über die Satzung der Veränderungssperre ist ortsüblich bekannt zu machen. Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der
Vertreter: davon anwesend: Zustimmung: Ablehnung:
Enthaltung: |