Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Gelbensande beschließt
den folgenden den Aufstellungsbeschluss für den B-Plan Nr. 7 „Kultur- und
Bewegungspark Gelbensande“ der Gemeinde Gelbensande:
Das Plangebiet
wird begrenzt im: |
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- die Errichtung einer Sportanlage inkl. dem Nutzungszweck entsprechende
Gebäude und bauliche Anlagen - der Bau eines Mehrgenerationsspielplatzes - die Ausweisung einer Fläche für Kleingewerbe - die Schaffung einer Feuerwehrkampfbahn sowie der - Bau einer verkehrlichen Anbindung zwischen dem Wohngebiet „Heidering“
und dem Sportplatzweg zur Entlastung des innerörtlichen Verkehrs |
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Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der
Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung Gelbensande hat sich auf mehreren Sitzungen mit
der Gestaltung des Osmosegeländes befasst. Ein Gesamtkonzept für die Fläche
zwischen Schlossweg und B 105 wurde beauftragt und nach Vorlage von 3 Varianten
letztendlich am 19.08.2021 mit Beschluss Nr. VBE/1942/2021/GGE wie folgt
beschlossen:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gelbensande
definiert ihre städtebaulichen Entwicklungsziele innerhalb der Ortslage
Gelbensande wie folgt:
Das Gelände des jetzigen Sportplatzes wird als
Wohnbaufläche ausgewiesen.
Der Sportplatz soll auf der sanierten Fläche
der ehemaligen Osmose mit weiteren entsprechenden Freizeiteinrichtung neu
errichtet werden. Entsprechend den Vorgaben der Raumordnung werden auch
Gewerbeflächen ausgewiesen.
Auf der letzten Bauausschusssitzung am
03.02.2022 wurde das Thema wieder aufgegriffen und endete mit der Empfehlung
einen Aufstellungsbeschluss für einen baurechtschaffenden Bebauungsplan für den
betreffenden Bereich des Osmosegeländes zu schaffen.
In Absprache mit Herr Labitzke und Herrn Harrje
wurden anhand des bestätigten Entwicklungskonzeptes die Planungsziele sowie der
Geltungsbereich wie folgt definiert.
Planungsziele sind
-
Die Errichtung einer
Sportanlage inkl. dem Nutzungszweck entsprechende Gebäude und bauliche Anlagen.
-
Der Bau eines
Mehrgenerationsspielplatzes.
-
Die Schaffung einer
Feuerwehrkampfbahn sowie der
-
Bau einer verkehrlichen
Anbindung zwischen dem Wohngebiet „Heidering“ und dem Sportplatzweg zur
Entlastung des innerörtlichen Verkehrs
-
Ausweisung einer Fläche für
Gewerbe
Stellungnahme der Verwaltung:
Entsprechend der Empfehlung des Bauausschusses
wurde der Aufstellungsbeschluss formuliert.
Um diese Planungsziele zu sichern, sollte, da
die Fläche noch nicht der Gemeinde gehört, mit dem Aufstellungsbeschluss eine
Veränderungssperre beschlossen werden.
Finanzierung:
Aus dem Aufstellungsbeschluss heraus ergeben
sich noch keine Kosten.
Wenn die Gemeinde nach Erwerb der Fläche das
Bauleitplanverfahren durchführen will, stehe aus Haushaltsresten aus dem
Produktkonto 06 51100 5625500/7625500 finanzielle Mittel in Höhe von 95,2 T€
zur Verfügung.
Stellungnahme des Haupt- und Finanzausschusses: