Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt
im Rahmen der Beteiligung durch die Untere
Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB der Voranfrage zur Errichtung einer
Wohnanlage mit drei Mehrfamilienhäusern – 2 Vollgeschosse, Traufhöhe 6,50 m,
Firsthöhe 9,50 m, Walmdach, DN 27 auf dem Flurstück152/216 der Flur 1 Gemarkung
Rövershagen – entsprechend dem konkret erfragtem Bautyp auf dem Flurstück
152/216 der Flur 1 Gemarkung Rövershagen das gemeindliche Einvernehmen nach §
34 BauGB mit dem folgendem Hinweis zu erteilen:
Im Rahmen des Bauantrages sollte die
Erweiterung der Stellplatzanlage auf mindestens 30 PKW erfolgen.
In der Regel hat jede Familie 2 PKW, so dass
die 12 Stellplätze für Mieter/Wohnungseigentümern, Gäste oder als Stellplatz
für Rettungsfahrzeuge als nicht ausreichend eingeschätzt werden.
Sachverhalt:
Der Gemeindevertretung liegt im Rahmen der Beteiligung durch die Untere
Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB die Voranfrage zur Errichtung einer
Wohnanlage mit drei Mehrfamilienhäusern auf dem Flurstück152/216 der Flur 1
Gemarkung Rövershagen zur Stellungnahme vor.
Erfragt wird die planungsrechtliche Zulässigkeit von drei
Mehrfamilienhäusern mit einer Traufhöhe von 6,50 m und einer Firsthöhe von 9,50
m.
Den weiterführenden Fragenkatalog entnehmen Sie bitte der in der Anlage
beigefügten Antragsunterlagen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Mit Beschluss Nr. VBE/2392/2021/GRÖ haben Sie sich bereits schon
einmal mit der Bebauung dieses Grundstückes befasst. Beantragt war die
Errichtung von 10 Reihenhäusern, welche Sie auf der Sitzung am 15.03.2021 ablehnten.
Auch die Untere Bauaufsichtsbehörde stellte
dafür keine Genehmigung in Aussicht.
Der Antragsteller änderte daraufhin sein
Vorhaben auf die Ihnen jetzt zur Beurteilung vorliegenden Voranfrage.
Beantragt werden die oben beschriebenen drei
Mehrfamilienhäuser mit jeweils 4 Wohneinheiten und den entsprechenden
Nebenanlagen wie Stellplätze, Kellerersatzräume im Freien sowie einen
ausgewiesenen Müllstandplatz.
Die Bestandszufahrt soll verlegt werden. Siehe
Lageplan.
Die Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB. Danach
muss sich ein Vorhaben nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und
der überbauten Grundstücksfläche in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen.
Betrachten wir das nähere Umfeld:
Östlich angrenzend an das Vorhabengrundstück
befindet sich ein Doppelhaus, südlich grenzt eine Kleingartenanlage an, die
jedoch dem Außenbereich zuzuordnen ist.
Westlich grenzt ein Garagenkomplex, danach ein
autarkes Wohngebiet mit Mehrfamilienwohnhäusern - 2 Vollgeschosse zzgl.
ausgebautem Dachgeschoss
an. Das „alte Neubaugebiet“ ist in sich
begrenzt und kann bauplanungsrechtlich als eigenständig betrachtet werden, so
dass es aus Sicht der Verwaltung wenig Einfluss auf das Einfügungsgebot hat.
Nördlich gibt es ein 1 geschossiges Reihenhaus
mit ausgebautem Dachgeschoss für 4 Wohneinheiten, ansonsten 1-geschossige
Einzelhäuser, teilweise mit ausgebautem Dachgeschoss oder Wohngebäude im
Bungalowstil inkl. Nebengebäuden wie Garagen etc.
Geplant sind 3 Wohngebäude mit 2
Vollgeschossen, zzgl. einem 27°geneigtem Walmdach.
Die Gebäude erreichen eine Firsthöhe von 9
m. Die Grundstücksgröße liegt zwischen
700 – 723 m² zzgl. Parkplatzfläche für 12 PKW.
Aus Sicht der Verwaltung fügt sich das Vorhaben
mit dem konkret hinterfragten Baustil in die Umgebungsbebauung ein.
Bauplanungsrechtlich sollte der Voranfrage das
gemeindliche Einvernehmen nach § 34 BauGB erteilt wird, vorausgesetzt das
Straßenbauamt stimmt der Verlegung der Zufahrt zu.
Zwar hat die Gemeinde Rövershagen keine
Stellplatzsatzung, dennoch sollte auf Grund dessen, dass die Wohnanlage nur mit
der Zufahrt an eine öffentliche Erschließungsanlage angrenzt und keine weiteren
Stellplätze im Arial der Wohnanlage geplant sind, der Hinweis an den
Antragsteller erfolgen dass im Rahmen des Bauantrages die Erweiterung der
Stellplatzanlage auf mindestens 24 PKW geplant werden sollte.
In der Regel hat jede Familie 2 PKW, wo bleiben
diese Fahrzeuge? Und selbst wenn nicht alle Mieter/Wohnungseigentümer zwei PKW
haben, gibt es keine Stellplätze für Gäste oder Rettungsfahrzeuge etc.
Stellungnahme des Bauausschusses:
Der
Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung den Vorschlag der Verwaltung, die
Anzahl auf 24 Stellplätze4 zu erhöhen auf 30 Stellplätze zu erweitern.
Mit dieser Änderung stimmt der Bauausschuss mit
4 Ja-Stimmen, 0-Nein, 0 Enthaltungen dem Beschlussvorschlag zu.