Betreff
Erneuter Beschluss der Gemeindevertretung Bentwisch über die Annahme von Spenden (1.000,00 € für Kinder- und Seniorenbetreuung Klein Kussewitz) gemäß § 44 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern
Vorlage
VZD/2929/2022/GBE
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag 1: (geändert entsprechend Ausschusses für Schule, Jugend, Kultur und Sport sowie Antrag von Herrn Albrecht vom 10.02.2022)

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt gemäß § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern die Spende des Agrarbetrieb Klein Kussewitz in Höhe von 1.000,00 € anzunehmen (Buchungsdatum: 23.12.2021) und für die Kinder- und Seniorenbetreuung in Klein Kussewitz zur Verfügung zu stellen.

Eine Spendenbescheinigung für das Jahr 2021 soll ausgestellt werden. Die Spende ist in das Haushaltsjahr 2022 zu übertragen.
Die Spende soll speziell für folgende Maßnahmen oder Anschaffungen
               - 500,00 € Seniorenarbeit
                - 500,00 € Kinder- und Jugendarbeit in Klein Kussewitz
verwendet werden.


Die Gemeindevertretung Bentwisch hebt damit den am 10.02.2022 gefassten Beschluss VZD/2929/2022/GBE auf:

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:    
Ablehnung:
Enthaltung:

 

Oder

Beschlussvorschlag 2 (geändert entsprechend Finanzausschuss):

 

Die Gemeindevertretung Bentwisch bleibt bei dem gefassten Beschluss vom 10.02.22.

:

„Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt gemäß § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern die Spende des Agrarbetrieb Klein Kussewitz in Höhe von 1.000,00 € anzunehmen (Buchungsdatum: 23.12.2021) und für die Kinder- und Seniorenbetreuung in Klein Kussewitz zur Verfügung zu stellen.

Eine Spendenbescheinigung für das Jahr 2021 soll ausgestellt werden. Die Spende ist in das Haushaltsjahr 2022 zu übertragen.
Die Spende soll speziell für folgende Maßnahmen oder Anschaffungen ……………………………………………verwendet werden. „

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:    
Ablehnung:
Enthaltung:



Sachverhalt:

 

Der Agrarbetrieb Klein Kussewitz hat am 23.12.2021 eine Spende in Höhe von 1.000,00 € für die Kinder- und Seniorenbetreuung Klein Kussewitz überwiesen.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Nach § 44 Absatz 4 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2 Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 2 beteiligen.
Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben werden, das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden.

Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet die Gemeindevertretung, soweit eine in der Hauptsatzung festzulegende Wertgrenze von höchstens 1.000 Euro überschritten wird. Entscheidungen von 100 bis 1.000 Euro kann die Gemeindevertretung durch die Hauptsatzung auf den Hauptausschuss übertragen.

Die Gemeinde erstellt jährlich einen Bericht, in welchem die Geber, die Zuwendungen und die Zuwendungszwecke anzugeben sind und übersendet ihn der Rechtsaufsichtsbehörde.

Der jeweils aktuelle Bericht ist der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

In der Hauptsatzung der Gemeinde Bentwisch ist in  § 5 Abs. 4 geregelt, das der Hauptausschuss Entscheidungen über die Annahme oder Ermittlungen von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen im Sinne von § 44 Abs. 4 KV M-V von 100,01 E bis 1.000,00 E trifft.

 

Da für den Hauptausschuss der Gemeinde Bentwisch noch kein Termin festgelegt wurde (Stand: 11.01.2021) kann die Gemeindevertretung in jedem Fall über die Annahme der Spende beschließen.

Herrn Scheibler, Inhaber des Agrarbetrieb Klein Kussewitz, spendet jedes Jahr für die Kinder- und Seniorenarbeit in Klein Kussewitz. Das Geld soll auch zu diesem Zweck verwendet werden.

 

Die Gemeindevertretung muss festlegen, für welche Maßnahmen diese Gelder verwendet werden sollen.
Stellungnahme des Ausschusses für Schule, Jugend, Kultur und Sport der Gemeinde Bentwisch vom 25.01.2022

Es erfolgt eine kurze Beratung über den Verwendungszweck mit dem Ergebnis, die Spende wie folgt aufzuteilen:

 

  • 500,00 € Seniorenarbeit
  • 500,00 € Kinder- und Jugendarbeit in Klein-Kussewitz



Der Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur und Sport empfiehlt der Gemeindevertretung Bentwisch mit 10 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0-Stimmenenthaltungen,

gemäß § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern die Spende des Agrarbetrieb Klein Kussewitz in Höhe von 1.000,00 € anzunehmen (Buchungsdatum: 23.12.2021) und für die Kinder- und Seniorenbetreuung in Klein Kussewitz zur Verfügung zu stellen.

Eine Spendenbescheinigung für das Jahr 2021 soll ausgestellt werden. Die Spende ist in das Haushaltsjahr 2022 zu übertragen.

Die Spende soll speziell für folgende Maßnahmen oder Anschaffungen

 

  • 500,00 € Seniorenarbeit
  • 500,00 € Kinder- und Jugendarbeit in Klein-Kussewitz

verwendet werden.


Stellungnahme des Finanzausschusses der Gemeinde Bentwisch vom 27.01.2022
Der letzte Satz wurde aus der Beschlussvorlage gestrichen.

4 Ja-Stimmen, 0-Nein-Stimmen und 0-Stimmenthaltungen

 

Stellungnahme der Gemeindevertretung vom 10.02.2022
Die Gemeindevertretung Bentwisch hat auf der Sitzung am 10.02.2022 über Beschlussvorschlag 2 – Empfehlung des Finanzausschusses – abstimmen lassen und mehrheitlich beschlossen.

Auf Antrag vom Gemeindevertreter , Herrn D.Albrecht unter Tagesordnungspunkt 22, soll die Beschlussvorlage erneut auf die Tagesordnung der Gemeindevertretung Bentwisch am 10.03.2022 genommen werden, um über Beschlussvorschlag 1 abstimmen zu lassen. Falls der Beschlussvorschlag 1 die erforderlich Mehrheit erhält, müsste der Beschluss vom 10.02.2022 aufgehoben werden. 

 


Finanzierung:


Nicht notwendig, da es sich um eine Spende handelt.