Beschlussvorschlag 1: (geändert entsprechend
Ausschusses für Schule, Jugend, Kultur und Sport sowie Antrag von Herrn
Albrecht vom 10.02.2022)
Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt gemäß § 44 Abs. 4
Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern die Spende des Agrarbetrieb Klein
Kussewitz in Höhe von 1.000,00 € anzunehmen (Buchungsdatum: 23.12.2021) und für
die Kinder- und Seniorenbetreuung in Klein Kussewitz zur Verfügung zu stellen.
Eine Spendenbescheinigung für das Jahr 2021
soll ausgestellt werden. Die Spende ist in das Haushaltsjahr 2022 zu
übertragen.
Die Spende soll speziell für folgende Maßnahmen oder Anschaffungen
-
500,00 € Seniorenarbeit
-
500,00 € Kinder- und Jugendarbeit in Klein Kussewitz
verwendet werden.
Die Gemeindevertretung Bentwisch hebt damit den am 10.02.2022 gefassten Beschluss VZD/2929/2022/GBE auf:
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der
Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Oder
Beschlussvorschlag
2 (geändert entsprechend Finanzausschuss):
Die Gemeindevertretung Bentwisch bleibt bei dem
gefassten Beschluss vom 10.02.22.
:
„Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt
gemäß § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern die Spende des
Agrarbetrieb Klein Kussewitz in Höhe von 1.000,00 € anzunehmen (Buchungsdatum:
23.12.2021) und für die Kinder- und Seniorenbetreuung in Klein Kussewitz zur
Verfügung zu stellen.
Eine Spendenbescheinigung für das Jahr 2021
soll ausgestellt werden. Die Spende ist in das Haushaltsjahr 2022 zu
übertragen.
Die Spende soll speziell für folgende Maßnahmen oder Anschaffungen
……………………………………………verwendet werden. „
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der
Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Sachverhalt:
Der Agrarbetrieb Klein Kussewitz hat am
23.12.2021 eine Spende in Höhe von 1.000,00 € für die Kinder- und
Seniorenbetreuung Klein Kussewitz überwiesen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Nach § 44 Absatz 4 Kommunalverfassung
Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben
nach § 2 Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen
oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 2
beteiligen.
Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter
eingeworben werden, das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen
werden.
Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet
die Gemeindevertretung, soweit eine in der Hauptsatzung festzulegende
Wertgrenze von höchstens 1.000 Euro überschritten wird. Entscheidungen von 100
bis 1.000 Euro kann die Gemeindevertretung durch die Hauptsatzung auf den
Hauptausschuss übertragen.
Die Gemeinde erstellt jährlich einen Bericht,
in welchem die Geber, die Zuwendungen und die Zuwendungszwecke anzugeben sind
und übersendet ihn der Rechtsaufsichtsbehörde.
Der jeweils aktuelle Bericht ist der
Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
In der Hauptsatzung der Gemeinde Bentwisch ist in § 5 Abs. 4 geregelt, das der Hauptausschuss
Entscheidungen über die Annahme oder Ermittlungen von Spenden, Schenkungen und
ähnlichen Zuwendungen im Sinne von § 44 Abs. 4 KV M-V von 100,01 E bis 1.000,00
E trifft.
Da für den Hauptausschuss der Gemeinde
Bentwisch noch kein Termin festgelegt wurde (Stand: 11.01.2021) kann die
Gemeindevertretung in jedem Fall über die Annahme der Spende beschließen.
Herrn Scheibler, Inhaber des Agrarbetrieb Klein
Kussewitz, spendet jedes Jahr für die Kinder- und Seniorenarbeit in Klein
Kussewitz. Das Geld soll auch zu diesem Zweck verwendet werden.
Die Gemeindevertretung muss festlegen, für
welche Maßnahmen diese Gelder verwendet werden sollen.
Stellungnahme des Ausschusses für Schule, Jugend, Kultur und Sport der
Gemeinde Bentwisch vom 25.01.2022
Es erfolgt eine kurze Beratung über den Verwendungszweck mit
dem Ergebnis, die Spende wie folgt aufzuteilen:
- 500,00 € Seniorenarbeit
- 500,00 € Kinder- und Jugendarbeit in Klein-Kussewitz
Der Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur und Sport empfiehlt
der Gemeindevertretung Bentwisch mit 10 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und
0-Stimmenenthaltungen,
gemäß § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung
Mecklenburg-Vorpommern die Spende des Agrarbetrieb Klein Kussewitz in Höhe von
1.000,00 € anzunehmen (Buchungsdatum: 23.12.2021) und für die Kinder- und
Seniorenbetreuung in Klein Kussewitz zur Verfügung zu stellen.
Eine Spendenbescheinigung für das Jahr 2021
soll ausgestellt werden. Die Spende ist in das Haushaltsjahr 2022 zu
übertragen.
Die Spende soll speziell für folgende Maßnahmen
oder Anschaffungen
- 500,00 €
Seniorenarbeit
- 500,00 € Kinder- und Jugendarbeit in Klein-Kussewitz
verwendet werden.
Stellungnahme des Finanzausschusses der Gemeinde Bentwisch vom 27.01.2022
Der letzte Satz wurde aus der Beschlussvorlage gestrichen.
4 Ja-Stimmen, 0-Nein-Stimmen und
0-Stimmenthaltungen
Stellungnahme der Gemeindevertretung vom 10.02.2022
Die Gemeindevertretung Bentwisch hat auf der Sitzung
am 10.02.2022 über Beschlussvorschlag 2 – Empfehlung des Finanzausschusses –
abstimmen lassen und mehrheitlich beschlossen.
Auf Antrag vom Gemeindevertreter , Herrn D.Albrecht unter Tagesordnungspunkt
22, soll die Beschlussvorlage erneut auf die Tagesordnung der
Gemeindevertretung Bentwisch am 10.03.2022 genommen werden, um über
Beschlussvorschlag 1 abstimmen zu lassen. Falls der Beschlussvorschlag 1 die
erforderlich Mehrheit erhält, müsste der Beschluss vom 10.02.2022 aufgehoben
werden.
Finanzierung:
Nicht notwendig, da es sich um eine Spende handelt.