Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt den
Gewährleistungseinbehalt der Firma K&MB Stralsund in Höhe von 1.696,14 € an
die Firma auszuzahlen. Die Finanzierung erfolgt aus dem Produktkonto
01.36500.7852200 und die Deckung erfolgt aus dem Produktkonto 01.54100.523380.
Sachverhalt:
Die ehemalige Gemeinde Klein Kussewitz hat zusammen mit dem Amt Carbäk im
Jahr 2016 die Kita „Hasenburg“ in Klein Kussewitz modernisiert und umgebaut.
Bei der Maßnahme hatte die Firma K&MB Stralsund das Los Heizungs- und
Sanitärinstallation in Auftrag. Bei der Schlussrechnung wurde ein
Gewährleistungseinbehalt in Höhe von 3 % (1.696,14 €) nicht ausgezahlt. Nach
Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungszeit hat die Firma den Einbehalt dem Amt
Carbäk in Rechnung gestellt.
Der Gebietsänderungsvertrag – Auseinandersetzungsvereinbarung Punkt 4
regelt dazu:
„Mit der Erfüllung sämtlicher vorstehender
Verpflichtungen sind alle gegenseitigen Ansprüche zwischen den Ämtern Carbäk
und Rostocker Heide sowie zwischen dem Amt Carbäk und den Gemeinden Klein
Kussewitz und Bentwisch als abgegolten zu betrachten.“
Die Gemeinde Bentwisch ist Rechtsnachfolger der Gemeinde Klein Kussewitz
und daher verpflichtet den Gewährleistungseinbehalt zu begleichen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Aufgrund des Gebietsänderungsvertrags muss die
Gemeinde Bentwisch den Gewährleistungseinbehalt in Höhe von 1.696,14 €
auszahlen. Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Bedenken gegen die
Auszahlung des Gewährleistungseinbehaltes.
Finanzierung:
Die Finanzierung in Höhe von 1.696,14 € erfolgt
aus dem Produktkonto 01.36500.7852200, die Deckung erfolgt aus dem Produktkonto
01.54100.523380 (Straßenunterhaltung)