Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Bentwisch über die Auszahlung eines Gewährleistungseinbehaltes beim Bauvorhaben "Umbau und Modernisierung Kita Hasenburg in Klein Kussewitz"
Vorlage
VBE/2919/2021/GBE
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt den Gewährleistungseinbehalt der Firma K&MB Stralsund in Höhe von 1.696,14 € an die Firma auszuzahlen. Die Finanzierung erfolgt aus dem Produktkonto 01.36500.7852200 und die Deckung erfolgt aus dem Produktkonto 01.54100.523380.

 


Sachverhalt:

Die ehemalige Gemeinde Klein Kussewitz hat zusammen mit dem Amt Carbäk im Jahr 2016 die Kita „Hasenburg“ in Klein Kussewitz modernisiert und umgebaut. Bei der Maßnahme hatte die Firma K&MB Stralsund das Los Heizungs- und Sanitärinstallation in Auftrag. Bei der Schlussrechnung wurde ein Gewährleistungseinbehalt in Höhe von 3 % (1.696,14 €) nicht ausgezahlt. Nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungszeit hat die Firma den Einbehalt dem Amt Carbäk in Rechnung gestellt.

Der Gebietsänderungsvertrag – Auseinandersetzungsvereinbarung Punkt 4 regelt dazu:

 

„Mit der Erfüllung sämtlicher vorstehender Verpflichtungen sind alle gegenseitigen Ansprüche zwischen den Ämtern Carbäk und Rostocker Heide sowie zwischen dem Amt Carbäk und den Gemeinden Klein Kussewitz und Bentwisch als abgegolten zu betrachten.“

 

Die Gemeinde Bentwisch ist Rechtsnachfolger der Gemeinde Klein Kussewitz und daher verpflichtet den Gewährleistungseinbehalt zu begleichen.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Aufgrund des Gebietsänderungsvertrags muss die Gemeinde Bentwisch den Gewährleistungseinbehalt in Höhe von 1.696,14 € auszahlen. Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Bedenken gegen die Auszahlung des Gewährleistungseinbehaltes.

 


Finanzierung:

Die Finanzierung in Höhe von 1.696,14 € erfolgt aus dem Produktkonto 01.36500.7852200, die Deckung erfolgt aus dem Produktkonto 01.54100.523380 (Straßenunterhaltung)