Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Bentwisch über die Vorbereitung der Übertragung der Grünpflege- und Straßenreinigungsarbeiten in der Gemeinde an die Bentwisch GmbH
Vorlage
V00/2917/2021/GBE
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt die Grünpflege- und Straßenreinigungsarbeiten im Gemeindegebiet auf die Bentwisch GmbH zu übertragen. Dabei handelt es sich um folgende Arbeiten:                   - Straßenreinigung         

                                               - Papier- und Unratbeseitigung

- Grünanlagenpflege
- Gehwegreinigung
- Baumpflege
- Unterhaltung der Parktaschen; Bushaltestellen, Papierkörbe.

 

Der Geschäftsführer der Bentwisch GmbH wird durch die Gemeindevertretung beauftragt eine Vereinbarung zwischen der Gemeinde Bentwisch und der Bentwisch GmbH vorzubereiten, die das Eintreten der Bentwisch GmbH in die laufenden Verträge der Grünpflege- und der Straßenreinigungsarbeiten zwischen der Gemeinde und den Dienstleistungsunternehmen regelt, die Übernahme der Verkehrssicherung und Haftung durch die Bentwisch GmbH absichert, die Häufigkeit der durchzuführenden Arbeiten bestimmt und die Finanzierung der Dienstleistungen der Bentwisch GmbH durch die Gemeinde klarstellt.

Diese Vereinbarung ist der Gemeindevertretung zum Beschluss vorzulegen.

 

 

 

 

 


Sachverhalt:

Der Gemeindevertretung Bentwisch wird die Grundsatzentscheidung über die Vorbereitung der Übertragung der Grünpflege- und Straßenreinigungsarbeiten in der Gemeinde an die Bentwisch GmbH zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

Im Gesellschaftervertrag der Bentwisch GmbH in der Fassung vom 25.11.2019 ist im

§ 2 - Gegenstand des Unternehmens - festgeschrieben:

 

Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb, die Entwicklung, Errichtung und Betreibung, Verwaltung, Vermietung und Vermarktung von Immobilien, insbesondere in den Bereichen der Daseinsvorsorge, der Wohnungswirtschaft und der gemeindlichen Infrastruktur.

 

Auf der Gesellschafterversammlung am 18.10.2021 unter TOP 3 – Informationen zur aktuellen wirtschaftlichen Situation der Bentwisch GmbH – informierte der Geschäftsführer,

…. dass beispielsweise die Anschaffung von Technik für die Straßenreinigung geprüft wird. …

 

In der Gemeindevertretung Bentwisch wurde auch selbst schon wiederholt über eine Übertragung der Grünpflege- und Straßenreinigungsarbeiten in der Gemeinde an die Bentwisch GmbH diskutiert.

 

Die Abwicklung und Kontrolle der            - Straßenreinigung

- Papier- und Unratbeseitigung
- Grünanlagenpflege
- Gehwegreinigung
- Baumpflege
- Unterhaltung der Parktaschen; Bushaltestellen, Papierkörbe

kann durch die tägliche Präsenz der Mitarbeiter der Bentwisch GmbH im Gemeindegebiet und den

Ortsteilen kontinuierlicher und konsequenter gesichert werden.

Die Mitarbeiter der Amtsverwaltung Rostocker Heide können eine tägliche Präsenz in der Gemeinde

Bentwisch nicht absichern.

 

In den geführten Vorgesprächen wurde durch die Bentwisch GmbH und Vertreter der Gemeinde 

vorgeschlagen, die Absicherung und Kontrolle des Winterdienstes beim Amt Rostocker Heide zu belassen.

 

Der Geschäftsführer der Bentwisch GmbH sollte durch die Gemeindevertretung beauftragt werden eine Vereinbarung zwischen der Gemeinde Bentwisch und der Bentwisch GmbH vorzubereiten, die das Eintreten der Bentwisch GmbH in die laufenden Verträge der Grünpflege- und der Straßenreinigungsarbeiten zwischen der Gemeinde und den Dienstleistungsunternehmen regelt, die Übernahme der Verkehrssicherung und Haftung durch die Bentwisch GmbH absichert, die Häufigkeit der durchzuführenden Arbeiten bestimmt und die Finanzierung der Dienstleistungen der Bentwisch GmbH durch die Gemeinde klarstellt.

 

Die Verwaltung hat die rechtlichen Fragen einer Übertragung durch einen Rechtsanwalt prüfen lassen.

Hier ein Auszug seiner Stellungnahme:

 

„ Die Gemeinde kann ohne eine Ausschreibung die u.a. Arbeiten zwecks Ausführung auf die Bentwisch GmbH im Wege des inhouse-Geschäfts gemäß § 108 GWB übertragen. Dabei gehen wir davon aus, dass für die GmbH die nachstehenden Kriterien alle erfüllt sind:

 

1. Die Gemeinde muss über die GmbH eine ähnliche Kontrolle wie über seine eigene Dienststellen ausüben (Kontrollkriterium).

2. Mehr als 80 % der Tätigkeit der GmbH müssen der Ausführung von Aufgaben dienen, mit denen sie vom öffentlichen Auftraggeber oder von einer anderen juristischen Person, die von diesem kontrolliert wird, betraut werden. Die GmbH muss ihre Tätigkeit also zu mehr als 80 % für die Gemeinde verrichten (Wesentlichkeitskriterium).

3. An der GmbH darf keine direkte private Kapitalbeteiligung bestehen, mit Ausnahme nicht beherrschender Formen. (Liegt hier nach Ihrer Mitteilung vor, 100 %)

 

Demnach kann die GmbH die Arbeiten selber ausführen.

Hierbei muss Sie sich jedoch eigener Mitarbeiter und Sachmaterialen bedienen. Eine Ausführung durch Dritte ist zwar möglich, bedarf dann aber einer Ausschreibung, sofern die Arbeiten wertmäßig ausschreibepflichtig sind. Denn die GmbH fungiert dann wie ein öffentlicher Auftraggeber gemäß § 99 GWB. Im Gesetz heißt es dazu:     

 

Öffentliche Auftraggeber sind

1.

Gebietskörperschaften sowie deren Sondervermögen,

2.

andere juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts, die zu dem besonderen Zweck gegründet wurden, im Allgemeininteresse liegende Aufgaben nichtgewerblicher Art zu erfüllen, sofern

a)

sie überwiegend von Stellen nach Nummer 1 oder 3 einzeln oder gemeinsam durch Beteiligung oder auf sonstige Weise finanziert werden,

b)

ihre Leitung der Aufsicht durch Stellen nach Nummer 1 oder 3 unterliegt oder

c)

mehr als die Hälfte der Mitglieder eines ihrer zur Geschäftsführung oder zur Aufsicht berufenen Organe durch Stellen nach Nummer 1 oder 3 bestimmt worden sind;

dasselbe gilt, wenn diese juristische Person einer anderen juristischen Person des öffentlichen oder privaten Rechts einzeln oder gemeinsam mit anderen die überwiegende Finanzierung gewährt, über deren Leitung die Aufsicht ausübt oder die Mehrheit der Mitglieder eines zur Geschäftsführung oder Aufsicht berufenen Organs bestimmt hat,

Eine  Übertragung der Grünpflege- und Straßenreinigungsarbeiten in der Gemeinde an die Bentwisch GmbH ist rechtlich also möglich.


Finanzierung:

Im Planentwurf 2022 der Gemeinde Bentwisch sind folgende Mittel eingestellt:

-       Straßenreinigung/Winterdienst Gemeinde                         56.900 €

-       Straßenreinigung/Winterdienst Gewerbegebiet               38.400 €

-       Baumpflege                                                                                     84.800 €

-       Grünpflege                                                                                       46.000 €

-       Grünschnittcontainer                                                                   70.300 €

-       Summe                                                                         296.400 €

 

 

Diese Mittel können für die Finanzierung der Dienstleistungen der Bentwisch GmbH bei Grünpflege- und den Straßenreinigungsarbeiten eingesetzt werden. Grundlage wäre die zwischen der Gemeinde und der Bentwisch GmbH abzuschließenden Vereinbarung.            

               

Zu den oben genannten Aufwendungen kommt wahrscheinlich eine Summe „X“ für die Verwaltungsaufwendungen und Auslagen der Bentwisch GmbH.

 

Hinweis der Verwaltung:

Durch die Übertragung der o.g. Arbeiten an die Bentwisch GmbH ergibt sich für die Gemeinde keine automatische Einsparung bei der Amtsumlage, da diese gem. § 147 KV nach den Umlagegrundlagen des FAG bemessen werden, heißt nach der Steuerkraft der Gemeinde.