Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt die
Grünpflege- und Straßenreinigungsarbeiten im Gemeindegebiet auf die Bentwisch
GmbH zu übertragen. Dabei handelt es sich um folgende Arbeiten: - Straßenreinigung
-
Papier- und Unratbeseitigung
- Grünanlagenpflege
- Gehwegreinigung
- Baumpflege
- Unterhaltung der Parktaschen; Bushaltestellen, Papierkörbe.
Der Geschäftsführer der Bentwisch GmbH wird
durch die Gemeindevertretung beauftragt eine Vereinbarung zwischen der Gemeinde
Bentwisch und der Bentwisch GmbH vorzubereiten, die das Eintreten der Bentwisch
GmbH in die laufenden Verträge der Grünpflege- und der
Straßenreinigungsarbeiten zwischen der Gemeinde und den
Dienstleistungsunternehmen regelt, die Übernahme der Verkehrssicherung und
Haftung durch die Bentwisch GmbH absichert, die Häufigkeit der durchzuführenden
Arbeiten bestimmt und die Finanzierung der Dienstleistungen der Bentwisch GmbH
durch die Gemeinde klarstellt.
Diese Vereinbarung ist der Gemeindevertretung
zum Beschluss vorzulegen.
Sachverhalt:
Der Gemeindevertretung Bentwisch wird die Grundsatzentscheidung über die
Vorbereitung der Übertragung der Grünpflege- und Straßenreinigungsarbeiten in
der Gemeinde an die Bentwisch GmbH zur Beschlussfassung vorgelegt.
Im Gesellschaftervertrag der Bentwisch GmbH in der Fassung vom 25.11.2019
ist im
§ 2 - Gegenstand des Unternehmens - festgeschrieben:
Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb, die
Entwicklung, Errichtung und Betreibung, Verwaltung, Vermietung und Vermarktung
von Immobilien, insbesondere in den Bereichen der Daseinsvorsorge, der
Wohnungswirtschaft und der gemeindlichen Infrastruktur.
Auf der Gesellschafterversammlung am 18.10.2021
unter TOP 3 – Informationen zur aktuellen wirtschaftlichen Situation der Bentwisch
GmbH – informierte der Geschäftsführer,
…. dass beispielsweise die Anschaffung von
Technik für die Straßenreinigung geprüft wird. …
In der Gemeindevertretung Bentwisch wurde auch
selbst schon wiederholt über eine Übertragung der Grünpflege- und
Straßenreinigungsarbeiten in der Gemeinde an die Bentwisch GmbH diskutiert.
Die Abwicklung und Kontrolle der -
Straßenreinigung
- Papier- und
Unratbeseitigung
- Grünanlagenpflege
- Gehwegreinigung
- Baumpflege
- Unterhaltung der Parktaschen; Bushaltestellen, Papierkörbe
kann durch die tägliche Präsenz der Mitarbeiter der Bentwisch GmbH im
Gemeindegebiet und den
Ortsteilen kontinuierlicher und konsequenter gesichert werden.
Die Mitarbeiter der Amtsverwaltung Rostocker Heide können eine tägliche
Präsenz in der Gemeinde
Bentwisch nicht absichern.
In den geführten Vorgesprächen wurde durch die
Bentwisch GmbH und Vertreter der Gemeinde
vorgeschlagen, die Absicherung und Kontrolle
des Winterdienstes beim Amt Rostocker Heide zu belassen.
Der Geschäftsführer der Bentwisch GmbH sollte
durch die Gemeindevertretung beauftragt werden eine Vereinbarung zwischen der
Gemeinde Bentwisch und der Bentwisch GmbH vorzubereiten, die das Eintreten der
Bentwisch GmbH in die laufenden Verträge der Grünpflege- und der Straßenreinigungsarbeiten
zwischen der Gemeinde und den Dienstleistungsunternehmen regelt, die Übernahme
der Verkehrssicherung und Haftung durch die Bentwisch GmbH absichert, die
Häufigkeit der durchzuführenden Arbeiten bestimmt und die Finanzierung der Dienstleistungen
der Bentwisch GmbH durch die Gemeinde klarstellt.
Die Verwaltung hat die rechtlichen Fragen einer
Übertragung durch einen Rechtsanwalt prüfen lassen.
Hier ein Auszug seiner Stellungnahme:
„ Die Gemeinde kann ohne
eine Ausschreibung die u.a. Arbeiten zwecks Ausführung auf die Bentwisch GmbH
im Wege des inhouse-Geschäfts gemäß § 108 GWB übertragen. Dabei gehen wir davon
aus, dass für die GmbH die nachstehenden Kriterien alle erfüllt sind:
1. Die Gemeinde muss
über die GmbH eine ähnliche Kontrolle wie über seine eigene Dienststellen
ausüben (Kontrollkriterium).
2. Mehr als 80 % der
Tätigkeit der GmbH müssen der Ausführung von Aufgaben dienen, mit denen sie vom
öffentlichen Auftraggeber oder von einer anderen juristischen Person, die von
diesem kontrolliert wird, betraut werden. Die GmbH muss ihre Tätigkeit also zu
mehr als 80 % für die Gemeinde verrichten (Wesentlichkeitskriterium).
3. An der GmbH darf
keine direkte private Kapitalbeteiligung bestehen, mit Ausnahme nicht
beherrschender Formen. (Liegt hier nach Ihrer Mitteilung vor, 100 %)
Demnach kann die GmbH
die Arbeiten selber ausführen.
Hierbei muss Sie sich
jedoch eigener Mitarbeiter und Sachmaterialen bedienen. Eine Ausführung durch
Dritte ist zwar möglich, bedarf dann aber einer Ausschreibung, sofern die
Arbeiten wertmäßig ausschreibepflichtig sind. Denn die GmbH fungiert dann wie
ein öffentlicher Auftraggeber gemäß § 99 GWB. Im Gesetz heißt es dazu:
Öffentliche Auftraggeber
sind
1. |
Gebietskörperschaften
sowie deren Sondervermögen, |
||
2. |
andere juristische Personen
des öffentlichen und des privaten Rechts, die zu dem besonderen Zweck
gegründet wurden, im Allgemeininteresse liegende Aufgaben nichtgewerblicher
Art zu erfüllen, sofern |
||
a) |
sie
überwiegend von Stellen nach Nummer 1 oder 3 einzeln oder gemeinsam durch
Beteiligung oder auf sonstige Weise finanziert werden, |
||
b) |
ihre Leitung der Aufsicht
durch Stellen nach Nummer 1 oder 3 unterliegt oder |
||
c) |
mehr
als die Hälfte der Mitglieder eines ihrer zur Geschäftsführung oder zur Aufsicht
berufenen Organe durch Stellen nach Nummer 1 oder 3 bestimmt worden sind; |
||
dasselbe
gilt, wenn diese juristische Person einer anderen juristischen Person des
öffentlichen oder privaten Rechts einzeln oder gemeinsam mit anderen die
überwiegende Finanzierung gewährt, über deren Leitung die Aufsicht ausübt
oder die Mehrheit der Mitglieder eines zur Geschäftsführung oder Aufsicht
berufenen Organs bestimmt hat, |
Eine Übertragung der Grünpflege- und Straßenreinigungsarbeiten in der Gemeinde an die Bentwisch GmbH ist rechtlich also möglich.
Finanzierung:
Im Planentwurf 2022 der Gemeinde Bentwisch sind
folgende Mittel eingestellt:
- Straßenreinigung/Winterdienst Gemeinde 56.900
€
- Straßenreinigung/Winterdienst Gewerbegebiet 38.400 €
- Baumpflege 84.800
€
- Grünpflege 46.000
€
- Grünschnittcontainer 70.300
€
- Summe 296.400 €
Diese Mittel können für die Finanzierung der
Dienstleistungen der Bentwisch GmbH bei Grünpflege- und den
Straßenreinigungsarbeiten eingesetzt werden. Grundlage wäre die zwischen der
Gemeinde und der Bentwisch GmbH abzuschließenden Vereinbarung.
Zu den oben genannten Aufwendungen kommt
wahrscheinlich eine Summe „X“ für die Verwaltungsaufwendungen und Auslagen der
Bentwisch GmbH.
Hinweis der Verwaltung:
Durch die Übertragung der o.g. Arbeiten an die Bentwisch GmbH ergibt sich
für die Gemeinde keine automatische Einsparung bei der Amtsumlage, da
diese gem. § 147 KV nach den Umlagegrundlagen des FAG bemessen werden, heißt
nach der Steuerkraft der Gemeinde.