Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Bentwisch über die Erteilung des Einvernehmens zur Entgeltverhandlung der Kita "Zwergenhaus" mit Laufzeitbeginn 01.01.2022
Vorlage
VZD/2913/2021/GBE
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt, die neue Leistungs- und Entgeltvereinbarung für die Kindertagesstätte „Zwergenhaus“ zum 01.01.2022 zu genehmigen.

Es werden aufgrund der zwischen dem ASB und dem Landkreis Rostock schriftlich und telefonisch durchgeführten Entgeltverhandlung folgende Platzkosten festgelegt:

 

                Krippe/GT:         1.137,45€

                Kita/GT:               687,62€

                Hort/GT:              373,62€

 

Der Bürgermeister und der 1. stellv. Bürgermeister werden ermächtigt, das Einvernehmen der Gemeinde in der vom Landkreis Rostock auszufertigenden Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung zu erteilen. Die Laufzeit beträgt mindestens 12 Monate.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:           

davon anwesend:                                          

Zustimmung:                                                   

Ablehnung:                                                      

Enthaltung:                       

 


Sachverhalt:

Der Träger der Kindertagesstätte, der ASB, hat mit Antrag vom 11.11.2021 neue Kostenblätter an den Landkreis Rostock gesandt und diesen zu Entgeltverhandlungen aufgefordert.

Der Grund hierfür liegt in der Tarifsteigerung, der Veränderung der Kinderzahlen und der Veränderung der Sachkosten.

Am 26.11.2021 hat der zuständige Mitarbeiter des SB Entgeltverhandlungen beim Landkreis Rostock per E-Mail die verhandelten Entgelte mitgeteilt. Die Entgeltverhandlung fand aufgrund der aktuellen Situation in diesem Jahr auf dem Schriftweg bzw. telefonisch zwischen dem Träger der Kindertagesstätte und dem Landkreis Rostock statt.

Da die Leistungs- und Entgeltvereinbarung zwischen dem Landkreis Rostock und dem ASB nach wie vor nur im Einvernehmen mit der Gemeinde abgeschlossen werden kann, ist nunmehr das Einvernehmen der Gemeinde Bentwisch für die o.g. Vereinbarung erforderlich. 

Eine Anpassung der Gemeindeanteile ist nicht erforderlich, da die Gemeinden seit dem 01.01.2020 eine kindbezogene Pauschale pro Kind pro Monat zahlen (149,33€ in 2020; 152,76€ in 2021 und 167,38€ in 2022), unabhängig von der Platzart (Krippe, Kita, Hort bzw. ganztags, Teilzeit, halbtags).

Unabhängig von durchgeführten Entgeltverhandlungen (und deren Ergebnis) oder auch keinen neuen Entgeltverhandlungen im Jahr 2021 wird sich die Pauschale zum 01.01.2022 für alle Gemeinden auf 167,38€ pro Kind pro Monat erhöhen.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Da alle Gemeinden seit dem 01.01.2020 die gleiche kindbezogene Pauschale zahlen, ist eine Übersicht der unterschiedlichen Gemeindeanteile hier nicht mehr erforderlich.

Aufgrund der Elternbeitragsfreiheit ist auch eine Berücksichtigung der Elternbeiträge nicht mehr erforderlich.

 

Durch die Entgeltverhandlung erfolgt dennoch eine Veränderung der Platzkosten für die Kita „Zwergenhaus“ in Bentwisch. Diese Veränderung stellt sich wie folgt dar:

 

Platzart

aktuelle Platzkosten (bis 31.12.2021)

verhandelte Platzkosten (=Verhandlungsergebnis)

Steigerung der Platzkosten zum 01.01.20222

Krippe/GT

                      1.043,53 €

                                1.137,45 €

                 93,92 €

Krippe/TZ

                         626,12 €

                                   682,47 €

                 56,35 €

Krippe/HAT

                         417,41 €

                                   454,98 €

                 37,57 €

Kita/GT

                         630,84 €

                                   687,62 €

                 56,78 €

Kita/TZ

                         378,50 €

                                   412,57 €

                 34,07 €

Kita/HAT

                         252,34 €

                                   275,05 €

                 22,71 €

Hort/GT

                         342,77 €

                                   373,62 €

                 30,85 €

Hort/TZ

                         205,66 €

                                   224,17 €

                 18,51 €

 

Aufgrund der Elternbeitragsfreiheit seit dem 01.01.2020 hat diese Kostensteigerung keinerlei Auswirkungen für die Eltern.

Da die kindbezogene Pauschale pro Platz und Monat für das Jahr 2022 bereits feststehen, hat diese Kostensteigerung auch keinerlei Auswirkungen auf den monatlich zu zahlenden Gemeindeanteil.

 

Um das Inkrafttreten der neuen Leistungs- und Entgeltvereinbarung mit den o.g. neuen Platzkosten zu ermöglichen, ist zwingend eine Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Bentwisch erforderlich.

 


Finanzierung:

Die Entgeltverhandlung hat keine Auswirkungen auf die Haushaltsplanung 2022. Es wurde bereits mit der neuen Pauschale in Höhe von 167,38€ pro Kind pro Monat geplant.