Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt,
die neue Leistungs- und Entgeltvereinbarung für die Kindertagesstätte
„Zwergenhaus“ zum 01.01.2022 zu genehmigen.
Es werden aufgrund der zwischen dem ASB und dem
Landkreis Rostock schriftlich und telefonisch durchgeführten Entgeltverhandlung
folgende Platzkosten festgelegt:
Krippe/GT: 1.137,45€
Kita/GT: 687,62€
Hort/GT: 373,62€
Der Bürgermeister und der 1. stellv.
Bürgermeister werden ermächtigt, das Einvernehmen der Gemeinde in der vom
Landkreis Rostock auszufertigenden Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung zu
erteilen. Die Laufzeit beträgt mindestens 12 Monate.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der
Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Sachverhalt:
Der Träger der Kindertagesstätte, der ASB, hat
mit Antrag vom 11.11.2021 neue Kostenblätter an den Landkreis Rostock gesandt
und diesen zu Entgeltverhandlungen aufgefordert.
Der Grund hierfür liegt in der Tarifsteigerung,
der Veränderung der Kinderzahlen und der Veränderung der Sachkosten.
Am 26.11.2021 hat der zuständige Mitarbeiter
des SB Entgeltverhandlungen beim Landkreis Rostock per E-Mail die verhandelten
Entgelte mitgeteilt. Die Entgeltverhandlung fand aufgrund der aktuellen
Situation in diesem Jahr auf dem Schriftweg bzw. telefonisch zwischen dem
Träger der Kindertagesstätte und dem Landkreis Rostock statt.
Da die Leistungs- und Entgeltvereinbarung
zwischen dem Landkreis Rostock und dem ASB nach wie vor nur im Einvernehmen
mit der Gemeinde abgeschlossen werden kann, ist nunmehr das Einvernehmen
der Gemeinde Bentwisch für die o.g. Vereinbarung erforderlich.
Eine Anpassung der Gemeindeanteile ist nicht erforderlich, da die
Gemeinden seit dem 01.01.2020 eine kindbezogene Pauschale pro Kind pro Monat
zahlen (149,33€ in 2020; 152,76€ in 2021 und 167,38€ in 2022), unabhängig von
der Platzart (Krippe, Kita, Hort bzw. ganztags, Teilzeit, halbtags).
Unabhängig von durchgeführten Entgeltverhandlungen (und deren Ergebnis)
oder auch keinen neuen Entgeltverhandlungen im Jahr 2021 wird sich die
Pauschale zum 01.01.2022 für alle Gemeinden auf 167,38€ pro Kind pro Monat
erhöhen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Da alle Gemeinden seit dem 01.01.2020 die
gleiche kindbezogene Pauschale zahlen, ist eine Übersicht der unterschiedlichen
Gemeindeanteile hier nicht mehr erforderlich.
Aufgrund der Elternbeitragsfreiheit ist auch
eine Berücksichtigung der Elternbeiträge nicht mehr erforderlich.
Durch die Entgeltverhandlung erfolgt dennoch
eine Veränderung der Platzkosten für die Kita „Zwergenhaus“ in Bentwisch. Diese
Veränderung stellt sich wie folgt dar:
Platzart |
aktuelle Platzkosten (bis
31.12.2021) |
verhandelte Platzkosten
(=Verhandlungsergebnis) |
Steigerung der Platzkosten zum
01.01.20222 |
Krippe/GT |
1.043,53 € |
1.137,45 € |
93,92 € |
Krippe/TZ |
626,12 € |
682,47 € |
56,35 € |
Krippe/HAT |
417,41 € |
454,98 € |
37,57 € |
Kita/GT |
630,84 € |
687,62 € |
56,78 € |
Kita/TZ |
378,50 € |
412,57 € |
34,07 € |
Kita/HAT |
252,34 € |
275,05 € |
22,71 € |
Hort/GT |
342,77 € |
373,62 € |
30,85 € |
Hort/TZ |
205,66 € |
224,17 € |
18,51 € |
Aufgrund der Elternbeitragsfreiheit seit dem
01.01.2020 hat diese Kostensteigerung keinerlei Auswirkungen für die Eltern.
Da die kindbezogene Pauschale pro Platz und
Monat für das Jahr 2022 bereits feststehen, hat diese Kostensteigerung auch
keinerlei Auswirkungen auf den monatlich zu zahlenden Gemeindeanteil.
Um das Inkrafttreten der neuen Leistungs- und
Entgeltvereinbarung mit den o.g. neuen Platzkosten zu ermöglichen, ist zwingend
eine Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Bentwisch erforderlich.
Finanzierung:
Die Entgeltverhandlung hat keine Auswirkungen
auf die Haushaltsplanung 2022. Es wurde bereits mit der neuen Pauschale in Höhe
von 167,38€ pro Kind pro Monat geplant.