Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Blankenhagen über die Annahme von Spenden (Geschirr für Kreativraum "Uns Dörphus" gemäß § 44 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern
Vorlage
VZD/1515/2021/GBL
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Blankenhagen beschließt gemäß § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern die Sachspende von Herrn Mario Heß, MH Fliesenservice aus 18182 Blankenhagen OT Mandelshagen mit Wert von 102,03 € anzunehmen. Das Geschirr ist für den Kreativraum in „Uns Dörphus“. Eine Spendenbescheinigung soll ausgestellt werden.


Sachverhalt:

Herr Mario Heß hat am 18.11.2021 (Posteingang) die Rechnung vom 07.08.2021 für Geschirr eingereicht, siehe Anlage 1. Er möchte dieses Geschirr gern spenden und bittet um eine Spendenquittung.
Das Geschirr ist für den Kreativraum „Uns Dörphus“. Nach telefonischer Auskunft der Sozialbetreuerin für Jung und Alt der Gemeinde Blankenhagen steht es auch dort zur Verfügung.  

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Nach § 44 Absatz 4 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2 Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 2 beteiligen. Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben werden und das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden.
Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet die Gemeindevertretung, soweit eine in der Hauptsatzung festzulegende Wertgrenze von höchstens 1.000 € überschritten wird.

Entscheidungen von 100 € bis höchstens 1000 € kann die Gemeindevertretung durch die Hauptsatzung auf den Hauptausschuss übertragen.

Die Gemeinde erstellt jährlich einen Bericht, in welchem die Geber, die Zuwendungen und die Zuwendungszwecke anzugeben sind, und übersendet ihn der Rechtsaufsichtsbehörde. Der jeweils aktuelle Bericht ist der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

In der Hauptsatzung der Gemeinde Blankenhagen ist in § 5 Abs. 4 geregelt, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Entscheidung über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen im Sinne von § 44 Abs. 4 KV m-V von 100,01 Euro bis 1.000,00 Euro trifft. Somit kann der Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Blankenhagen über die Annahme der Spende entscheiden.
Nach Rücksprache mit dem Bürgermeister Herrn Kröger soll die Gemeindevertretung am 13.12.2021 darüber entscheiden, denn die darf die Entscheidung immer treffen.


Finanzierung:

Nicht notwendig, da es sich um eine Spende handelt.