Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Blankenhagen beschließt gemäß
§ 44 Abs. 4 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern die Sachspende von Herrn
Mario Heß, MH Fliesenservice aus 18182 Blankenhagen OT Mandelshagen mit Wert
von 102,03 € anzunehmen. Das Geschirr ist für den Kreativraum in „Uns Dörphus“.
Eine Spendenbescheinigung soll ausgestellt werden.
Sachverhalt:
Herr Mario Heß hat am 18.11.2021 (Posteingang) die Rechnung vom
07.08.2021 für Geschirr eingereicht, siehe Anlage 1. Er möchte dieses Geschirr
gern spenden und bittet um eine Spendenquittung.
Das Geschirr ist für den Kreativraum
„Uns Dörphus“. Nach telefonischer Auskunft der Sozialbetreuerin für Jung und
Alt der Gemeinde Blankenhagen steht es auch dort zur Verfügung.
Stellungnahme der Verwaltung:
Nach § 44 Absatz 4 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern
(KV M-V) darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2 Spenden,
Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte
vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 2 beteiligen.
Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter
eingeworben werden und das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen
entgegengenommen werden.
Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet die Gemeindevertretung, soweit
eine in der Hauptsatzung festzulegende Wertgrenze von höchstens 1.000 €
überschritten wird.
Entscheidungen von 100 € bis höchstens 1000 €
kann die Gemeindevertretung durch die Hauptsatzung auf den Hauptausschuss
übertragen.
Die Gemeinde erstellt jährlich einen Bericht,
in welchem die Geber, die Zuwendungen und die Zuwendungszwecke anzugeben sind,
und übersendet ihn der Rechtsaufsichtsbehörde. Der jeweils aktuelle Bericht ist
der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
In der Hauptsatzung der Gemeinde Blankenhagen ist in § 5 Abs. 4 geregelt, dass
der Haupt- und Finanzausschuss die Entscheidung über die Annahme oder
Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen im Sinne von §
44 Abs. 4 KV m-V von 100,01 Euro bis 1.000,00 Euro trifft. Somit kann der
Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Blankenhagen über die Annahme der
Spende entscheiden.
Nach Rücksprache mit dem Bürgermeister Herrn Kröger soll die Gemeindevertretung
am 13.12.2021 darüber entscheiden, denn die darf die Entscheidung immer
treffen.
Finanzierung:
Nicht notwendig, da es sich um eine Spende
handelt.