Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Bentwisch über die Entschädigung einer Schriftwartin der Freiwilligen Feuerwehr
Vorlage
VOA/2910/2021/GBE
Art
BV Gemeinden

 

 


Sachverhalt:

 

Frau Martha Schuldt wurde unter den Kameraden der Ortsfeuerwehr Bentwisch am 25.01.2020 auf der Jahreshauptversammlung als Schriftwartin für die Freiwillige Feuerwehr Bentwisch, Ortswehr Bentwisch, gewählt. Hierfür soll Frau Schuldt eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 45 € erhalten.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Frau Schuldt übernimmt die Verantwortung für die Protokollführung in den Mitgliederversammlungen der Ortswehr Bentwisch und schreibt Berichte für die Öffentlichkeit, beispielsweise im Amtsblatt oder bei Facebook. Ihre Arbeit dient unter anderem der Mitgliedergewinnung.

 

Als Schriftwartin zählt Frau Schuldt zu den Personen nach § 5 der Feuerwehrentschädigungsverordnung M-V. Personen mit besonderen Aufgaben können Aufwandsentschädigungen in angemessener Höhe gezahlt werden.

 

Im Haushaltsjahr 2020 wurde erstmalig Geld für die Aufwandsentschädigung einer Schriftwartin eingeplant. Der Beschluss im letzten Jahr wurde so gefasst, dass Frau Schuldt zunächst befristet bis zum 31.12.2020 eine Entschädigung erhalten hatte.

 

Im Haushalt 2021 wurde Frau Schuldt erneut die Entschädigung bis zum 31.12.2021 gewährt. Frau Schuldt schreibt aktuell alle 2 Monate Protokolle, wenn der Vorstand der FF tagt; schreibt zu jedem Einsatz (2021 bisher 26 Einsätze) einen Bericht für die Öffentlichkeit und schreibt über bzw. wirbt für Events wie den Laternenumzug, spezielle Ausbildungen (PA), den Tag der offenen Tür sowie die Ausflüge der Jugendfeuerwehr. Die Jugendfeuerwehr konnte in diesem Jahr 8 neue Mitglieder gewinnen.

 

Die Verwaltung empfiehlt die Entschädigung weiterhin an die Schriftwartin zu zahlen, da durch die Öffentlichkeitsarbeit (Facebook, Bentwisch blog, Amtsblatt etc.) tatsächlich Mitglieder gewonnen wurden, Werbung für die Freiwillige Feuerwehr betrieben wird sowie eine Transparenz bezüglich der Übungen, Events und Ausflüge besteht.

 

 

 

 

Finanzierung:

 

Die Gemeinde Bentwisch hat im Haushalt 2022 auf dem Produktkonto 01.12600 5019000 (Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeiten) vorsorglich eine Aufwandsentschädigung in Höhe von insgesamt 540,00 € für eine Schriftwartin eingeplant. Der Gesamtbetrag entspricht einer monatlichen Aufwandsentschädigung in Höhe von 45,00 €.

Voraussetzung für die Zahlung der Entschädigung ist der gesonderte Beschluss.

 

 

Beschlussvorschlag 1:

 

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt Frau Martha Schuldt als Schriftwartin der Ortswehr Bentwisch ab dem 01.01.2022 bis zum (….) eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 45,00 € monatlich zu zahlen. Die Entschädigung wird aus den geplanten Mitteln aus dem Produktkonto 01.12600.5019000 gezahlt.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:

Davon anwesend:

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

 

 

ODER

 

 

Beschlussvorschlag 2:

 

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt Frau Martha Schuldt als Schriftwartin der Ortswehr Bentwisch ab dem 01.01.2022 auf unbestimmte Zeit eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 45,00 € monatlich zu zahlen. Die Entschädigung wird aus den geplanten Mitteln aus dem Produktkonto 01.12600.5019000 gezahlt.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:

Davon anwesend:

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

 

 

ODER

 

Beschlussvorschlag 3:

 

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt, dass die Schaffung einer Stelle als Schriftwartin für die Ortswehr Bentwisch gemäß § 5 der Feuerwehrentschädigungsverordnung nicht weiter anerkannt und demnach keine Aufwandsentschädigung fällig wird.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:

Davon anwesend:

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung: