Sachverhalt:
Frau Martha Schuldt wurde unter den Kameraden
der Ortsfeuerwehr Bentwisch am 25.01.2020 auf der Jahreshauptversammlung als
Schriftwartin für die Freiwillige Feuerwehr Bentwisch, Ortswehr Bentwisch,
gewählt. Hierfür soll Frau Schuldt eine monatliche Aufwandsentschädigung in
Höhe von 45 € erhalten.
Stellungnahme der Verwaltung:
Frau Schuldt übernimmt die Verantwortung für
die Protokollführung in den Mitgliederversammlungen der Ortswehr Bentwisch und
schreibt Berichte für die Öffentlichkeit, beispielsweise im Amtsblatt oder bei
Facebook. Ihre Arbeit dient unter anderem der Mitgliedergewinnung.
Als Schriftwartin zählt Frau Schuldt zu den
Personen nach § 5 der Feuerwehrentschädigungsverordnung M-V. Personen mit
besonderen Aufgaben können Aufwandsentschädigungen in angemessener Höhe gezahlt
werden.
Im Haushaltsjahr 2020 wurde erstmalig Geld für
die Aufwandsentschädigung einer Schriftwartin eingeplant. Der Beschluss im
letzten Jahr wurde so gefasst, dass Frau Schuldt zunächst befristet bis zum
31.12.2020 eine Entschädigung erhalten hatte.
Im Haushalt 2021 wurde Frau Schuldt erneut die
Entschädigung bis zum 31.12.2021 gewährt. Frau Schuldt schreibt aktuell alle 2
Monate Protokolle, wenn der Vorstand der FF tagt; schreibt zu jedem Einsatz
(2021 bisher 26 Einsätze) einen Bericht für die Öffentlichkeit und schreibt
über bzw. wirbt für Events wie den Laternenumzug, spezielle Ausbildungen (PA),
den Tag der offenen Tür sowie die Ausflüge der Jugendfeuerwehr. Die
Jugendfeuerwehr konnte in diesem Jahr 8 neue Mitglieder gewinnen.
Die Verwaltung empfiehlt die Entschädigung weiterhin an die Schriftwartin zu zahlen, da durch die Öffentlichkeitsarbeit (Facebook, Bentwisch blog, Amtsblatt etc.) tatsächlich Mitglieder gewonnen wurden, Werbung für die Freiwillige Feuerwehr betrieben wird sowie eine Transparenz bezüglich der Übungen, Events und Ausflüge besteht.
Finanzierung:
Die Gemeinde Bentwisch hat im Haushalt 2022 auf
dem Produktkonto 01.12600 5019000 (Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeiten)
vorsorglich eine Aufwandsentschädigung in Höhe von insgesamt 540,00 € für eine
Schriftwartin eingeplant. Der Gesamtbetrag entspricht einer monatlichen
Aufwandsentschädigung in Höhe von 45,00 €.
Voraussetzung für die Zahlung der Entschädigung
ist der gesonderte Beschluss.
Beschlussvorschlag 1:
Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt
Frau Martha Schuldt als Schriftwartin der Ortswehr Bentwisch ab dem
01.01.2022 bis zum (….) eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 45,00 €
monatlich zu zahlen. Die Entschädigung wird aus den geplanten Mitteln aus dem
Produktkonto 01.12600.5019000 gezahlt.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter:
Davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
ODER
Beschlussvorschlag 2:
Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt
Frau Martha Schuldt als Schriftwartin der Ortswehr Bentwisch ab dem
01.01.2022 auf unbestimmte Zeit eine Aufwandsentschädigung in Höhe von
45,00 € monatlich zu zahlen. Die Entschädigung wird aus den geplanten Mitteln
aus dem Produktkonto 01.12600.5019000 gezahlt.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter:
Davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
ODER
Beschlussvorschlag 3:
Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt,
dass die Schaffung einer Stelle als Schriftwartin für die Ortswehr Bentwisch
gemäß § 5 der Feuerwehrentschädigungsverordnung nicht weiter anerkannt und
demnach keine Aufwandsentschädigung fällig wird.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter:
Davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung: