Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Rövershagen über den Antrag "Erreichung der Klimaneutralität der Verwaltung der Gemeinde Rövershagen bis 2030"
Vorlage
V00/2471/2021/GRÖ
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeinde Rövershagen beschließt bis 2023 die Klimaneutralität der Kommune als zentrales Handlungsfeld fest zu schreiben. Ziel ist eine klimaneutrale Verwaltung.

Die kommunalen Gebietskörperschaften sollen eine Vorbildfunktion beim Klimaschutz, bei der Energieeinsparung, der effizienten Bereitstellung, Umwandlung, Nutzung und Speicherung von Energie, der Nutzung erneuerbarer Energien und ihren Beschaffungen einnehmen und die Gemeinde verpflichtet (Änderung der Verwaltung) sich bis spätestens 2030, die Klimaneutralität seiner Verwaltung zu erreichen. Für die Berechnung werden alle treibhausgaswirksamen Emissionen (inkl. grauer Energie) berücksichtigt, die zu Erledigungen emittiert werden.

Diese werden durch eine entsprechende Ökobilanz dokumentiert.

Die Gemeinde Rövershagen definiert Maßnahmenpläne und Meilensteine, zur Gewährleistung der Überprüfung der Zielerreichung der Klimaneutralität bis 2030.

Der Gemeindeart wird jährlich in einem Bericht über den Status informiert.

Die Ergebnisse werden in der Bürgerversammlung veröffentlicht.

 

Die Gemeinde stellt sicher, dass auch in den Gesellschaften mit Mehrheitsbeteiligung die Klimaneutralität bis spätestens 2030 entsprechend diesem Antragstext erreicht wird. In Gesellschaften, in denen er eine Minderheitsbeteiligung besitzt, initiiert sie entsprechende Beschlüsse.

 

Graue Energie ist die Energiemenge, die für Herstellung, Transport, Lagerung, Verkauf und Entsorgung eines Produktes oder einer Leistung benötigt wird.

 

Die Gemeinde Rövershagen stellt fest, dass die Klimaneutralität einer Gemeindeverwaltung ein wichtiges Ziel im Sinne des Klimaschutzes darstellt. Auch der zeitliche Horizont bis 2030 ist durchaus als sinnvoll anzusehen.

 

Klimaneutrale Verwaltung:

Ziel: Erreichen der klimaneutralen Verwaltung der Gemeinde Rövershagen bis 2030

 

Kurzbeschreibung der Maßnahme – Umsetzungsschritte:

  • Ermittlung der Treibhausgasemissionen der einzelnen Ressorts einschließlich nachgeordneter Behörden und Einrichtungen
  • Erstellung von Treibhausgasbilanzen der Ressorts
  • Ermittlung des Potenzials für Emissionsminderungsmaßnahmen
  • Durchführung und Umsetzung der ermittelten Emissionsminderungsmaßnahmen
  • Ermittlung der verbleibenden Restemissionen
  • Kompensation der Restemissionen durch geeignete Projekte prioritär in der Gemeinde (z.B. Aufforstung, Moorrenaturierung)
  • Durchführung einer vorbereitenden Studie unter Berücksichtigung von Erfahrungen aus anderen Bundesländern

 

Die regelmäßige Bilanzierung der CO2 Emissionen wird in Zukunft vom Umweltreferat mithilfe der Software Klimaschutz-Planer durchgeführt. Hier können auch speziell die Emissionen der Verwaltungsgebäude betrachtet werden.

 

Die im Klimaschutz-Planer bereitgestellten Emissionsfaktoren sind in allen Bereichen CO2 -Äquivalente inkl. Vorketten der Energieträgerbereitstellung, wodurch auch die Emissionen für die Förderung, den Transport und die Umwandlung außerhalb der Kommune enthalten sind.

 

Zur Kompensation von Emissionen sollen unterschiedliche Möglichkeiten zur Durchführung von Projekten, die geeignet sind, eine Klimaneutralität herbeizuführen, geprüft werden.

 

Die Bürgermeisterin wird sich in allen Gesellschaften mit Mehrheitsbeteiligung dafür einsetzen, dass diese sich dem oben formulierten Ziel anschließen.

 

Zur Erreichung dieses Zieles wird von der Gemeindeverwaltung ein Maßnahmenplan erstellt. Der Fortschritt wird dem Gemeinderat gemeinsam mit der CO2 Bilanz alle drei Jahre in einem Bericht vorgestellt. Jährlich soll dem Gemeinderat ein Zwischenbericht vorgelegt werden..


Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 04.10.2021 reichte der Gemeindevertreter Herr Heinrich Schütt im Namen der Wählergemeinschaft Behnkenhagen folgenden Antrag ein.

 

Wählergemeinschaft Behnkenhagen

 

Antrag zur Klimaneutralität der Gemeinde Rövershagen

 

Sehr geehrte Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter der Gemeinde Rövershagen,

 

die Gemeindevertretung möge beschließen, bis 2023 die Klimaneutralität der Kommune als zentrales Handlungsfeld fest zu schreiben. Ziel ist eine klimaneutrale Verwaltung.

Die kommunalen Gebietskörperschaften sollen eine Vorbildfunktion beim Klimaschutz, bei der Energieeinsparung, der effizienten Bereitstellung, Umwandlung, Nutzung und Speicherung von Energie, der Nutzung erneuerbarer Energien und ihren Beschaffungen einnehmen.

 

Beschluss:

Die Gemeinde Rövershagen schließt sich dieser Empfehlung an und verpflichtet sich bis spätestens 2030, die Klimaneutralität seiner Verwaltung zu erreichen. Für die Berechnung werden alle treibhausgaswirksamen Emissionen (inkl. grauer Energie) berücksichtigt, die zu Erledigungen emittiert werden.

Diese werden durch eine entsprechende Ökobilanz dokumentiert.

Die Gemeinde Rövershagen definiert Maßnahmenpläne und Meilensteine, zur Gewährleistung der Überprüfung der Zielerreichung der Klimaneutralität bis 2030.

Der Gemeindeart wird jährlich in einem Bericht über den Status informiert.

Die Ergebnisse werden in der Bürgerversammlung veröffentlicht.

 

Die Gemeinde stellt sicher, dass auch in den Gesellschaften mit Mehrheitsbeteiligung die Klimaneutralität bis spätestens 2030 entsprechend diesem Antragstext erreicht wird. In Gesellschaften, in denen er eine Minderheitsbeteiligung besitzt, initiiert sie entsprechende Beschlüsse.

 

Graue Energie ist die Energiemenge, die für Herstellung, Transport, Lagerung, Verkauf und Entsorgung eines Produktes oder einer Leistung benötigt wird.

 

Die Gemeinde Rövershagen stellt fest, dass die Klimaneutralität einer Gemeindeverwaltung ein wichtiges Ziel im Sinne des Klimaschutzes darstellt. Auch der zeitliche Horizont bis 2030 ist durchaus als sinnvoll anzusehen.

 

Klimaneutrale Verwaltung:

Ziel: Erreichen der klimaneutralen Verwaltung der Gemeinde Rövershagen bis 2030

 

Kurzbeschreibung der Maßnahme – Umsetzungsschritte:

  • Ermittlung der Treibhausgasemissionen der einzelnen Ressorts einschließlich nachgeordneter Behörden und Einrichtungen
  • Erstellung von Treibhausgasbilanzen der Ressorts
  • Ermittlung des Potenzials für Emissionsminderungsmaßnahmen
  • Durchführung und Umsetzung der ermittelten Emissionsminderungsmaßnahmen
  • Ermittlung der verbleibenden Restemissionen
  • Kompensation der Restemissionen durch geeignete Projekte prioritär in der Gemeinde (z.B. Aufforstung, Moorrenaturierung)
  • Durchführung einer vorbereitenden Studie unter Berücksichtigung von Erfahrungen aus anderen Bundesländern

 

Die regelmäßige Bilanzierung der CO2 Emissionen wird in Zukunft vom Umweltreferat mithilfe der Software Klimaschutz-Planer durchgeführt. Hier können auch speziell die Emissionen der Verwaltungsgebäude betrachtet werden.

 

Die im Klimaschutz-Planer bereitgestellten Emissionsfaktoren sind in allen Bereichen CO2 -Äquivalente inkl. Vorketten der Energieträgerbereitstellung, wodurch auch die Emissionen für die Förderung, den Transport und die Umwandlung außerhalb der Kommune enthalten sind.

 

Zur Kompensation von Emissionen sollen unterschiedliche Möglichkeiten zur Durchführung von Projekten, die geeignet sind, eine Klimaneutralität herbeizuführen, geprüft werden.

 

Die Bürgermeisterin wird sich in allen Gesellschaften mit Mehrheitsbeteiligung dafür einsetzen, dass diese sich dem oben formulierten Ziel anschließen.

 

Zur Erreichung dieses Zieles wird von der Gemeindeverwaltung ein Maßnahmenplan erstellt. Der Fortschritt wird dem Gemeinderat gemeinsam mit der CO2 Bilanz alle drei Jahre in einem Bericht vorgestellt. Jährlich soll dem Gemeinderat ein Zwischenbericht vorgelegt werden.

 

Das Anschreiben liegt der Beschlussvorlage als Anlage bei.

 

Der Antrag wird der Gemeindevertretung zur Beratung und Entscheidung vorgelegt.