Beschlussvorschlag 1:
Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt
die Umbenennung des in der Anlage 1 gekennzeichneten Stückes der Straße
Purkshof 2 in Erdbeer- Allee 1.
Alle Kosten im Zusammenhang mit der Umwidmung
gehen zu Lasten des Antragstellers.
oder
Beschlussvorschlag 2:
Die Gemeindevertretung Rövershagen lehnt den
Antrag auf Umbenennung des in der Anlage 1 gekennzeichneten Stückes der Straße
Purkshof 2 ab.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der
Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
.
Sachverhalt:
Mit E-Mail vom 06.09.2021 bzw. 23.09.2021 an
Frau Dr. Schöne beantragt die Karls Markt OHG die Umbenennung der Straße
Purkshof 2 in Erdbeerallee 1.
Der Grundstückseigentümer möchte damit eine
bessere Identifikation vom Karls Erlebnisdorf über seine Adresse erreichen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Gemäß § 51 Abs.1 des Straßen- und Wegegesetzes
des Landes Mecklenburg-Vorpommern können Gemeinden den Straßen Namen geben und
Namensschilder anbringen. Sie sollen dafür Sorge tragen, dass Hausnummern
angebracht werden.
Außerdem heißt es im Kommentar zu § 8 der
Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern dazu:
„Über die Benennung von Straßen beschließt
grundsätzlich die Gemeindevertretung“
Die Straßenbenennung und Hausnummerierung
dienen der öffentlichen Ordnung und Sicherheit,
insbesondere dem richtigen und sicheren
Auffinden des gewünschten Zielortes für den Bürger, den Katastrophenschutz, den
Rettungsdienst sowie der örtlichen Zuordnung des Gebäudes für den
Einwohnermeldenachweis und die postalische Zustellung.
Die Flurstücke des Grundstückseigentümers
Purkshof 2 in 18182 Rövershagen sind einerseits an der Straße Purkshof bzw. an
der Bundesstraße 105 gelegen.
Es handelt sich um die Flurstücke 30/0, 32/0,
33/2, 34/16, 70/2, 71/2 der Flur 1 Gemarkung Purkshof sowie die Flurstücke
151/1 und 152/2 der Flur 1 Gemarkung Rövershagen.
Die vom Antragsteller vorgeschlagene
Bezeichnung Erdbeerallee 1 ist aber nach dem Alleenerlass M-V nicht gegeben.
Definition Allee
- Einseitig mehr als drei Straßenbäume pro 100
Meter bilden eine Baumreihe im
Sinne dieses Erlasses.
- Beidseitig an Straßen gegenüberliegende
Baumreihen bilden eine Allee im
Sinne dieses Erlasses.
Quelle: Schutz, Pflege und Neuanpflanzung von Alleen und einseitigen
Baumreihen in Mecklenburg-Vorpommern (Alleenerlass – AlErl M-V) vom 18.
Dezember 2015
Die Verwaltung könnte sich folgende Bezeichnung
vorstellen:
- Am Erlebnisdorf
- Erdbeerplatz
Finanzierung:
Die anfallenden Kosten für das neue
Straßenschild von ca.250 € sind vom Grundstückseigentümer
zu tragen.
Für die Änderung in den Personalausweisen der
im Purkshof 2 angemeldeten Personen fallen keine Kosten an.
Alle anderen Ummeldungen, z.B. bei
Versorgungsträgern und anderen privaten Vertragspartnern sowie gegebenenfalls
anfallende Portokosten gehen zu Lasten des Antragstellers.
Stellungnahme des Bauausschuss:
Der Bauausschuss der Gemeinde Rövershagen vom
08.11 2021 empfiehlt mit 6 Ja-Stimmen,
0 Nein-Stimmen sowie 0 Enthaltungen dem Antrag
zuzustimmen und die beantragte Schreibweise „Erdbeer-Allee“ zu übernehmen
Erneute Stellungnahme der Verwaltung:
In einem Schreiben des Ministeriums für Inneres
und Europa des Landes Mecklenburg- Vorpommern vom 03.11.2021 an alle Landräte
und Oberbürgermeister wird auf die anstehende Grundsteuerreform Bezug genommen.
In dem Schreiben heißt es unter anderem:
Die anstehende Grundsteuerreform ist in den nächsten Jahren für die
gesamte öffentliche Verwaltung eine große Herausforderung.
Aus diesem Grund bitte ich Sie, darauf hinzuwirken, dass die Gemeinden
bis zum 31.12.2022
von Maßnahmen wie Gemeindezusammenschlüssen, Straßenumbenennungen,
Neunummerierungen von Hausnummern oder ähnlichen Maßnahmen absehen und bereits
geplante Maßnahmen auf die folgenden Jahre verschieben, soweit es möglich ist.
Da die beantragte Umbenennung der Straße nicht zwingend erforderlich ist, bittet die Verwaltung um Berücksichtigung des o. g. Schreibens bei der Entscheidungsfindung.