Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Rövershagen über den Antrag auf Umbenennung einer Straße im Ortsteil Purkshof
Vorlage
VFA/2463/2021/GRÖ
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag 1:

Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt die Umbenennung des in der Anlage 1 gekennzeichneten Stückes der Straße Purkshof 2 in Erdbeer- Allee 1.

Alle Kosten im Zusammenhang mit der Umwidmung gehen zu Lasten des Antragstellers.

 

oder

 

Beschlussvorschlag 2:

Die Gemeindevertretung Rövershagen lehnt den Antrag auf Umbenennung des in der Anlage 1 gekennzeichneten Stückes der Straße Purkshof 2 ab.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:           

davon anwesend:                                          

Zustimmung:                                                   

Ablehnung:                                                      

Enthaltung:

.


Sachverhalt:

Mit E-Mail vom 06.09.2021 bzw. 23.09.2021 an Frau Dr. Schöne beantragt die Karls Markt OHG die Umbenennung der Straße Purkshof 2 in Erdbeerallee 1.

Der Grundstückseigentümer möchte damit eine bessere Identifikation vom Karls Erlebnisdorf über seine Adresse erreichen.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Gemäß § 51 Abs.1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern können Gemeinden den Straßen Namen geben und Namensschilder anbringen. Sie sollen dafür Sorge tragen, dass Hausnummern angebracht werden.

 

Außerdem heißt es im Kommentar zu § 8 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern dazu:

„Über die Benennung von Straßen beschließt grundsätzlich die Gemeindevertretung“

 

Die Straßenbenennung und Hausnummerierung dienen der öffentlichen Ordnung und Sicherheit,

insbesondere dem richtigen und sicheren Auffinden des gewünschten Zielortes für den Bürger, den Katastrophenschutz, den Rettungsdienst sowie der örtlichen Zuordnung des Gebäudes für den Einwohnermeldenachweis und die postalische Zustellung.

 

Die Flurstücke des Grundstückseigentümers Purkshof 2 in 18182 Rövershagen sind einerseits an der Straße Purkshof bzw. an der Bundesstraße 105 gelegen.

Es handelt sich um die Flurstücke 30/0, 32/0, 33/2, 34/16, 70/2, 71/2 der Flur 1 Gemarkung Purkshof sowie die Flurstücke 151/1 und 152/2 der Flur 1 Gemarkung Rövershagen.

 

Die vom Antragsteller vorgeschlagene Bezeichnung Erdbeerallee 1 ist aber nach dem Alleenerlass M-V nicht gegeben.

 

      Definition Allee

  • Einseitig mehr als drei Straßenbäume pro 100 Meter bilden eine Baumreihe im

           Sinne dieses Erlasses.

  • Beidseitig an Straßen gegenüberliegende Baumreihen bilden eine Allee im

           Sinne dieses Erlasses.

Quelle: Schutz, Pflege und Neuanpflanzung von Alleen und einseitigen

Baumreihen in Mecklenburg-Vorpommern (Alleenerlass – AlErl M-V) vom 18. Dezember 2015

 

Die Verwaltung könnte sich folgende Bezeichnung vorstellen:

  • Am Erlebnisdorf
  • Erdbeerplatz

 


Finanzierung:

Die anfallenden Kosten für das neue Straßenschild von ca.250 € sind vom Grundstückseigentümer

zu tragen.

Für die Änderung in den Personalausweisen der im Purkshof 2 angemeldeten Personen fallen keine Kosten an.

Alle anderen Ummeldungen, z.B. bei Versorgungsträgern und anderen privaten Vertragspartnern sowie gegebenenfalls anfallende Portokosten gehen zu Lasten des Antragstellers.                      

 

Stellungnahme des Bauausschuss:

Der Bauausschuss der Gemeinde Rövershagen vom 08.11 2021 empfiehlt mit 6 Ja-Stimmen,

0 Nein-Stimmen sowie 0 Enthaltungen dem Antrag zuzustimmen und die beantragte Schreibweise „Erdbeer-Allee“ zu übernehmen   

 

Erneute Stellungnahme der Verwaltung:

In einem Schreiben des Ministeriums für Inneres und Europa des Landes Mecklenburg- Vorpommern vom 03.11.2021 an alle Landräte und Oberbürgermeister wird auf die anstehende Grundsteuerreform Bezug genommen. In dem Schreiben heißt es unter anderem:

 

Die anstehende Grundsteuerreform ist in den nächsten Jahren für die gesamte öffentliche Verwaltung eine große Herausforderung.

Aus diesem Grund bitte ich Sie, darauf hinzuwirken, dass die Gemeinden bis zum 31.12.2022

von Maßnahmen wie Gemeindezusammenschlüssen, Straßenumbenennungen, Neunummerierungen von Hausnummern oder ähnlichen Maßnahmen absehen und bereits geplante Maßnahmen auf die folgenden Jahre verschieben, soweit es möglich ist.

 

Da die beantragte Umbenennung der Straße nicht zwingend erforderlich ist, bittet die Verwaltung um Berücksichtigung des o. g. Schreibens bei der Entscheidungsfindung.