Betreff
Beschluss der Gemeidevertretung Blankenhagen über die Vereinbarung zur Kostenteilung bei der Radverkehrsanlage entlang der L 182 Baumkate bis Gelbensande
Vorlage
VBE/1507/2021/GBL
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Blankenhagen beschließt die Beteiligung am Förderprogram Radverkehrsinfrastruktur in Mecklenburg-Vorpommern für den Radweg vom Bahnhof Gelbensande, durch Willershagen in Richtung Blankenhagen bis OT Baumkate vorzunehmen. Gemeinsam mit der Gemeinde Gelbensande ist eine Kostenteilungsvereinbarung zu schließen. Die Gemeindevertretung Blankenhagen beauftragt den Bürgermeister und seinen Stellvertreter die Vereinbarung zu unterzeichnen.

 

Der Fördermittelgeber benötigt dazu eine Kostenteilungsvereinbarung zwischen den Gemeinden,

welche wie folgt lautet:

 

Vereinbarung

 

 

zwischen

 

der Gemeinde Blankenhagen,

vertreten durch den Bürgermeister Herrn Detlef Kröger und den

1. stellvertretenden Bürgermeister Herrn Hajo Remisch

 

-          im Folgenden Gemeinde Blankenhagen genannt -

 

und 

 

der Gemeinde Gelbensande,

vertreten durch den Bürgermeister Herrn Manfred Labitzke und den

1. stellvertretenden Bürgermeister Herrn Felix Harrje

 

-          im Folgenden Gemeinde Gelbensande genannt -

 

 

 

über die Kostenverteilung beim Neubau der Radverkehrsanlage entlang der L 182 von Blankenhagen OT Baumkate bis Gelbensande

 

Präambel

Entlang der L 182 von Blankenhagen OT Baumkate bis nach Blankenhagen und von Blankenhagen bis Gelbensande über Willershagen soll eine neue Radverkehrsanlage entstehen. In Blankenhagen selbst erfolgt keine Bautätigkeit.

§ 1

Vereinbarungsgegenstand

Vereinbarungsgegenstand für das Vorhaben “ Radverkehrsanlage entlang der L 182“ ist die Kostenteilung zwischen den Gemeinden Blankenhagen und Gelbensande. Die Vereinbarung wird nur wirksam, wenn die Gemeinden entsprechende Fördermittel zugewiesen bekommen.

§ 2

Gesamtfinanzierung der Maßnahme

Die Finanzierung der Maßnahme ergibt sich aus zum jetzigen Zeitpunkt vorliegenden Kostenschätzung mit Stand vom Mai 2021 des Ingenieurbüros Voss & Muderack GmbH.

TABELLE

 

Gesamtkosten

Anteil Gemeinde Blankenhagen

Anteil Gemeinde Gelbensande

Länge

ca. 5.900 m

ca. 2.300 m

ca. 3.600 m

Kosten Bau (Netto)

1.684.300,00 €

514.300,00 €

1.170.000,00 €

Kosten Planung (Netto)

210.500,00 €

64.200,00 €

146.300,00 €

Gesamt (Netto)

1.894.800,00 €

578.500,00 €

1.316.300,00 €

Gesamt (Brutto)

2.254.800,00 €

688.400,00 €

1.566.400,00 €

Beantragte Fördermittel

1.691.100,00 €

516.300,00 €

1.174.800,00 €

Eigenmittel

563.700,00 €

172.100,00 €

391.600,00 €

 

§ 3

Finanzierung

Zur Umsetzung des Vorhabens erklären sich die Gemeinden bereit die finanziellen Mittel entsprechend § 2 im Haushaltsjahr 2022 zur Verfügung zu stellen.

Die Auszahlung erfolgt zum Nachweis mit den gezahlten Rechnungen der Baumaßnahme.

 

 

§ 4

Ausfertigungen

Diese Vereinbarung wird 2-fach ausgefertigt. Die Beteiligten erhalten je eine Ausfertigung.

§ 7

Schlussbestimmungen

Zu den vorstehenden Vereinbarungen bestehen keine mündlichen Nebenabreden. Vertragsänderungen und Vertragsergänzungen bedürfen der Schriftform.

 

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vereinbarungsparteien sind verpflichtet, anstelle der unwirksamen Bestimmungen andere zu vereinbaren, die dem beabsichtigten rechtlichen und wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahekommen. Entsprechendes gilt, wenn sich eine Regelungslücke zu dieser Vereinbarung ergeben sollte.

 

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung ist Rostock.

 

 

 

 

 

 

Gelbensande,                                                          Blankenhagen,

 

 

 

 

 

 


Manfred Labitzke                                                                        Detlef Kröger

Bürgermeister                                                                              Bürgermeister

Gemeinde Gelbensande                                                           Gemeinde Blankenhagen

 

 

 

                                                                                                          

Felix Harrje                                                                                    Hajo Remisch

1. stellvertretender Bürgermeister                                       1. stellvertretender Bürgermeister

Gemeinde Gelbensande                                                           Gemeinde Blankenhagen

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:

Davon anwesend:

Anzahl Ja-Stimmen:

Anzahl Nein-Stimmen:

Enthaltungen:

 


Sachverhalt:

Der Bund stellt im Rahmen seines Klimaschutzpaktes aus dem Sonderprogramm „Stadt und Land“ dem Land Mecklenburg-Vorpommern von 2020 bis 2023 knapp 26 Mio. Euro Bundesfinanzhilfen für die Förderung des Radverkehrs zur Verfügung. Der Bund und die Länder haben dazu eine Verwaltungsvereinbarung abgestimmt – die Förderrichtlinie für M-V ist in Bearbeitung.

 

Ziel des Förderprogramms ist der Aufbau eines sicheren, in lückenlosen Netzen geplanten und mit geringen Verlustzeiten nutzbaren Radverkehrssystems.

 

Grundsätzlich können alle Investitionen in die Radverkehrsinfrastruktur gefördert werden. Dazu gehört zunächst der Bau neuer Radwege. Das Programm geht aber erheblich darüber hinaus: Gefördert werden können beispielsweise

-       Neu-, Um- und Ausbau einschließlich der erforderlichen Planungsleistungen Dritter und benötigter Grunderwerb von:

o   straßenbegleitenden, vom motorisierten Individualverkehr (MIV) möglichst getrennten Radwegen sowie Radfahr- und Schutzstreifen einschließlich deren baulicher Trennung vom Kfz-Verkehr

o   eigenständigen Radwegen

o   Fahrradstraßen und Fahrradzonen

o   Radwegebrücken oder -unterführungen

o   Knotenpunkten, die die Komplexität reduzieren, die Verkehrsströme trennen, eine vollständig gesicherte Führung des Radverkehrs vorsehen und/oder Sichthindernisse konsequent beseitigen, ebenso der Bau von Schutzinseln und/oder deutlich vorgezogenen Haltelinien

 

Dazu gehören auch die aus Verkehrssicherheitsgründen erforderlichen Elemente der verkehrstechnischen Ausstattung der Wege einschließlich Beleuchtung und Beschilderung in Anlehnung an das Merkblatt zur wegweisenden Beschilderung für den Radverkehr.

-       Neu-, Um- und Ausbau der Anlagen des ruhenden Verkehrs einschließlich der erforderlichen Planungsleistungen Dritter (außerhalb der öffentlichen Verwaltung) für Fahrräder und Lastenräder von:

o   Abstellanlagen wie beispielsweise Anlehnbügel, Doppelstockparksysteme oder Fahrradboxen

o   Fahrradparkhäusern an wichtigen Quellen/Zielen des Radverkehrs

 

-       betriebliche Maßnahmen zur Optimierung des Verkehrsflusses für den Radverkehr, die Koordinierung aufeinanderfolgender Lichtsignalanlagen, getrennte Grünphasen für die unterschiedlichen Verkehrsströme zur Verbesserung der Sicherheit des Radverkehrs oder des Verkehrsflusses für den Radverkehr

-       Erstellung von erforderlichen Radverkehrskonzepten durch Dritte. Die Ausgaben dafür sind als vorweggenommene Planungskosten erst zusammen mit der Umsetzung der ersten daraus folgenden investiven Maßnahme förderfähig.

 

Das Infrastrukturministerium M-V konnte in den Verhandlungen mit dem Bund erreichen, dass auch touristische Radwege förderfähig sind. Nach der Vereinbarung mit dem Bund ist eine Investition förderfähig, die „nicht ausschließlich touristischen Verkehren dient oder zu dienen bestimmt ist“. Es genügt also, wenn der Radweg von den Einheimischen für ihre alltäglichen Wege mitgenutzt wird.

 

Das eigentliche Ziel des Programms ist allerdings die Förderung des Alltagsradverkehrs. Auf diesen Schwerpunkt wird das Ministerium bei der Programmdurchführung achten.

 

Nicht gefördert werden Radwegsanierungen und straßenbegleitende Radwege an Bundes- und Landesstraßen.

 

Der Regelfördersatz beträgt bis zu 75 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Finanzschwache Gemeinden können mit bis zu 90 Prozent gefördert werden. Was finanzschwache Gemeinden sind, wird das Infrastrukturministerium zeitnah festlegen. Für besonders schnelle Gemeinden, die nicht als finanzschwach einzuordnen sind, gibt es einen zusätzlichen Anreiz: Befristet bis Ende 2021 können entsprechende Vorhaben mit einem Regelfördersatz in Höhe von bis zu 80 Prozent gefördert werden.

 

Vom gewohnten Standard weichen drei Fördervoraussetzungen etwas ab, die der Bund vorgegeben hat:

-       Die Planung der Fördermaßnahme muss im Rahmen eines integrierten Verkehrskonzepts oder mindestens eines Radverkehrskonzepts bzw. Radnetzes erfolgen.

-       Die Maßnahme muss eine positive Prognose hinsichtlich des Verlagerungspotenzials vom Auto auf das Fahrrad aufweisen.

-       Förderfähig sind nur Maßnahmen, die ohne finanzielle Beteiligung des Bundes erst nach 2023 oder überhaupt nicht getätigt würden. Eine Maßnahme, die mit genauer Bezeichnung (z.B. „Bau eines Radwegs an der Straße XY“) bereits in einem Haushaltsplan 2021 bis 2023 der Gemeinde steht und ausfinanziert ist, erfüllt diese Voraussetzung nicht.

 

Förderanträge, die ein abgestimmtes Bündel verschiedener Maßnahmen der Gemeinde/des Landkreises zur Stärkung des Radverkehrs umfassen, sind besonders erwünscht und werden bevorzugt behandelt. Sie entsprechen dem Ziel des Programms, ein zusammenhängendes Radverkehrssystem zu schaffen und verringern den Bearbeitungsaufwand bei allen Beteiligten.

 

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Für die Gemeinden Gelbensande und Blankenhagen konnte so ein gemeinsamer Fördermittelantrag erstellt werden. Der geplante Radweg könnte vom Bahnhof Gelbensande durch Willershagen in Richtung Blankenhagen bis zur Gemarkungsgrenze von der Gemeinde Gelbensande realisiert werden (Beschluss der Gemeinde Gelbensande dazu ist bereits gefasst worden). Von dort aus ist der Radweg bis nach Blankenhagen und weiter bis nach Baumkate zur führen. Dort kann ein Anschluss an den derzeit in Planung befindlichen Radweg erfolgen.

 

Die Verwaltung empfiehlt der Gemeindevertretung Blankenhagen die Beteiligung an der Errichtung der Radverkehrsanlage und die Bestätigung der Kostenteilungsvereinbarung.

 

 


Finanzierung:

Die Gemeinde Blankenhagen stellt die Eigenmittel in Höhe von 172.100,00 € für die Baumaßnahme in den Haushalt 2022 der Gemeinde.