Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Blankenhagen beschließt
die Beteiligung am Förderprogram Radverkehrsinfrastruktur in
Mecklenburg-Vorpommern für den Radweg vom Bahnhof Gelbensande, durch
Willershagen in Richtung Blankenhagen bis OT Baumkate vorzunehmen. Gemeinsam mit der Gemeinde
Gelbensande ist eine Kostenteilungsvereinbarung zu schließen. Die
Gemeindevertretung Blankenhagen beauftragt den Bürgermeister und seinen
Stellvertreter die Vereinbarung zu unterzeichnen.
Der Fördermittelgeber benötigt dazu eine
Kostenteilungsvereinbarung zwischen den Gemeinden,
welche wie folgt lautet:
Vereinbarung
zwischen
der Gemeinde Blankenhagen,
vertreten
durch den Bürgermeister Herrn Detlef Kröger und den
1.
stellvertretenden Bürgermeister Herrn Hajo Remisch
-
im Folgenden Gemeinde Blankenhagen genannt -
und
der
Gemeinde Gelbensande,
vertreten
durch den Bürgermeister Herrn Manfred Labitzke und den
1.
stellvertretenden Bürgermeister Herrn Felix Harrje
-
im Folgenden Gemeinde Gelbensande genannt -
über die Kostenverteilung beim
Neubau der Radverkehrsanlage entlang der L 182 von Blankenhagen OT Baumkate bis
Gelbensande
Präambel
Entlang der L 182 von
Blankenhagen OT Baumkate bis nach Blankenhagen und von Blankenhagen bis
Gelbensande über Willershagen soll eine neue Radverkehrsanlage entstehen. In
Blankenhagen selbst erfolgt keine Bautätigkeit.
§ 1
Vereinbarungsgegenstand
Vereinbarungsgegenstand für
das Vorhaben “ Radverkehrsanlage entlang der L 182“ ist die Kostenteilung
zwischen den Gemeinden Blankenhagen und Gelbensande. Die Vereinbarung wird nur
wirksam, wenn die Gemeinden entsprechende Fördermittel zugewiesen bekommen.
§ 2
Gesamtfinanzierung der
Maßnahme
Die Finanzierung der Maßnahme
ergibt sich aus zum jetzigen Zeitpunkt vorliegenden Kostenschätzung mit Stand
vom Mai 2021 des Ingenieurbüros Voss & Muderack GmbH.
TABELLE
|
Gesamtkosten |
Anteil Gemeinde
Blankenhagen |
Anteil Gemeinde
Gelbensande |
Länge |
ca. 5.900 m |
ca. 2.300 m |
ca. 3.600 m |
Kosten Bau (Netto) |
1.684.300,00 € |
514.300,00 € |
1.170.000,00 € |
Kosten Planung (Netto) |
210.500,00 € |
64.200,00 € |
146.300,00 € |
Gesamt (Netto) |
1.894.800,00 € |
578.500,00 € |
1.316.300,00 € |
Gesamt (Brutto) |
2.254.800,00 € |
688.400,00 € |
1.566.400,00 € |
Beantragte Fördermittel |
1.691.100,00 € |
516.300,00 € |
1.174.800,00 € |
Eigenmittel |
563.700,00 € |
172.100,00 € |
391.600,00 € |
§ 3
Finanzierung
Zur Umsetzung des Vorhabens
erklären sich die Gemeinden bereit die finanziellen Mittel entsprechend § 2 im
Haushaltsjahr 2022 zur Verfügung zu stellen.
Die Auszahlung erfolgt zum Nachweis
mit den gezahlten Rechnungen der Baumaßnahme.
§ 4
Ausfertigungen
Diese Vereinbarung wird 2-fach
ausgefertigt. Die Beteiligten erhalten je eine Ausfertigung.
§ 7
Schlussbestimmungen
Zu den vorstehenden
Vereinbarungen bestehen keine mündlichen Nebenabreden. Vertragsänderungen und
Vertragsergänzungen bedürfen der Schriftform.
Sollten einzelne Bestimmungen
dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die
Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vereinbarungsparteien
sind verpflichtet, anstelle der unwirksamen Bestimmungen andere zu vereinbaren,
die dem beabsichtigten rechtlichen und wirtschaftlichen Erfolg möglichst
nahekommen. Entsprechendes gilt, wenn sich eine Regelungslücke zu dieser Vereinbarung
ergeben sollte.
Gerichtsstand für alle
Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung ist Rostock.
Gelbensande,
Blankenhagen,
Manfred
Labitzke Detlef
Kröger
Bürgermeister Bürgermeister
Gemeinde
Gelbensande Gemeinde
Blankenhagen
Felix
Harrje Hajo
Remisch
1.
stellvertretender Bürgermeister 1.
stellvertretender Bürgermeister
Gemeinde
Gelbensande Gemeinde
Blankenhagen
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter:
Davon anwesend:
Anzahl Ja-Stimmen:
Anzahl Nein-Stimmen:
Enthaltungen:
Sachverhalt:
Der Bund stellt im Rahmen seines
Klimaschutzpaktes aus dem Sonderprogramm „Stadt und Land“ dem Land
Mecklenburg-Vorpommern von 2020 bis 2023 knapp 26 Mio. Euro Bundesfinanzhilfen
für die Förderung des Radverkehrs zur Verfügung. Der Bund und die Länder haben
dazu eine Verwaltungsvereinbarung abgestimmt – die Förderrichtlinie für M-V ist
in Bearbeitung.
Ziel des Förderprogramms ist der Aufbau eines
sicheren, in lückenlosen Netzen geplanten und mit geringen Verlustzeiten
nutzbaren Radverkehrssystems.
Grundsätzlich können alle Investitionen in die
Radverkehrsinfrastruktur gefördert werden. Dazu gehört zunächst der Bau neuer
Radwege. Das Programm geht aber erheblich darüber hinaus: Gefördert werden
können beispielsweise
- Neu-, Um- und Ausbau einschließlich der erforderlichen Planungsleistungen Dritter und benötigter Grunderwerb von:
o straßenbegleitenden, vom motorisierten Individualverkehr (MIV) möglichst getrennten Radwegen sowie Radfahr- und Schutzstreifen einschließlich deren baulicher Trennung vom Kfz-Verkehr
o eigenständigen Radwegen
o Fahrradstraßen und Fahrradzonen
o Radwegebrücken oder -unterführungen
o Knotenpunkten, die die Komplexität reduzieren, die Verkehrsströme trennen, eine vollständig gesicherte Führung des Radverkehrs vorsehen und/oder Sichthindernisse konsequent beseitigen, ebenso der Bau von Schutzinseln und/oder deutlich vorgezogenen Haltelinien
Dazu gehören auch die aus Verkehrssicherheitsgründen erforderlichen Elemente der verkehrstechnischen Ausstattung der Wege einschließlich Beleuchtung und Beschilderung in Anlehnung an das Merkblatt zur wegweisenden Beschilderung für den Radverkehr.
- Neu-, Um- und Ausbau der Anlagen des ruhenden Verkehrs einschließlich der erforderlichen Planungsleistungen Dritter (außerhalb der öffentlichen Verwaltung) für Fahrräder und Lastenräder von:
o Abstellanlagen wie beispielsweise Anlehnbügel, Doppelstockparksysteme oder Fahrradboxen
o Fahrradparkhäusern an wichtigen Quellen/Zielen des Radverkehrs
- betriebliche Maßnahmen zur Optimierung des Verkehrsflusses für den Radverkehr, die Koordinierung aufeinanderfolgender Lichtsignalanlagen, getrennte Grünphasen für die unterschiedlichen Verkehrsströme zur Verbesserung der Sicherheit des Radverkehrs oder des Verkehrsflusses für den Radverkehr
- Erstellung von erforderlichen Radverkehrskonzepten durch Dritte. Die Ausgaben dafür sind als vorweggenommene Planungskosten erst zusammen mit der Umsetzung der ersten daraus folgenden investiven Maßnahme förderfähig.
Das
Infrastrukturministerium M-V konnte in den Verhandlungen mit dem Bund
erreichen, dass auch touristische Radwege förderfähig sind. Nach der
Vereinbarung mit dem Bund ist eine Investition förderfähig, die „nicht
ausschließlich touristischen Verkehren dient oder zu dienen bestimmt ist“. Es
genügt also, wenn der Radweg von den Einheimischen für ihre alltäglichen Wege
mitgenutzt wird.
Das eigentliche Ziel des Programms ist allerdings die
Förderung des Alltagsradverkehrs. Auf diesen Schwerpunkt wird das Ministerium
bei der Programmdurchführung achten.
Nicht gefördert werden Radwegsanierungen und straßenbegleitende Radwege an Bundes- und Landesstraßen.
Der Regelfördersatz beträgt bis zu 75 Prozent der
förderfähigen Ausgaben. Finanzschwache Gemeinden können mit bis zu 90 Prozent
gefördert werden. Was finanzschwache Gemeinden sind, wird das
Infrastrukturministerium zeitnah festlegen. Für besonders schnelle Gemeinden,
die nicht als finanzschwach einzuordnen sind, gibt es einen zusätzlichen
Anreiz: Befristet bis Ende 2021 können entsprechende Vorhaben mit einem Regelfördersatz
in Höhe von bis zu 80 Prozent gefördert werden.
Vom gewohnten Standard weichen drei Fördervoraussetzungen
etwas ab, die der Bund vorgegeben hat:
- Die Planung der Fördermaßnahme muss im Rahmen eines integrierten Verkehrskonzepts oder mindestens eines Radverkehrskonzepts bzw. Radnetzes erfolgen.
- Die Maßnahme muss eine positive Prognose hinsichtlich des Verlagerungspotenzials vom Auto auf das Fahrrad aufweisen.
- Förderfähig sind nur Maßnahmen, die ohne finanzielle Beteiligung des Bundes erst nach 2023 oder überhaupt nicht getätigt würden. Eine Maßnahme, die mit genauer Bezeichnung (z.B. „Bau eines Radwegs an der Straße XY“) bereits in einem Haushaltsplan 2021 bis 2023 der Gemeinde steht und ausfinanziert ist, erfüllt diese Voraussetzung nicht.
Förderanträge, die ein abgestimmtes Bündel verschiedener Maßnahmen der Gemeinde/des Landkreises zur Stärkung des Radverkehrs umfassen, sind besonders erwünscht und werden bevorzugt behandelt. Sie entsprechen dem Ziel des Programms, ein zusammenhängendes Radverkehrssystem zu schaffen und verringern den Bearbeitungsaufwand bei allen Beteiligten.
Stellungnahme der Verwaltung:
Für die Gemeinden Gelbensande und Blankenhagen
konnte so ein gemeinsamer Fördermittelantrag erstellt werden. Der geplante
Radweg könnte vom Bahnhof Gelbensande durch Willershagen in Richtung
Blankenhagen bis zur Gemarkungsgrenze von der Gemeinde Gelbensande realisiert
werden (Beschluss der Gemeinde Gelbensande dazu ist bereits gefasst worden).
Von dort aus ist der Radweg bis nach Blankenhagen und weiter bis nach Baumkate
zur führen. Dort kann ein Anschluss an den derzeit in Planung befindlichen
Radweg erfolgen.
Die Verwaltung empfiehlt der Gemeindevertretung
Blankenhagen die Beteiligung an der Errichtung der Radverkehrsanlage und die Bestätigung
der Kostenteilungsvereinbarung.
Finanzierung:
Die Gemeinde Blankenhagen stellt die
Eigenmittel in Höhe von 172.100,00 € für die Baumaßnahme in den Haushalt 2022
der Gemeinde.