Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bentwisch
hat im
Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB,
den Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Flurstück 70/14 der
Flur 1 Gemarkung Groß Kussewitz zur Kenntnis genommen.
Die Antragsunterlagen werden mit dem Hinweis an den
Landkreis zurückzugeben, dass dem Vorhaben aus bauplanungsrechtlicher Sicht
zugestimmt wird, wenn alle Festsetzungen des B-Planes eingehalten sind.
Die Gemeinde bitte um bauordnungsrechtliche Prüfung des Abstandes der
Aufschüttung von 50 cm vom Böschungsfuß zur Grundstücksgrenze des Flurstückes
66/9 der Flur 1 Gemarkung Groß Kussewitz.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der
Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Sachverhalt:
Der Gemeindevertretung liegt im Rahmen der Beteiligung durch die Untere
Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB, der Bauantrag zum Neubau eines
Einfamilienhauses auf dem Flurstück 70/14 der Flur 1 Gemarkung Groß Kussewitz
zur Kenntnisnahme vor.
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des B-Planes 23 „Am Silo“ Groß
Kussewitz.
Der Antrag wurde zur weiteren Bearbeitung als Bauantrag in Absprache mit
dem Bürgermeister an den Landkreis übergeben, da bei Durchsicht der Unterlagen
zur Abgabe der Erklärung der Gemeinde nach § 62 LBauO M-V, festgestellt wurde
das bauordnungsrechtliche Belange berührt sind.
Da die Gemeinde dies nicht prüft, aber nachbarschaftliche Belange durch
das Abstandsflächenrecht berührt sind, wurde der Antrag mit Einwilligung der
Antragsteller an den Landkreis zur Prüfung abgegeben.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Grundstücksaufschüttung die im Zusammenhang mit dem Bau des Hauses
geplant ist, endet mit dem Böschungsfuß 50 cm von der Nachbargrenze.
Da es sich um ein Bauantrag im B-Plan handelt, wird die Gemeinde nach §36
BauGB nur gehört und ihr wird Gelegenheit gegeben ggf. ein Änderungsverfahren
zum B-Plan einzuleiten.
Die Frist zur Abgabe der Erklärung der Gemeinde beträgt 5 Wochen.
Der Antrag ging am 30.09.2021 im Amt Rostocker Heide ein.
Der Bürgermeister möchte den Antrag der Gemeindevertretung zur
Beschlussfassung vorlegen.
Die Verwaltung empfiehlt die Unterlagen mit dem Hinweis an den Landkreis
zurückzugeben, dass dem Vorhaben aus bauplanungsrechtlicher Sicht zugestimmt wird,
wenn alle Festsetzungen des B-Planes eingehalten sind.
Des Weiteren wird auf den Abstand der Aufschüttung von 50 cm, die mit dem
Wohnhaus in Verbindung steht, zur Grundstücksgrenze des Flurstückes 66/9 der
Flur 1 Gemarkung Groß Kussewitz hingewiesen und um bauordnungsrechtliche
Prüfung gebeten.
Stellungnahme des Bauausschusses:
Der Bauausschuss empfiehlt mit 8 Ja-Stimmen, 0
Nein-Stimmen und 0 Stimmenthaltungen die im Beschlussvorschlag formulierte
Stellungnahme abzugeben.