Beschlussvorschlag:
Die
Gemeindevertretung Bentwisch beschließt den folgenden Abwägungs- und
Satzungsbeschluss
für die 1. Änderung
des Bebauungsplans Nr. 23 -Wohngebiet „Am Silo“ in Groß Kussewitz-:
1. |
Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange, der
Nachbargemeinden sowie die Äußerungen von Bürgern zum Entwurf der Satzung zur
1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 23 -Wohngebiet „Am Silo“ in Groß Kussewitz- wurden gemäß
Abwägungsunterlage (Anlage 1) dokumentiert, geprüft und
entsprechend der darin enthaltenen Abwägungsvorschläge beschlossen.
Die Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses. |
2. |
Gemäß §10 BauGB in der Fassung
der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert
durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16 Juli 2021 (BGBl. I S. 2939) beschließt
die Gemeindevertretung der Gemeinde Bentwisch die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 23-Wohngebiet „Am Silo“ in Groß Kussewitz-,
bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) - Anlage 2 als Satzung. Die Anlage ist
Bestandteil dieses Beschlusses. |
3. |
Die Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 23
-Wohngebiet „Am Silo“ in Groß Kussewitz-
wird von der Gemeindevertretung der Gemeinde Bentwisch gebilligt - Anlage 3. Die Anlage ist
Bestandteil dieses Beschlusses. |
4. |
Den betroffenen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange
sowie den Bürgern, die sich geäußert haben, sind die Abwägungsergebnisse zu
den Stellungnahmen zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans
Nr. 23 -Wohngebiet „Am Silo“ in Groß Kussewitz- zu übersenden. |
5. Der Beschluss über den Bebauungsplan Nr. 23 in der Fassung der 1. Änderung, ist unter
Beachtung des Abwägungsergebnisses S. 32, letzter Absatz bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der
Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung
Sachverhalt:
Die
Gemeindevertretung Bentwisch hat auf ihrer Sitzung am 19.11.2020 beschlossen,
den Bebauungsplan Nr. 23 für das Wohngebiet „Am Silo“ in Groß Kussewitz zu
ändern.
Anlass für die 1. Änderung der
Bebauungsplansatzung sind Konflikte mit einzelnen Festsetzungen, die sich aus
der Umsetzung des Bebauungsplans ergeben. Die Änderung des Bebauungsplans
Nr. 23 wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
durchgeführt. Im beschleunigten Verfahren gelten die Vorschriften des vereinfachten
Verfahrens nach § 13 Abs.2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend. Von
einer Umweltprüfung und der Erarbeitung eines Umweltberichts kann abgesehen
werden.
Der von der
Gemeindevertretung gebilligte Entwurf,
bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) und dem Entwurf
der Begründung hat gemäß § 3 Abs.2 BauGB in der Zeit vom
25.03.2021 bis zum 26.04.2021 und auf Grund von Änderungen am Entwurf erneut
vom 25.06.2021 bis zum 26.07.2021 sowie vom 27.08.2021 bis zum 27.09.2021
öffentlich ausgelegen.
Die Behörden und Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, sind mit Schreiben vom 11.03.2021 und erneut mit Schreiben vom 18.06.2021 sowie vom 26.08.2021 um Stellungnahme zu Planentwurf und Begründung gebeten worden.
Im Rahmen des Verfahrens wurde ein Antrag auf Ausnahme vom Biotopschutz aufgrund der heranrückenden Bebauung gestellt. Die Naturschutzgenehmigung wurde von der Unteren Naturschutzbehörde am 20.08.2021 erteilt.
Mit dem vorliegenden Beschluss werden die Stellungnahmen
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit
geprüft.
Stellungnahme der Verwaltung:
Zur Beendigung des Verfahrens hat die
Gemeindevertretung über die vorgebrachten Einwände, Stellungnahmen, Anregungen
zu entscheiden.
Die Abwägungsvorschläge entnehmen Sie bitte der
Anlage 1, welche Bestandteil dieses Beschlusses wird.
B-Plan und Begründung sind bis auf den letzten
Absatz S. 31 der Abwägung, welcher die Zuarbeit des Eigentümers erfordert, den
Abwägungsvorschlägen angepasst worden.
Hinsichtlich der notwendigen Zuarbeit des
Eigentümers sollte eine Frist von maximal 14 Kalendertagen eingeräumt werden,
bevor gemäß Abwägungsempfehlung der B-Plan Teil A Planzeichnung und Teil B
Text, in seiner jetzt vorliegenden Fassung (Anlage 2) und der Begründung dazu
(Anlage 3) bekannt gemacht wird.
Dieser Vorschlag ist unter Punkt 5 des
Beschlusses formuliert.
Finanzierung:
Der Gemeinde sind für das Verfahren keine
Änderungen entstanden.
Stellungnahme des Bauausschusses:
Der Bauausschuss empfiehlt der
Gemeindevertretung mit 8 Ja-Stimmen, 0-Nein Stimmen und 0 Stimmenethaltungen,
den Abwägungsvorschlägen zu folgen und den Abwägungs- und Satzungsbeschluss zu
fassen.