Betreff
Dringlichkeitsbeschluss der Gemeindevertretung Gelbensande über die Bestätigung der Kostenübernahme von nachträglichen Leistungen bei der Sanierung der ehemaligen Osmose-Fläche
Vorlage
VBE/1968/2021/GGE
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Gelbensande bestätigt der GAA mbH die Übernahme der Mehrkosten für die Geländeauffüllung, auf dem gemeindeeigenem Grundstück, in Höhe von 56.029,48 €, wenn diese nicht durch den Fördermittelgeber bestätigt und gefördert werden.

Die Finanzierung ist geplant aus dem Produktkonto 06.11401.7264400. Dort sind 132.316,27 € als Eigenmittel im Haushalt eingestellt worden. Die Mehrkosten in Höhe von 56.029,48 € sind aus liquiden Mitteln zu decken. Der Aufwand ist aus der Rückstellung für finanzielle Verpflichtungen für die Beseitigung von Altlasten (06.11401.2830000) zu decken. 

 


Sachverhalt:

Die GAA mbH saniert für die Gemeinde und der Wohnungsgesellschaft die Osmose-Fläche auf deren Grundstücken. Der ehemalige Zaun zum aufgeschütteten Wall hat nicht die Grundstücksgrenze dargestellt. Im Zuge der Sanierung wurde der Wall und die darunter liegenden Erdmassen ausgehoben, fachgerecht entsorgt und mit neuem Füllboden und einer Mutterbodenschicht aufgeschüttet.

 

Bei der Errichtung der Sporthalle wurde der Aushub der Fundamente auf dem Grundstück ganzflächig verteilt und mit einer min. 30 cm dicken Erdschicht überdeckt. Dies war einer Aufforderung des Landkreises geschuldet. Dadurch ist das Grundstück viel Höher als die sanierte Fläche auf dem ehemaligen Betriebsgelände.

 

Die Oberfläche des gemeindeeigenen Grundstücks muss nun profiliert werden, in dem man zusätzliche Erde im Bereich der Sanierungsflächen mittels Böschungen anlegt.

Eine Geländemodelierung, bei der man die Flächen, welche beim Bau der Sporthalle überdeckt wurden, abträgt, ist nicht zu empfehlen, da diese Erde kontaminiert ist und mit einem sehr hohen finanziellen Aufwand entsorgt werden müsste.

 

Die Mehrkosten für die zusätzlichen Arbeiten belaufen sich für die Gemeinde voraussichtlich auf 56.029,48 €.

Die Gemeinde hatte einen Fördermittelantrag beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg gestellt und eine Zusage am 01.09.2020 bekommen. In dem Antrag ging man von Baukosten in Höhe von 751.683,25 € (laut Kostenberechnung Ingenieurbüro H.S.W.) aus. Die Ausschreibungsergebnisse waren günstiger als die Berechnung. Die Gesamtmaßnahme wird nun durch das Ingenieurbüro H.S.W. in Höhe von 728.703,54 €, inkl. Nachtrag, geschätzt. Die geänderten Leistungen müssen noch durch den Fördermittelgeber bestätigt werden. Um die Kosten jedoch gering zu halten, muss der Entsorgungsbetrieb kurzfristig beauftragt werden. (Momentan wird ein LKW mit schadstoffhaltigem Boden beladen und würde neuen Boden wieder anfahren, im Umlaufbetrieb. Eine spätere Beauftragung würde jeweils eine separate Anfahrt bedeuten und dadurch erhebliche Mehrkosten verursachen!)

Wenn der Fördermittelgeber zustimmt, wird die Gemeinde keine Mehrkosten erwarten, sondern durch die geringere Gesamtbausumme als die im Fördermittelantrag beantragte Summe, Einsparungen erzielen.

Falls die zusätzlichen Leistungen nicht als förderfähig bestätigt werden, muss die Gemeinde die Kosten von 56.029,48 € selbst tragen. Durch die geringere geförderte Gesamtsumme würden sich in diesem Fall aber auch die Eigenmittel in Höhe von 77.423,37 € (laut Zuwendungsbescheid) auf 67.267,41 € verringern.  

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Verwaltung empfiehlt der Gemeinde Gelbensande die Bestätigung der Kostenübernahme in Höhe von 56.029,48 € an die GAA mbH, falls es keine Bestätigung der zusätzlichen Leistungen durch den Fördermittelgeber geben sollte.

 


Finanzierung:

Die Finanzierung ist geplant aus dem Produktkonto 06.11401.7264400. Dort sind 132.316,27 € als Eigenmittel im Haushalt eingestellt worden.

Die Mehrkosten in Höhe von 56.029,48 € wären aus liquiden Mitteln zu decken.

Der Aufwand ist aus der Rückstellung für finanzielle Verpflichtungen für die Beseitigung von Altlasten (06.11401.2830000) zu decken.