Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Bentwisch über die Finanzielle Unterstützung des FSV Bentwisch e.V.
Vorlage
VZD/2891/2021/GBE
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag I:

 

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt dem Antrag von Herrn Lau als Vorstandsvorsitzenden des FSV Bentwisch e.V. (Mail vom 22.09.2021) stattzugeben. Dem FSV Bentwisch e.V. werden nach Beschlussfassung für das 55. Jubiläum ohne Nachweis 3.000 € auf das Konto des Vereines überwiesen.

Im Produktkonto 01.42100.5415900/7415900 (Zuschüsse für laufende Zwecke) stehen für diese Maßnahme keine Mittel zur Verfügung, die Finanzierung erfolgt aus Einsparungen im Produktkonto 01.28100.5419000/7419000  (Volks- und Kinderfeste, Seniorenveranstaltungen, Ortschroniken – Zuweisung und Zuschüsse für laufende Zwecke).

 

 

Abstimmungsergebnis:


Gesetzliche Anzahl der Vertreter:

davon anwesend:

Ablehnung:
Enthaltung:

 


oder

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Beschlussvorschlag II:

 

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt dem Antrag von Herrn Lau als Vorstandsvorsitzenden des FSV Bentwisch e.V. (Mail vom 22.09.2021) nicht stattzugeben.

 

 

Abstimmungsergebnis:


Gesetzliche Anzahl der Vertreter:

davon anwesend:

Ablehnung:
Enthaltung:




Sachverhalt:

 

Mit Schreiben Anlage 1, per Mail am 22.09.2021 im Amt Rostocker Heide eingegangen, hat Herr Michael Lau als Vorstandvorsitzender des FSV Bentwisch e.V. einen Antrag auf Zuschuss für finanzielle Mittel aus dem Gemeindehaushalt 2021 gestellt.

Mit der erbetenen finanziellen Unterstützung soll die Feier zum 55. Geburtstag (Feier zum 55. Bestehens des Vereines am 18.12.2021) unterstützt werden. Der Verein bittet laut Antrag um eine finanzielle Unterstützung von 3.000 €.  Laut Antrag rechnet der Verein mit ca. 300 Mitgliedern und ca. 50 geladenen Gästen.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Die Unterstützung der Feier zum 55. Bestehens des FSV Bentwisch e.V. am 18.12.2021 stellt eine freiwillige Leistung der Gemeinde dar. Die Gemeinde ist nicht zur Unterstützung der Feierlichkeiten am 18.12.2021 verpflichtet.
Die Verwaltung verweist darauf, dass das 40. Jubiläum und das 50. Jubiläum auch finanziell durch die Gemeinde unterstützt wurden.

 

Da kein Antrag zu der Haushaltsplanung 2021 vorlag, wurden für das Jubiläum auch keine Gelder in den Haushalt 2021 der Gemeinde Bentwisch eingestellt.


Die Verwaltung verweist auf § 50 Abs. 1 KV M-V, nach den überplanmäßigen und außerplanmäßigen Aufwendungen oder Auszahlungen nur zulässig sind, wenn sie unvorhergesehen und unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist. Zudem wird auch im § 31 Abs. 2 KV M-V auf die Deckung bei Beschlussfassung hingewiesen.


Die außerplanmäßigen Aufwendungen waren vorhersehbar, nur zur Haushaltsplanung 2021 lagen noch keine konkreten Zahlen vor.
Die Aufwendungen wären unabweisbar, wenn die Gemeindevertretung Bentwisch diese Feierlichkeit, mit 3.000 € unterstützen möchte.

 

 

 


Die Finanzierung wäre gesichert (siehe Finanzierung).
Die Gemeindevertretung Bentwisch muss nun entscheiden, ob sie die Feierlichkeit zum 55. Bestehen des FSV Bentwisch e.V. am 18.12.2021 finanziell mit 3.000 € oder weniger oder mehr unterstützen möchte.


Finanzierung:

 

Für die 3.000,00 € für die Feierlichkeit zum 55. Bestehens des FSV Bentwisch e.V. sind im Produktkonto 01.42100.5415900/7415900 keine finanziellen Mittel im Haushalt 2021 eingestellt.
Da das Dorffest im Jahr 2021 nicht stattgefunden hat und für das dafür geplante Kinderfest die geplanten 20.000 € lt. Aussage vom Ausschussvorsitzenden des Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur  und Sport Bentwisch nicht ausgeschöpft werden, sieht die Verwaltung zurzeit nur die Möglichkeit der Deckung der 3.000 € aus dem Konto 01.28100-5419000 (Volks- und Kinderfeste, Seniorenveranstaltungen, Ortschroniken – Zuweisung und Zuschüsse für laufende Zwecke ).

 

 

 

Stellungnahme des Ausschusses für Schule, Jugend, Kultur und Sport 12.10.2021:

 

Herr Albrecht bittet darum, bei dem nächsten Jubiläum gleich bei der Planung des Haushaltes an einen entsprechenden Antrag zu denken

Es wurde über Beschlussvorschlag 1 abgestimmt.

 

Der Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur und Sport empfiehlt der Gemeindevertretung Bentwisch mit 8 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0-Stimmenenthaltungen (Herr Lau ist befangen und stimmt nicht mit ab), dem Antrag von Herrn Lau als Vorstandsvorsitzenden des FSV Bentwisch e.V. (Mail vom 22.09.2021) stattzugeben. Dem FSV Bentwisch e.V. werden nach Beschlussfassung für das 55. Jubiläum ohne Nachweis 3.000 € auf das Konto des Vereines überwiesen.

Im Produktkonto 01.42100.5415900/7415900 (Zuschüsse für laufende Zwecke) stehen für diese Maßnahme keine Mittel zur Verfügung, die Finanzierung erfolgt aus Einsparungen im Produktkonto 01.28100.5419000/7419000  (Volks- und Kinderfeste, Seniorenveranstaltungen, Ortschroniken – Zuweisung und Zuschüsse für laufende Zwecke).

 

Stellungnahme des Finanzausschusses vom 14.10.2021:

Da uns die Stellungnahme des Ausschusses für Schule, Jugend, Kultur und Sport vom 12.10.2021 nicht vorliegt, gibt der Finanzausschuss keine Stellungnahme ab. Wir bitten aber, die Höhe der Zuwendung zu überprüfen, da in 2016 für das 50-jährige Jubiläum 1.816 € gewährt wurden. 

 

Erneute Stellungnahme der Verwaltung am 20.11.2021
Zuschüsse der Gemeinde Bentwisch wurden wie folgt für Jubiläen des FSV Bentwisch e.V. gezahlt:

Jahr

Jubiläum

Zuschusshöhe

Grundlage

2016

50 Jahre

1.816,25 €

HFA 24.11.2026, Top 5, Anlage 2

2011

45 Jahre

3.000,00 €

VHA/738/44/2011/ GBE 27.10.2011, Anlage 3

2007

40 Jahre

3.018,42 €

Haushaltsplanung 3000,00 €

 

 

 

 


Die Gemeindevertretung Bentwisch muss nun entscheiden, ob sie das 55. Bestehen des FSV Bentwisch e.V. finanziell mit 3.000 € oder weniger bzw. mehr unterstützen möchte.