Beschlussvorschlag I:
Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt dem
Antrag von Herrn Lau als Vorstandsvorsitzenden des FSV Bentwisch e.V. (Mail vom
22.09.2021) stattzugeben. Dem FSV Bentwisch e.V. werden nach Beschlussfassung
für das 55. Jubiläum ohne Nachweis 3.000 € auf das Konto des Vereines
überwiesen.
Im Produktkonto 01.42100.5415900/7415900 (Zuschüsse für laufende Zwecke) stehen
für diese Maßnahme keine Mittel zur Verfügung, die Finanzierung erfolgt aus
Einsparungen im Produktkonto 01.28100.5419000/7419000 (Volks- und Kinderfeste,
Seniorenveranstaltungen, Ortschroniken – Zuweisung und Zuschüsse für laufende
Zwecke).
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter:
davon anwesend:
Ablehnung:
Enthaltung:
oder
Beschlussvorschlag II:
Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt dem
Antrag von Herrn Lau als Vorstandsvorsitzenden des FSV Bentwisch e.V. (Mail vom
22.09.2021) nicht stattzugeben.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter:
davon anwesend:
Ablehnung:
Enthaltung:
Sachverhalt:
Mit Schreiben Anlage 1, per Mail am 22.09.2021 im Amt Rostocker Heide
eingegangen, hat Herr Michael Lau als Vorstandvorsitzender des FSV Bentwisch
e.V. einen Antrag auf Zuschuss für finanzielle Mittel aus dem Gemeindehaushalt
2021 gestellt.
Mit der erbetenen finanziellen Unterstützung soll die Feier zum 55.
Geburtstag (Feier zum 55. Bestehens des Vereines am 18.12.2021) unterstützt
werden. Der Verein bittet laut Antrag um eine finanzielle Unterstützung von
3.000 €. Laut Antrag rechnet der Verein
mit ca. 300 Mitgliedern und ca. 50 geladenen Gästen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Unterstützung der Feier zum 55. Bestehens
des FSV Bentwisch e.V. am 18.12.2021 stellt eine freiwillige Leistung der
Gemeinde dar. Die Gemeinde ist nicht zur Unterstützung der Feierlichkeiten am
18.12.2021 verpflichtet.
Die Verwaltung verweist darauf, dass das 40. Jubiläum und das 50. Jubiläum auch
finanziell durch die Gemeinde unterstützt wurden.
Da kein Antrag zu der Haushaltsplanung 2021
vorlag, wurden für das Jubiläum auch keine Gelder in den Haushalt 2021 der
Gemeinde Bentwisch eingestellt.
Die Verwaltung verweist auf § 50 Abs. 1 KV M-V, nach den überplanmäßigen und
außerplanmäßigen Aufwendungen oder Auszahlungen nur zulässig sind, wenn sie
unvorhergesehen und unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist. Zudem
wird auch im § 31 Abs. 2 KV M-V auf die Deckung bei Beschlussfassung
hingewiesen.
Die außerplanmäßigen Aufwendungen waren vorhersehbar, nur zur Haushaltsplanung
2021 lagen noch keine konkreten Zahlen vor.
Die Aufwendungen wären unabweisbar, wenn die Gemeindevertretung Bentwisch diese
Feierlichkeit, mit 3.000 € unterstützen möchte.
Die Finanzierung wäre gesichert (siehe Finanzierung).
Die Gemeindevertretung Bentwisch muss nun entscheiden, ob sie die Feierlichkeit
zum 55. Bestehen des FSV Bentwisch e.V. am 18.12.2021 finanziell mit 3.000 €
oder weniger oder mehr unterstützen möchte.
Finanzierung:
Für die 3.000,00 € für die Feierlichkeit zum
55. Bestehens des FSV Bentwisch e.V. sind im Produktkonto
01.42100.5415900/7415900 keine finanziellen Mittel im Haushalt 2021
eingestellt.
Da das Dorffest im Jahr 2021 nicht stattgefunden hat und für das dafür geplante
Kinderfest die geplanten 20.000 € lt. Aussage vom Ausschussvorsitzenden des
Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur und
Sport Bentwisch nicht ausgeschöpft werden, sieht die Verwaltung zurzeit nur die
Möglichkeit der Deckung der 3.000 € aus dem Konto 01.28100-5419000 (Volks- und
Kinderfeste, Seniorenveranstaltungen, Ortschroniken – Zuweisung und Zuschüsse
für laufende Zwecke ).
Stellungnahme des
Ausschusses für Schule, Jugend, Kultur und Sport 12.10.2021:
Herr Albrecht bittet darum, bei dem nächsten Jubiläum gleich
bei der Planung des Haushaltes an einen entsprechenden Antrag zu denken
Es wurde über Beschlussvorschlag 1 abgestimmt.
Der Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur und
Sport empfiehlt der Gemeindevertretung Bentwisch mit 8 Ja-Stimmen, 0
Nein-Stimmen und 0-Stimmenenthaltungen (Herr Lau ist befangen und stimmt nicht
mit ab), dem Antrag von Herrn Lau als Vorstandsvorsitzenden des FSV Bentwisch
e.V. (Mail vom 22.09.2021) stattzugeben. Dem FSV Bentwisch e.V. werden nach
Beschlussfassung für das 55. Jubiläum ohne Nachweis 3.000 € auf das Konto des
Vereines überwiesen.
Im Produktkonto 01.42100.5415900/7415900 (Zuschüsse für laufende Zwecke) stehen
für diese Maßnahme keine Mittel zur Verfügung, die Finanzierung erfolgt aus
Einsparungen im Produktkonto 01.28100.5419000/7419000 (Volks- und Kinderfeste,
Seniorenveranstaltungen, Ortschroniken – Zuweisung und Zuschüsse für laufende
Zwecke).
Stellungnahme des
Finanzausschusses vom 14.10.2021:
Da uns die Stellungnahme des Ausschusses für Schule, Jugend, Kultur und Sport vom 12.10.2021 nicht vorliegt, gibt der Finanzausschuss keine Stellungnahme ab. Wir bitten aber, die Höhe der Zuwendung zu überprüfen, da in 2016 für das 50-jährige Jubiläum 1.816 € gewährt wurden.
Erneute
Stellungnahme der Verwaltung am 20.11.2021
Zuschüsse der Gemeinde Bentwisch wurden wie folgt für Jubiläen des FSV
Bentwisch e.V. gezahlt:
Jahr |
Jubiläum |
Zuschusshöhe |
Grundlage |
2016 |
50 Jahre |
1.816,25 € |
HFA
24.11.2026, Top 5, Anlage 2 |
2011 |
45 Jahre |
3.000,00 € |
VHA/738/44/2011/
GBE 27.10.2011, Anlage 3 |
2007 |
40 Jahre |
3.018,42 € |
Haushaltsplanung
3000,00 € |
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Die Gemeindevertretung Bentwisch muss nun entscheiden, ob sie das 55.
Bestehen des FSV Bentwisch e.V. finanziell mit 3.000 € oder weniger bzw. mehr
unterstützen möchte.