Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rövershagen
beschließt, den Antrag eines Gemeindevertreters der Gemeinde Rövershagen auf
Nutzungsänderung der Sporthalle Rövershagen hinsichtlich des maximalen
Aufenthalts von Personen, der Anzahl der zulässigen Sonderveranstaltungen und
der Zeitdauer der Nutzung gemäß einem neu aufzustellenden
Nutzungskonzept/Betriebsbeschreibung zuzustimmen/abzulehnen.
Bei Zustimmung des Antrages sind die Kosten, die für die Beantragung der
Nutzungsänderung (Bauantragsverfahren) entstehen zu ermittelt und in den
Haushalt 2022 einzustellen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der
Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Sachverhalt:
Der Gemeindevertretung Rövershagen liegt ein Antrag auf Nutzungsänderung
der Sporthalle Rövershagen hinsichtlich des maximalen Aufenthalts von Personen,
der Anzahl der zulässigen Sonderveranstaltungen und der Zeitdauer der Nutzung
gemäß einem neu aufzustellenden Nutzungskonzept/Betriebsbeschreibung zur
Entscheidung vor.
Nach Bestätigung durch die Gemeindevertretung sollen die Kosten, die für
die Beantragung der Nutzungsänderung (Bauantragsverfahren) entstehen, ermittelt
und in den Haushalt 2022 eingestellt werden.
Stellungnahme der Verwaltung:
Nach § 23 (4) Kommunalverfassung – KV
M-V ist jedes Mitglied der Gemeindevertretung berechtigt, in der
Gemeindevertretung und in den Ausschüssen, denen es angehört, Anträge zu
stellen.
Diese Beschlussvorlage dient der Entscheidung über den Antrag – nicht über den Inhalt des Antrages.
Stellungnahme des Haupt- und Finanzausschusses:
Die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses haben festgelegt, dass der Antrag auf die Tagesordnung der Gemeindevertretersitzung am 04.10.2021 gesetzt werden soll.