Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Bentwisch zur Änderung des Bewirtschaftungsvertrages für den kommunalen Friedhof Bentwisch
Vorlage
VOA/2884/2021/GBE
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag1 :

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt die Änderung des Bewirtschaftungsvertrages für den kommunalen Friedhof mit der Firma Transport-Abbruch-Erdbau Maik Voß und übernimmt ab 2022 oder ab sofort die Bewirtschaftungskosten der Strom- und Wasserversorgung auf dem kommunalen Friedhof. Die Kosten werden in die zukünftigen Haushalte eingestellt.

 

Oder

 

Beschlussvorschlag 2:

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt keine Änderung des Bewirtschaftungsvertrages für den kommunalen Friedhof mit der Firma Transport-Abbruch-Erdbau Maik Voß vorzunehmen. 

 

 

 


Sachverhalt: 

Der kommunale Friedhof der Gemeinde Bentwisch wird durch die Firma Transport-Abbruch-Erdbau Maik Voß bewirtschaftet und ist vertraglich geregelt. Diese Regelungen umfassen die Bewirtschaftung der Außenanlagen des Friedhofs, wie z.B. die Rasenmahd, Laubbeseitigung etc. sowie die Bewirtschaftung der Feierhalle, u.a. die Reinigung der Feierhalle und Nebenräume sowie das Öffnen und Schließen der Sanitäranlagen und der Feierhalle zu Trauerfeiern.

 

Die Bewirtschaftung der Außenanlagen wird mit einer jährlichen Gesamtsumme in Höhe von 5.338,95 € vergütet: Die Bewirtschaftung der Feierhalle mit einer jährlichen Gesamtsumme in Höhe von 3.748,50 €.

Die Nebenkosten, wie Strom und Wasser übernimmt der Bewirtschafter. Die Kosten der Müllentsorgung übernimmt die Gemeinde Bentwisch.

Mit Eingang vom 24.08.2021 beantragt Herr Voß (Bewirtschafter) die Übernahme der Strom- und Wasserkosten durch die Gemeinde sowie die entsprechende Änderung des Bewirtschaftungsvertrages und begründet den Antrag damit, dass die Gemeinde Bentwisch Einnahmen durch die Vermietung der Feierhalle sowie durch die Überlassung der Grabstellen generiert werden.

Auf Grund der heißen Sommertage in der Vergangenheit musste die Wasserversorgung der Außenanlagen (zum Gießen der Gräber) auf dem Friedhof zeitweise über den vorhandenen Wasserhahn angestellt werden, da der vorhandene Brunnen leer war bzw. das Pumpen des Wassers aus dem Brunnen eine sehr große Kraftanstrengung für ältere Bürgerinnen und Bürger verursachte, da nur sehr wenig Wasser im Brunnen vorhanden war.

Die Wasserkosten wurden - unter Rechnungslegung von Herrn Voß - in Abstimmung mit der Gemeinde übernommen und ebenso in den Haushalt eingestellt.

Laut Information von Herrn Voß betragen die Wasserkosten pro Jahr ca.260,00 Eur. In einem Jahr lag der Verbrauch deutlich höher, da der Hahn durch die Nutzer nicht ordnungsgemäß verschlossen wurde und somit ein Teil des Wassers weggelaufen ist. Der Außenwasserhahn für die Bewirtschaftung der Gräber (Blumen gießen) wird nur unter Absprache in den Sommermonaten geöffnet und nur wenn der vorhandene Brunnen kein Wasser mehr hat bzw. das Pumpen sehr mühselig für die Besucher des Friedhofs ist. Ein entsprechender Gartenwasserzähler ist eingebaut, sodass nur der Wasserpreis gezahlt wird. Je nach Witterung kann der Verbrauch variieren und somit auch die Kosten.

Die Stromkosten für die Feierhalle betragen pro Jahr ca. 250,00 €. Insbesondere in den Wintermonaten muss die Feierhalle einen Tag vor Beginn der Trauerfeier aufgeheizt werden, damit der Raum eine angenehme Temperatur hat und die Veranstaltung würdevoll abgehalten werden kann. Laut Information der Firma von Maik Voß werden pro Trauerfeier etwa 164 kWh verbraucht. Dies entspricht ca. 57,84€ je Trauerfeier. Die Heizung wird nur zu Trauerfeiern eingeschaltet. In Bezug auf die Erhaltung des Gebäudes und der Ausstattung sollte ebenso überlegt werden, ob immer eine gewisse Heizleistung erbracht wird.

Je nach Auslastung und Nutzung der Feierhalle variieren die Kosten entsprechend.

 

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Der vorherige Bewirtschafter – die Firma Bestattungsunternehmen Klaus Haker- hat die Feierhalle selbstständig bewirtschaftet und vermietet und somit auch die Einnahmen aus der Vermietung generiert und konnte dadurch die Stromkosten decken.

Dies wurde in dem bestehenden Vertrag mit der Firma Maik Voß anderes geregelt.

Die Vergabe der Feierhalle zu Trauerfeiern sowie die dazugehörige Belegung und Kontrolle von Grabstellen auf dem Friedhof muss von einer Stelle- der Amtsverwaltung- erfolgen, damit eine entsprechende Kontrolle und Nachverfolgung gewährleistet ist. Deshalb wurde die Vermietung der Feierhalle auf das Amt delegiert, welche Gebühren für die Nutzung der Feierhalle für die Gemeinde Bentwisch erhebt. Eine Gebühr sind Zahlungen für die Inanspruchnahme einer Leistung.

Die Gemeindevertretung Bentwisch muss nun entscheiden, ob die Kosten für die Wasserversorgung sowie die Stromkosten zukünftig von der Gemeinde getragen werden und die Änderung des Bewirtschaftungsvertrages erfolgen soll. Sollte ein Änderung erfolgen, müssen die Abrechnungen über die Versorger auf die Gemeinde Bentwisch geändert werden.

 

 

 


Finanzierung: Die anfallenden Kosten werden in den Haushalt der Gemeinde Bentwisch unter dem Produktkonto 55300. 5232100 Bewirtschaftung der Außenlagen und 55300.5231300 Unterhaltung der Gebäude eingestellt.