Sachverhalt:
Die Firma Auto & Reifen-Dienst Ahrens aus
Bentwisch hat für die Reparatur des Trabants der Jugendfeuerwehr Bentwisch eine
Arbeitsleistung in Höhe von 500 € erbracht und stellt diese der Gemeinde nicht
in Rechnung. Die Firma Auto & Reifen-Dienst spendet ihre Arbeitsleistung
der Jugendfeuerwehr Bentwisch.
Über die Annahme der Spende entscheidet der
Hauptausschuss gemäß der Hauptsatzung.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Entscheidung über die Annahme von Spenden,
Schenkungen und Sponsoren- Leistungen hat grundsätzlich die Gemeindevertretung
zu treffen.
Für bestimmte Beträge kann die Entscheidung
durch Festlegung in der Hauptsatzung auf den Hauptausschuss oder auf den
Bürgermeister delegiert werden.
§ 7 Abs. 3 der Hauptsatzung der Gemeinde
Bentwisch legt fest, dass über die Annahme von Spenden in Höhe bis 100 EUR der
Bürgermeister entscheidet.
Entscheidungen über die Annahme von Spenden und
Zuwendungen in Höhe von 100,01 EUR bis 1.000 EUR trifft, gem. § 5 Abs. 4 der
Hauptsatzung, der Hauptausschuss.
Die Spender bzw. Sponsoren sind einschließlich
der Höhe der Zuwendung und dem Zuwendungszweck (soweit die Zuwendung
zweckgebunden gewährt wurde) in einem jährlich zu erstellenden Bericht
festzuhalten, der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und der
Rechtsaufsichtsbehörde zu übersenden.
Eine Sitzung des Hauptausschusses ist vorläufig nicht
geplant, deshalb sollte die Gemeindevertretung über die Annahme der Spende
entscheiden.
Stellungnahme Finanzausschuss am 02.09.2021:
Der Finanzausschuss empfiehlt der
Gemeindevertretung Bentwisch mit 3 Ja-Stimmen die Annahme der Spende.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt,
gem. § 44 der Kommunalverfassung
M-V, die Spende der Firma Auto &
Reifen-Dienst Ahrens aus Bentwisch in Höhe von 500 € für die aufgewandte
Arbeitsleistung der Reparatur des Trabants der Jugendfeuerwehr Bentwisch
anzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung: