Beschlussvorschlag:
Die
Gemeindevertretung Rövershagen beschließt, für Herrn Jürgen Grimm den
sachkundigen Einwohner / die sachkundige Einwohnerin
_____________________________ als weiteres Mitglied in den Bauausschuss der
Gemeinde Rövershagen zu wählen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der
Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 16.07.2021 an die
Bürgermeisterin, Frau Dr. Schöne, hat der sachkundige Einwohner Herr Jürgen
Grimm seine Mitarbeit im Bauausschuss der Gemeinde Rövershagen niedergelegt.
Stellungnahme der Verwaltung:
Herr Grimm war Mitglied des Bauausschusses.
Gemäß § 6 Absatz 2 Hauptsatzung der Gemeinde
Rövershagen setzt sich der Bauausschuss aus
5 Gemeindevertretern und 2 sachkundigen
Einwohnern zusammen.
Die Gemeindevertretung muss daher nun einen
neuen sachkundigen Einwohner in den Bauausschuss wählen. Andernfalls müsste die
Hauptsatzung geändert werden.
Die Besetzung der beratenden Ausschüsse erfolgt
gemäß § 36 Absatz 1 KV M-V nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. Der/die
Kandidat/in muss mit der Mehrheit der GV gewählt werden.
Das Wahlverfahren wurde in der Geschäftsordnung festgelegt. Sollte es keinen allgemeinen Konsens über die Besetzung des Ausschusses geben, findet eine Verhältniswahl statt. Auf Antrag eines Gemeindevertreters muss geheim gewählt werden.
Finanzierung:
Aufgrund
der Beschlussfassung ergeben sich keine zusätzlichen Kosten für die Gemeinde.
Stellungnahme des Bauausschusses der Gemeinde Rövershagen vom 13.09.2021:
Frau K. Schöne schlägt Herrn Kai Agte vor.
Auch Frau Riediger informiert über die Interessenbekundung von Herrn Agte.
Weitere Vorschläge werden nicht unterbreitet.
Stellungnahme des
Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Rövershagen
vom 20.09.2021:
Es handelt sich um eine Wahl, im konkreten Fall hat die Wählergemeinschaft „Bürgerinteressen Rövershagen“ das Vorschlagsrecht und wird es in der Gemeindevertretersitzung wahrnehmen.
Der Haupt- und Finanzausschuss gibt keine Empfehlung ab.