Beschlussvorschlag:
Beschluss 1:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Blankenhagen beschließt, dass folgende über- und außerplanmäßigen Aufwendungen / Auszahlungen als unabweisbar anerkannt werden:
44,98 € Auszahlung Endabrechnung Pflege Kriegsgräber (55300.7699000)
856,27 € Aufwendung/Auszahlung Zinsen Abrechnung Zuwendung Bauverzug (57300.5799000/7799000)
und
Beschluss 2:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Blankenhagen stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss am 16.06.2021 und am 28.07.2021
geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Blankenhagen zum 31.12.2019 mit einer
Bilanzsumme von 10.038.060,52 € und einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 6.262,39
€ fest. Der Jahresfehlbetrag wird auf neue Rechnung vorgetragen.
und
Beschluss 3:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde
Blankenhagen entlastet den Bürgermeister vorbehaltlos für das Haushaltsjahr
2019.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der
Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Sachverhalt:
§ 60 Kommunalverfassung M-V - Jahresabschluss à in der Fassung ab 23.07.2019
(1) Die Gemeinde hat für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Er hat das Vermögen, das Eigenkapital, die Sonderposten, die Rückstellungen, die Verbindlichkeiten, die Rechnungsabgrenzungsposten, die Erträge und Aufwendungen sowie die Einzahlungen und Auszahlungen vollständig zu enthalten, soweit durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes nichts anderes bestimmt ist. Der Jahresabschluss hat unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde zu vermitteln.
(2) Der
Jahresabschluss besteht aus:
1. der
Ergebnisrechnung,
2. der
Finanzrechnung,
3. der
Übersicht über die Teilrechnungen,
4. der
Bilanz,
5. dem
Anhang.
(3) Dem Jahresabschluss sind als Anlagen beizufügen:
1. die
Anlagenübersicht,
2. die
Forderungsübersicht,
3. die
Verbindlichkeitenübersicht,
4. eine Übersicht über die über das Ende des Haushaltsjahres hinaus
geltenden Haushaltsermächtigungen.
(4) Der
Jahresabschluss ist innerhalb von fünf Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres
aufzustellen.
(5) Die
Gemeindevertretung beschließt über die Feststellung des geprüften
Jahresabschlusses bis spätestens 31. Dezember des auf das Haushaltsjahr
folgenden Haushaltsjahres. Sie entscheidet in einem gesonderten Beschluss über
die Entlastung des Bürgermeisters. Verweigert die Gemeindevertretung die
Entlastung oder spricht sie diese mit Einschränkungen aus, so hat sie dafür die
Gründe anzugeben.
(6) Die Beschlüsse über
die Feststellung des Jahresabschlusses und über die Entlastung sind der
Rechtsaufsichtsbehörde unverzüglich mitzuteilen. Die Beschlüsse nach Satz 1,
der Jahresabschluss sowie der abschließende Prüfungsvermerk des
Rechnungsprüfungsausschusses und des Rechnungsprüfungsamtes, soweit ein solches
eingerichtet ist, oder des Rechnungsprüfers, soweit ein solcher bestellt ist,
sind nach dem für Satzungen geltenden Verfahren öffentlich bekannt zu machen.
(7) Ergibt sich nach
Feststellung des Jahresabschlusses oder der Eröffnungsbilanz, dass dieser oder
diese wesentliche Fehler enthält, so sind diese im letzten noch nicht
festgestellten Jahresabschluss zu berichtigen.
In jedem Amt ist gem. § 136 Abs. 3 KV M-V ein Rechnungsprüfungsausschuss
nach dem Kommunalprüfungsgesetz zu bilden, dieser führt gem. § 1 KPG M-V die
örtliche Prüfung durch.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Verwaltung hat den Jahresabschluss 2019 der
Gemeinde Blankenhagen erarbeitet und dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung
vorgelegt.
Gem. § 3 des Gesetzes zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Kommunen währen der SARS-CoV-2-Pandemie vom 28.01.2021 wurde die Frist zur Aufstellung und Feststellung der Jahresabschlüsse 2019 und 2020 gem. § 60 KV M-V um jeweils ein Jahr verlängert.
Stellungnahme des Rechnungsprüfungsausschusses:
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat am 16.06.2021 und am
28.07.2021 die Jahresrechnung 2019 der Gemeinde Blankenhagen geprüft.
Nach Abschluss der Prüfungshandlungen wurden der Prüfbericht sowie der Bestätigungsvermerk gefertigt.
Der Rechnungsprüfungsausschuss schlägt der Gemeindevertretung Blankenhagen folgende Beschlussfassungen vor.
Beschluss 1: 3
Ja-Stimmen, 1 Enthaltung
Beschluss 2: 2
Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 1 Enthaltung
Beschluss 3: 2
Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 1 Enthaltung
Beschluss 1:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Blankenhagen beschließt, dass folgende über- und außerplanmäßigen Aufwendungen / Auszahlungen als unabweisbar anerkannt werden:
44,98 € Auszahlung Endabrechnung Pflege Kriegsgräber (55300.7699000)
856,27 € Aufwendung/Auszahlung Zinsen Abrechnung Zuwendung Bauverzug (57300.5799000/7799000)
und
Beschluss 2:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Blankenhagen stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss am 16.06.2021 und am 28.07.2021
geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Blankenhagen zum 31.12.2019 mit einer
Bilanzsumme von 10.038.060,52 € und einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 6.262,39
€ fest. Der Jahresfehlbetrag wird auf neue Rechnung vorgetragen.
und
Beschluss 3:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde
Blankenhagen entlastet den Bürgermeister vorbehaltlos für das Haushaltsjahr
2019.