Beschlussvorschlag:

Beschluss 1:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Blankenhagen beschließt, dass folgende über- und außerplanmäßigen Aufwendungen / Auszahlungen als unabweisbar anerkannt werden:

 44,98 € Auszahlung Endabrechnung Pflege Kriegsgräber (55300.7699000)

856,27 € Aufwendung/Auszahlung Zinsen Abrechnung Zuwendung Bauverzug (57300.5799000/7799000)

 

und

  

Beschluss 2:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Blankenhagen stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss am 16.06.2021 und am 28.07.2021 geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Blankenhagen zum 31.12.2019 mit einer Bilanzsumme von 10.038.060,52 € und einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 6.262,39 € fest. Der Jahresfehlbetrag wird auf neue Rechnung vorgetragen. 

 

und

 

Beschluss 3:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Blankenhagen entlastet den Bürgermeister vorbehaltlos für das Haushaltsjahr 2019.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:           

davon anwesend:                                          

Zustimmung:                                                   

Ablehnung:                                                      

Enthaltung:

 

 


Sachverhalt:

§ 60  Kommunalverfassung M-V -  Jahresabschluss à in der Fassung ab 23.07.2019

(1) Die Gemeinde hat für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Er hat das Vermögen, das Eigenkapital, die Sonderposten, die Rückstellungen, die Verbindlichkeiten, die Rechnungsabgrenzungsposten, die Erträge und Aufwendungen sowie die Einzahlungen und Auszahlungen vollständig zu enthalten, soweit durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes nichts anderes bestimmt ist. Der Jahresabschluss hat unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde zu vermitteln.

(2) Der Jahresabschluss besteht aus:

1.    der Ergebnisrechnung,

2.    der Finanzrechnung,

3.    der Übersicht über die Teilrechnungen,

4.    der Bilanz,

5.    dem Anhang.

(3) Dem Jahresabschluss sind als Anlagen beizufügen:

1.    die Anlagenübersicht,

2.    die Forderungsübersicht,

3.    die Verbindlichkeitenübersicht,

4.    eine Übersicht über die über das Ende des Haushaltsjahres hinaus geltenden Haushaltsermächtigungen.

(4) Der Jahresabschluss ist innerhalb von fünf Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen.

(5) Die Gemeindevertretung beschließt über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses bis spätestens 31. Dezember des auf das Haushaltsjahr folgenden Haushaltsjahres. Sie entscheidet in einem gesonderten Beschluss über die Entlastung des Bürgermeisters. Verweigert die Gemeindevertretung die Entlastung oder spricht sie diese mit Einschränkungen aus, so hat sie dafür die Gründe anzugeben.

(6) Die Beschlüsse über die Feststellung des Jahresabschlusses und über die Entlastung sind der Rechtsaufsichtsbehörde unverzüglich mitzuteilen. Die Beschlüsse nach Satz 1, der Jahresabschluss sowie der abschließende Prüfungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses und des Rechnungsprüfungsamtes, soweit ein solches eingerichtet ist, oder des Rechnungsprüfers, soweit ein solcher bestellt ist, sind nach dem für Satzungen geltenden Verfahren öffentlich bekannt zu machen.

(7) Ergibt sich nach Feststellung des Jahresabschlusses oder der Eröffnungsbilanz, dass dieser oder diese wesentliche Fehler enthält, so sind diese im letzten noch nicht festgestellten Jahresabschluss zu berichtigen.

 

In jedem Amt ist gem. § 136 Abs. 3 KV M-V ein Rechnungsprüfungsausschuss nach dem Kommunalprüfungsgesetz zu bilden, dieser führt gem. § 1 KPG M-V die örtliche Prüfung durch.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Verwaltung hat den Jahresabschluss 2019 der Gemeinde Blankenhagen erarbeitet und dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung vorgelegt.

 

Gem. § 3 des Gesetzes zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Kommunen währen der SARS-CoV-2-Pandemie vom 28.01.2021 wurde die Frist zur Aufstellung und Feststellung der Jahresabschlüsse 2019 und 2020 gem. § 60 KV M-V um jeweils ein Jahr verlängert.


Stellungnahme des Rechnungsprüfungsausschusses:

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat am 16.06.2021 und am 28.07.2021 die Jahresrechnung 2019 der Gemeinde Blankenhagen geprüft.

Nach Abschluss der Prüfungshandlungen wurden der Prüfbericht sowie der Bestätigungsvermerk gefertigt.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss schlägt der Gemeindevertretung Blankenhagen folgende Beschlussfassungen vor.

Beschluss 1:       3 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung

Beschluss 2:       2 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 1 Enthaltung

Beschluss 3:       2 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 1 Enthaltung

 

Beschluss 1:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Blankenhagen beschließt, dass folgende über- und außerplanmäßigen Aufwendungen / Auszahlungen als unabweisbar anerkannt werden:

 44,98 € Auszahlung Endabrechnung Pflege Kriegsgräber (55300.7699000)

856,27 € Aufwendung/Auszahlung Zinsen Abrechnung Zuwendung Bauverzug (57300.5799000/7799000)

 

und

  

Beschluss 2:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Blankenhagen stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss am 16.06.2021 und am 28.07.2021 geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Blankenhagen zum 31.12.2019 mit einer Bilanzsumme von 10.038.060,52 € und einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 6.262,39 € fest. Der Jahresfehlbetrag wird auf neue Rechnung vorgetragen. 

 

und

 

Beschluss 3:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Blankenhagen entlastet den Bürgermeister vorbehaltlos für das Haushaltsjahr 2019.