Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rövershagen
beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2021 entsprechend der Anlagen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der
Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Sachverhalt:
Gem. § 48 KV M-V hat die Gemeinde unverzüglich eine
Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen,
wenn
……….
2. im Ergebnishaushalt bisher
nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen bei einzelnen
Aufwandspositionen in einem im Verhältnis zu den Gesamtaufwendungen erheblichen
Umfang getätigt werden sollen oder müssen; Entsprechendes gilt im
Finanzhaushalt für Auszahlungen,
……….
4. Bedienstete eingestellt,
befördert oder in eine höhere Entgeltgruppe eingestuft werden sollen und der
Stellenplan die entsprechenden Stellen nicht enthält.
……….
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rövershagen hat am 28.06.2021 mit
Beschluss VZD/2434/2021/GRÖ eine Stellenplanerhöhung beschlossen.
Weiterhin wurde u. a. der Abriss des Familienfreizeitzentrums in den
Nachtrag eingestellt, diese Maßnahme ist mit erheblichen Aufwendungen /
Auszahlungen verbunden.
Stellungnahme der Verwaltung:
Durch die Verwaltung wurde der 1.
Nachtragshaushalt erarbeitet.
Zur Lesung im Haupt- und Finanzausschuss werden
ausgereicht:
1. die Satzung,
2. der Stellenplan,
3. die Übersicht der Produkte,
4. der Ergebnishaushalt mit Konten und
Erläuterungen,
5. der Finanzhaushalt mit Konten und
Erläuterungen und
6. die Liste der Investitionen.
Stellungnahme des Haupt- und Finanzausschusses vom 16.08.2021:
Der Haupt-
und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung mit 3 Ja-Stimmen, 0
Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen, den 1. Nachtragshaushalt 2021 mit den
einzuarbeitenden Änderungen zu beschließen.