Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rövershagen beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2021 entsprechend der Anlagen.

 

 

 

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:           

davon anwesend:                                          

Zustimmung:                                                   

Ablehnung:                                                      

Enthaltung:

 

 


Sachverhalt:

Gem. § 48 KV M-V hat die Gemeinde unverzüglich eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen,

wenn

……….

2. im Ergebnishaushalt bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen bei einzelnen Aufwandspositionen in einem im Verhältnis zu den Gesamtaufwendungen erheblichen Umfang getätigt werden sollen oder müssen; Entsprechendes gilt im Finanzhaushalt für Auszahlungen,

……….

4. Bedienstete eingestellt, befördert oder in eine höhere Entgeltgruppe eingestuft werden sollen und der Stellenplan die entsprechenden Stellen nicht enthält.

……….

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rövershagen hat am 28.06.2021 mit Beschluss VZD/2434/2021/GRÖ eine Stellenplanerhöhung beschlossen.  

 

Weiterhin wurde u. a. der Abriss des Familienfreizeitzentrums in den Nachtrag eingestellt, diese Maßnahme ist mit erheblichen Aufwendungen / Auszahlungen verbunden. 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Durch die Verwaltung wurde der 1. Nachtragshaushalt erarbeitet.

 

Zur Lesung im Haupt- und Finanzausschuss werden ausgereicht:

1. die Satzung,

2. der Stellenplan,

3. die Übersicht der Produkte,

4. der Ergebnishaushalt mit Konten und Erläuterungen,

5. der Finanzhaushalt mit Konten und Erläuterungen und

6. die Liste der Investitionen.

 

 


 

 

Stellungnahme des Haupt- und Finanzausschusses vom 16.08.2021:

Der Haupt-  und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung mit 3 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen, den 1. Nachtragshaushalt 2021 mit den einzuarbeitenden Änderungen zu beschließen.