Betreff
Beschluss der Gemeinde Bentwisch über die Ausrüstung der Grundschule mit Luftreinigungsgeräten
Vorlage
V00/2861/2021/GBE
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag 1:

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt, die Verwaltung mit der Einholung von Angeboten für die notwendigen planerischen Untersuchungen für den Einsatz mobiler Luftreinigungsgeräte für die Grundschule Bentwisch zu beauftragen.

Die Vergabe dieser Planungsleistungen ist der Gemeindevertretung erneut zum Beschluss vorzulegen.

 

oder

 

Beschlussvorschlag 2

 

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt vom Einsatz mobiler Luftreinigungsgeräte für die Grundschule Bentwisch Abstand zu nehmen.

Durch intensives Lüften und weitgehende Kontaktbeschränkungen sollen Infektionsübertragungen verhindert werden.

 


Sachverhalt und Stellungnahme der Verwaltung:

Das Land legt ein Förderprogramm (Förderprogramm für bessere Luftqualität in Klassenräumen)

neu auf, mit dem die Schulträger bei der Verbesserung des Lüftungsmanagements in Schul­gebäuden in Pandemiezeiten unterstützt werden sollen. Eine Info des LFI mit Stand 28.07.2021:

„Über den MV-Schutzfonds stehen zunächst 2,025 Millionen Euro für die Anschaffung von luftverbessernden Geräten für Unterrichtsräume, die regelmäßig genutzt werden, oder für die Anschaffung von CO2-Messgeräten bzw. CO2-Ampeln bereit. Das Land beteiligt sich in Höhe von bis zu 60 Prozent bei der Finanzierung der Geräte.“
Die komplette Pressemitteilung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur vom 13.07.2021 finden in der Anlage.

Bei Recherchen der Verwaltung zum Einsatz von stationären und mobilen Luftreinigern in unseren Schulen traf man auf allseits große Unsicherheit, fehlende Erfahrungen und keiner der Befragten empfahl deren Einsatz.

 

Folgende Fakten wurden zusammengetragen: 

·             In den vergangenen Monaten spielten Corona- Ausbrüche in unseren Schulen keine Rolle.

Durch die Hygienekonzepte der Schulen und das Stoßlüften und Querlüften der Klassenräume

konnten Infektionsübertragungen offensichtlich vermieden werden.

Da die mobilen Geräte nur Luftreiniger sind (ohne Zuluft und Abluft, muss bei deren Einsatz weiterhin auch ein Lüftungsregime (Lüften) beibehalten werden.

„ Die S3-Leitlinie „Maßnahmen zur Prävention und Kontrolle der SARS-CoV-2-Übertragung in Schulen empfiehlt: „Der Einsatz mobiler Luftreiniger in Schulen kann als ergänzende Maßnahme zum Lüften zur Aerosolreduktion erwogen werden, wenn grundsätzlich eine ausreichende Lüftung gewährleistet werden kann.“

                Das Umweltbundesamt schreibt dazu in einem Artikel am 11.02.2021:

Zur Einschätzung der Leistungsfähigkeit mobiler Luftreinigungsgeräte benötigt man

Prüfnachweise, dass ein Gerät die geforderte Menge an keimfreier Luft (sechsfaches Raumvolumen pro Stunde) breitstellen kann. Im Fall von Techniken, welche ihre Wirkung durch Inaktivierung der Erreger entfalten, erfordern diese Prüfungen Versuche mit echten Erregern (Bakterien, Viren) unter den geplanten Betriebsbedingungen und nicht nur den grundsätzlichen Nachweis des Effekts unter Laborbedingungen. Vor Beschaffungen wird empfohlen, entsprechende Prüfnachweise der Geräte unter Realbedingungen von den Herstellern einzuholen.

Da mobile Luftreinigungsgeräte nicht das in Klassenräumen anfallende Kohlendioxid und den Wasserdampf aus der Raumluft entfernen, können sie nicht als vollständigen Ersatz für Lüftungsmaßnahmen eingesetzt werden, sondern allenfalls als Ergänzung. Das Umweltbundesamt empfiehlt daher weiter auch in der kalten Jahreszeit die Fensterlüftung als prioritäre Maßnahme. 

 

·              Der Wirkungsgrad der Geräte zur Vermeidung von Coronainfektionen ist nach wie vor

umstritten und es fehlt an belastbaren Erfahrungen.

 

·          Ein möglicher Einsatz der Geräte sollte durch Fachplaner (z.B. Kapazitätsberechungen)

begleitet werden. Es sind vor der Beschaffung folgende Fragen zu klären:                  

 

- Welcher Gerätetyp eignet sich am besten für den Einsatz in Klassenräumen unserer

Schule?

- Wieviel Geräte eines bestimmten Typs (Filterwirkung, Luftdurchsatz) benötige ich für

einen Klassenraum?

- Ist das E-Verteilungsnetz des Klassenraumes und der gesamten Schule kapazitätsmäßig für den Einsatz mehrere Geräte geeignet?

- Wo sind die Geräte für eine effektive Nutzung/Wirkung und eine geringe Beeinträchtigung des Unterrichts zu positionieren?

- Sollten alle Räume der Schule mit Geräten ausgerüstet werden?

- Wie hoch ist die Lärmbelästigung durch die Geräte auf den Unterricht?

- Welche Folgekosten (Wartung der Geräte; Filterwechsel; Stromkosten) sind bei den unterschiedlichen Gerätetypen zu erwarten. Diese Kosten werden nicht gefördert.

 

·          Von kontaktierten Fachplanern konnten all diese Fragen noch nicht beantwortet werden.

 

·             Vertreter der Geschäftsstelle des Stgt M-V raten vom Einsatz mobiler Luftreiniger in Schulen

ganz konsequent ab. Ein Argument des Stgt: An Schulen in MV, die derartige Geräte schon im Einsatz hatten, sind diese wieder aus den Klassenräumen entfernt worden, weil eine ungestörte Unterrichtung bei laufenden Geräten nicht möglich war.

 

·              Eine wiederholte Anfrage beim LFI am 28.07.2021 ergab, dass man keine anderen

Informationen zu diesem Thema hat, als die, die in der Pressemitteilung veröffentlicht worden.

 

Sollte die Gemeindevertretung eine zusätzliche Belüftung und Luftreinigung in Erwägung ziehen, muss aus Sicht der Verwaltung ein Fachplaner beauftragt werden, der die oben aufgeführten Fragen untersucht und der Gemeinde eine technisch und finanziell geprüfte Variante für eine nachhaltige Verbesserung der Raumluft in den Klassenzimmern empfiehlt und auch die Folgekosten aufzeigt. Je nach Aufgabestellung ist dabei mit Planungskosten zwischen 5.000,- und 10.000,- € zu rechnen.

 

Die Verwaltung hat herausgearbeitet, dass dabei nicht nur der Einsatz mobiler Geräte, sondern aus Gründen der Nachhaltigkeit noch weitere Varianten der Luftreinigung geprüft werden sollten. Zum Beispiel:

 

- Einbau eines zentralen Belüftungssystems, welches gegebenenfalls auch andere Funktionen 

  (Lüftung; Luftreinigung; Kühlung) erfüllt

 

- neu entwickelte stationäre Frischluftsysteme, die aktiv den Räumen Frischluft zuführen

 

- dezentrale Luftreinigungsgeräte, die an Wand oder Decken montiert werden und Zu- und

  Abluftleitungen benötigen (Internetrecherche: pro Gerät ca. 10.000,- bis 15.000,-  € zuzüglich

  Installation, Rohrmaterial, Kleinmaterial)

 

- Einsatz mobiler Geräte (Internetrecherche: 3000,- bis 5.000,- € ohne zusätzliche Kosten z.B. Elektroinstallation)

 

Die aufgezeigten Preise sind Orientierungen. Eine Wertung der Geeignetheit der betreffenden Geräte für die Räume der Grundschule Bentwisch und die Feststellung, wie viele Geräte benötigt werden, war der Verwaltung nicht möglich.

 

 

 

Auf dieser Grundlage empfiehlt die Verwaltung der Gemeindevertretung vom Kauf mobiler Luftreiniger für unsere Schule Abstand zu nehmen.

 


Finanzierung:

Zu den benötigten finanziellen Mitteln für die Investition und die Betreibung kann zu gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine Aussage getroffen werden.