Beschlussvorschlag 1:
Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt,
die Verwaltung mit der Einholung von Angeboten für die notwendigen planerischen
Untersuchungen für den Einsatz mobiler Luftreinigungsgeräte für die Grundschule
Bentwisch zu beauftragen.
Die Vergabe dieser Planungsleistungen ist der
Gemeindevertretung erneut zum Beschluss vorzulegen.
oder
Beschlussvorschlag 2
Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt vom
Einsatz mobiler Luftreinigungsgeräte für die Grundschule Bentwisch Abstand zu
nehmen.
Durch intensives Lüften und weitgehende
Kontaktbeschränkungen sollen Infektionsübertragungen verhindert werden.
Sachverhalt und Stellungnahme der Verwaltung:
Das Land legt ein Förderprogramm (Förderprogramm für bessere Luftqualität
in Klassenräumen)
neu auf, mit dem die Schulträger bei der Verbesserung des
Lüftungsmanagements in Schulgebäuden in Pandemiezeiten unterstützt werden
sollen. Eine Info des LFI mit Stand 28.07.2021:
„Über den MV-Schutzfonds stehen zunächst 2,025 Millionen Euro für die
Anschaffung von luftverbessernden Geräten für Unterrichtsräume, die regelmäßig
genutzt werden, oder für die Anschaffung von CO2-Messgeräten bzw. CO2-Ampeln
bereit. Das Land beteiligt sich in Höhe von bis zu 60 Prozent bei der
Finanzierung der Geräte.“
Die komplette Pressemitteilung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und
Kultur vom 13.07.2021 finden in der Anlage.
Bei Recherchen der Verwaltung zum Einsatz von stationären und mobilen
Luftreinigern in unseren Schulen traf man auf allseits große Unsicherheit,
fehlende Erfahrungen und keiner der Befragten empfahl deren Einsatz.
Folgende Fakten wurden zusammengetragen:
· In den vergangenen Monaten spielten Corona- Ausbrüche in unseren
Schulen keine Rolle.
Durch die Hygienekonzepte der Schulen und das
Stoßlüften und Querlüften der Klassenräume
konnten Infektionsübertragungen offensichtlich
vermieden werden.
Da die mobilen Geräte nur Luftreiniger sind (ohne
Zuluft und Abluft, muss bei deren Einsatz weiterhin auch ein Lüftungsregime
(Lüften) beibehalten werden.
„ Die S3-Leitlinie „Maßnahmen zur Prävention und
Kontrolle der SARS-CoV-2-Übertragung in Schulen empfiehlt: „Der Einsatz mobiler
Luftreiniger in Schulen kann als ergänzende Maßnahme zum Lüften zur
Aerosolreduktion erwogen werden, wenn grundsätzlich eine ausreichende Lüftung
gewährleistet werden kann.“
Das Umweltbundesamt
schreibt dazu in einem Artikel am 11.02.2021:
Zur Einschätzung der Leistungsfähigkeit mobiler
Luftreinigungsgeräte benötigt man
Prüfnachweise, dass ein Gerät die geforderte Menge an
keimfreier Luft (sechsfaches Raumvolumen pro Stunde) breitstellen kann. Im Fall
von Techniken, welche ihre Wirkung durch Inaktivierung der Erreger entfalten,
erfordern diese Prüfungen Versuche mit echten Erregern (Bakterien, Viren) unter
den geplanten Betriebsbedingungen und nicht nur den grundsätzlichen Nachweis
des Effekts unter Laborbedingungen. Vor Beschaffungen wird empfohlen,
entsprechende Prüfnachweise der Geräte unter Realbedingungen von den
Herstellern einzuholen.
Da mobile Luftreinigungsgeräte nicht das in
Klassenräumen anfallende Kohlendioxid und den Wasserdampf aus der Raumluft
entfernen, können sie nicht als vollständigen Ersatz für Lüftungsmaßnahmen
eingesetzt werden, sondern allenfalls als Ergänzung. Das Umweltbundesamt
empfiehlt daher weiter auch in der kalten Jahreszeit die Fensterlüftung als
prioritäre Maßnahme.
· Der Wirkungsgrad der Geräte zur Vermeidung von
Coronainfektionen ist nach wie vor
umstritten und es fehlt an belastbaren
Erfahrungen.
· Ein möglicher
Einsatz der Geräte sollte durch Fachplaner (z.B. Kapazitätsberechungen)
begleitet werden. Es sind vor der Beschaffung
folgende Fragen zu klären:
- Welcher Gerätetyp
eignet sich am besten für den Einsatz in Klassenräumen unserer
Schule?
- Wieviel Geräte eines
bestimmten Typs (Filterwirkung, Luftdurchsatz) benötige ich für
einen Klassenraum?
- Ist das E-Verteilungsnetz des Klassenraumes und
der gesamten Schule kapazitätsmäßig für den Einsatz mehrere Geräte geeignet?
- Wo sind die Geräte für eine effektive
Nutzung/Wirkung und eine geringe Beeinträchtigung des Unterrichts zu
positionieren?
- Sollten alle Räume
der Schule mit Geräten ausgerüstet werden?
- Wie hoch ist die
Lärmbelästigung durch die Geräte auf den Unterricht?
- Welche Folgekosten (Wartung der Geräte;
Filterwechsel; Stromkosten) sind bei den unterschiedlichen Gerätetypen zu
erwarten. Diese Kosten werden nicht gefördert.
· Von kontaktierten
Fachplanern konnten all diese Fragen noch nicht beantwortet werden.
· Vertreter der Geschäftsstelle des Stgt M-V raten vom Einsatz
mobiler Luftreiniger in Schulen
ganz konsequent ab. Ein Argument des Stgt: An
Schulen in MV, die derartige Geräte schon im Einsatz hatten, sind diese wieder
aus den Klassenräumen entfernt worden, weil eine ungestörte Unterrichtung bei
laufenden Geräten nicht möglich war.
· Eine wiederholte Anfrage beim LFI am 28.07.2021 ergab, dass man
keine anderen
Informationen zu diesem Thema hat, als die, die in
der Pressemitteilung veröffentlicht worden.
Sollte die Gemeindevertretung eine zusätzliche Belüftung und
Luftreinigung in Erwägung ziehen, muss aus Sicht der Verwaltung ein Fachplaner
beauftragt werden, der die oben aufgeführten Fragen untersucht und der Gemeinde
eine technisch und finanziell geprüfte Variante für eine nachhaltige
Verbesserung der Raumluft in den Klassenzimmern empfiehlt und auch die Folgekosten
aufzeigt. Je nach Aufgabestellung ist dabei mit Planungskosten zwischen 5.000,-
und 10.000,- € zu rechnen.
Die Verwaltung hat herausgearbeitet, dass dabei nicht nur der Einsatz
mobiler Geräte, sondern aus Gründen der Nachhaltigkeit noch weitere Varianten
der Luftreinigung geprüft werden sollten. Zum Beispiel:
- Einbau eines zentralen Belüftungssystems, welches gegebenenfalls auch
andere Funktionen
(Lüftung; Luftreinigung; Kühlung)
erfüllt
- neu entwickelte stationäre Frischluftsysteme, die aktiv den Räumen
Frischluft zuführen
- dezentrale Luftreinigungsgeräte, die an Wand oder Decken montiert
werden und Zu- und
Abluftleitungen benötigen
(Internetrecherche: pro Gerät ca. 10.000,- bis 15.000,- € zuzüglich
Installation, Rohrmaterial,
Kleinmaterial)
- Einsatz mobiler Geräte (Internetrecherche: 3000,- bis 5.000,- € ohne
zusätzliche Kosten z.B. Elektroinstallation)
Die aufgezeigten Preise sind Orientierungen. Eine Wertung der
Geeignetheit der betreffenden Geräte für die Räume der Grundschule Bentwisch
und die Feststellung, wie viele Geräte benötigt werden, war der Verwaltung
nicht möglich.
Auf dieser Grundlage empfiehlt die Verwaltung der Gemeindevertretung vom
Kauf mobiler Luftreiniger für unsere Schule Abstand zu nehmen.
Finanzierung:
Zu den benötigten finanziellen Mitteln für die
Investition und die Betreibung kann zu gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine
Aussage getroffen werden.