Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Bentwisch über die Kostenbeteiligung für die Erneuerung der Vorflutleitung aus dem B-Plan Gebeit B-23 durch die Kreisstraße in Dorfteich
Vorlage
VBE/2859/2021/GBE
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt sich an der Ertüchtigung der Vorflutleitung in der Straße Am Park und unter der L182 im Ortsteil Groß Kussewitz mit 15.000,00 € zu beteiligen.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Produktkonto 01.54100.7853200.

Die Gemeindevertretung Bentwisch ermächtigt den Bürgermeister und seinen Stellvertreter die folgende Kostenvereinbarung mit der Projekt „Am Park“ Verwaltung GmbH zu unterzeichnen.

 

Vereinbarung

 

 

zwischen Projekt „Am Park“ Verwaltung GmbH, vertr.d.d. GF Peter Gertenbach,

Landgut 9, 18059 Papendorf OT Groß Stove,

 

                                                                       im folgendem „Am Park“ Verwaltung GmbH

                                                                       genannt

 

 

und der

 

 

Gemeinde Bentwisch

vertreten durch den Bürgermeister Herrn Andreas Krüger

und dessen Stellvertreter Herrn Ralf Will

über Amt Rostocker Heide

Eichenallee 20 A

18182 Gelbensande                                       im folgendem Gemeinde genannt

 

 

 

 

Präambel

 

Die Gemeindevertretung Bentwisch hat im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplangebietes Nr. 23 für das Wohngebiet „Am Silo“ in Groß Kussewitz hinsichtlich der Ableitung des auf dem Plangebiet anfallenden Niederschlagwassers festgelegt, dass dieses mit einer Abflussmenge von gedrosselt 10 l/s, entsprechend der Einleitgenehmigung des Landkreises Rostock vom 10.11.2020 über die Bestandsleitung in der Straße Am Park der Vorflut zugeführt wird.

 

Im Rahmen einer Kamerabefahrung wurde festgestellt, dass die gemeindliche Leitung defekt ist. Deshalb soll sie neu durch eine Querung der Landesstraße 182 mit Herstellung eines Einlaufbauwerkes in die Teiche Groß Kussewitz in die Vorflut eingebunden werden.

Der WWAV übernimmt diese Regenwasserleitung vom Übergabepunkt (Privatstraßen des B-Plangebietes Nr. 23 der Gemeinde Bentwisch bis zum Einleitpunkt in die Teiche) inkl. Einlaufbauwerk, gemäß einer noch zu schließenden Vereinbarung in ihr Eigentum. Der Entwurf der Vereinbarung liegt derzeit zur rechtlichen Prüfung beim WWAV. Inhaltlich ist die Abstimmung bereits erfolgt.

 

Die am 10.11.2020 erteilte Einleitgenehmigung wird nunmehr aktualisiert und auf den WWAV ausgestellt.

 

Durch die Projekt „Am Park“ Verwaltung GmbH wurde der Gemeinde angeboten, im Rahmen der inneren Erschließung des Plangebietes, diese Leistung zu planen, zu realisieren und vorzufinanzieren.

Die Gemeinde soll sich mit einem Baukostenzuschuss an dieser Maßnahme beteiligen.

 

Diese Vereinbarung regelt die Modalitäten der Planung, Ausführung und Kostenteilung zwischen der Gemeinde Bentwisch und der Projekt „Am Park“ Verwaltung GmbH.

 

Kostengrundlage für die finanzielle Beteiligung der Gemeinde bildet das Planungsangebot der iplan nord GmbH aus 19306 Neustadt-Glewe in Höhe von ca. 7.500 € (inkl. 19 % MwSt.) brutto vom 26.07.2021 (Anlage 1 à wird bis zum 3.8.2021 vorgelegt) sowie das Angebot über die Bauausführung der der Ingo Warnke Tief- und Rohrleistungsbau GmbH aus 17192 Waren(Müritz) in Höhe von 24.099,59 € (inkl. 19 % MwSt.) brutto vom 25.06.2021 (Anlage 2). Außerdem erwarten die Investoren Genehmigungsgebühren der beteiligten Ämter bzw. Behörden von ca. 1.500 Euro.

 

 

 

§ 1 Beschreibung des Vorhabens

 

Vor der Querung der L-Straße wird am Übergabepunkt der Bestandsleitung ein Schacht (DN 1000) neu errichtet, ein weiterer Schacht (DN 1000) entsteht auf der anderen Straßenseite vor der Einleitung in den rechten Teich. Die Straße wird mit einem durch das Straßenbauamt genehmigten Querschnitt (DN 300) durchörtert, dabei werden beide Schächte miteinander verbunden, die Arbeiten erfolgen in offener Bauweise. Dazu wird die Straße jeweils halbseitig gesperrt und für die Baumaßnahmen geöffnet. Nach Ausführung der Maßnahme wird die Straße wieder fachgerecht mit einem Bitumenbelag versehen. Weitere Ausführungsdetails sind dem Angebot des Tiefbauers und den Planungsunterlagen zu entnehmen. Die Bauüberwachung und -abnahme übernimmt das Tiefbauingenieurbüro iplan nord GmbH.

 

Die Regenwasserleitung ab Übergabepunkt der privaten Erschließungsstraßen zur Straße Am Park, einschließlich der Querung der Landesstraße und das Einlaufbauwerk im Bereich der Teiche Groß Kussewitz, werden durch den WWAV nach deren Fertigstellung von der Gemeinde in sein Eigentum übernommen.

 

§ 2 Leistungen der „Am Park“ Verwaltung GmbH

 

Die Projekt „Am Park“ Verwaltung GmbH beauftragt die Planungsleistung sowie die Bauausführung zur Ertüchtigung der Regenwasserleitung der Straße Am Park in Groß Kussewitz inkl. der notwendigen Querung der Landesstraße 182 und Herstellung des Einlaufbauwerkes in die Teiche Groß Kussewitz entsprechend der Ausführungsplanung (Anlage 3). Arbeiten an der Bestandleitung der Straße Am Park außer der Anbindung an den neu zu errichtenden Schacht werden ausdrücklich nicht vereinbart.

 

Die Planung ist durch die Projekt „Am Park“ Verwaltung GmbH mit den Trägern öffentlicher Belange, die von diesem Vorhaben betroffen sind, abzustimmen.

Ggf. erteilte Auflagen, Erstellung weiterer Gutachten etc. sind durch die Projekt „Am Park“ Verwaltung GmbH zu erfüllen bzw. zu beauftragen und deren Ergebnisse zu erfüllen.

 

Die Projekt „Am Park“ Verwaltung GmbH verpflichtet, sich die Maßnahmen nach den aktuell anerkannten Regeln der Technik durchzuführen.

Die entsprechenden Sicherungsmaßnahmen und deren ggf. notwendigen Beantragung bei den zuständigen Behörden für die Dauer der Bauphase liegt in der Verantwortung der Projekt „Am Park“ Verwaltung GmbH.

 

Sie bleibt für die Dauer der Gewährleistung (2Jahre) als Auftraggeber in der Verantwortung.

 

Die Projekt „Am Park“ Verwaltung GmbH hält die Gemeinde von etwaigen Entschädigungsansprüchen Dritter, die sich aus der Realisierung der Maßnahme ergeben frei.

 

Die Maßnahme ist bis zum 31.12.2021 fertigzustellen.

 

Der Projekt „Am Park“ Verwaltung GmbH ist bewusst, dass vordem eine Einleitung des Niederschlagwassers aus dem Plangebiet in die Leitung in der Straße Am Park nicht erfolgen kann.

 

Insofern informiert sie die Eigentümer der Teilflächen WA 1.2 im Geltungsbereich des B-Planes Nr. 23 über den Baufortschritt und den Zeitpunkt der Anschlussmöglichkeit.

 

 

§ 3 Leistungen der Gemeinde

 

Die Gemeinde stellt die zur Realisierung der Maßnahme notwendigen gemeindlichen Flächen im Bereich der Verkehrsanlage Am Park sowie im Einbindebereich der Leitung in die Teiche Groß Kussewitz der Projekt „Am Park“ Verwaltung GmbH zur Verfügung.

 

Sie verpflichtet sich, diese Flächen nach Fertigstellung der unter § 1 beschriebenen Maßnahme und nach erfolgter Abnahme mit der Gemeinde (vertreten durch das Amt Rostocker Heide) und ggf. Mängelbeseitigung durch die Projekt „Am Park“ Verwaltung GmbH wieder in ihre Verkehrssicherungspflicht  zu übernehmen.

 

Die Gemeinde verpflichtet sich, die Regenwasserleitung, nach gemeinsamer Abnahme mit dem WWAV, entsprechend der noch zu schließenden 3-seitigen Vereinbarung zwischen der Projekt „Am Park“ Verwaltung GmbH, dem WWAV und der Gemeinde bei Erfüllung der Übernahmebedingungen des WWAV zu übernehmen und dem WWAV zu übergeben.

 

 

 

§ 4 Beiderseitige Verpflichtung

 

Den Parteien dieser Vereinbarung obliegt die Verpflichtung zur gegenseitigen Information und sonstigen vertragsdienlichen Unterstützungen.

 

 

§ 5 Kostenübernahme

 

Die Projekt „Am Park“ Verwaltung GmbH beauftragt sämtliche, die mit der in § 1 beschriebenen Maßnahme und der sich ggf. aus der Abstimmung mit den Trägern öffentlicher Belange ergebenen, Leistungen.

Sie ist somit Kostenträger der Maßnahme.

 

Die Gemeinde beteiligt sich mit einem Baukostenzuschuss von 50% der Gesamtkosten, jedoch maximal 15 T€ (in Worten: Fünfzehntausend Euro) an der unter § 1 beschriebenen Maßnahme.

 

Der Baukostenzuschuss wird nach Vorlage der /Schlussrechnungen der Planer und der bauausführenden Firmen sowie nach Abnahme der Leistung und Übernahme der Leitungen und des Einlaufbauwerkes in die Teiche Groß Kussewitz durch den WWAV auf Anforderung der Projekt „Am Park“ Verwaltung GmbH mit einem Zahlungsziel von 14 Tagen gezahlt.

 

Der Anforderung sind die geprüften Schlussrechnungen sowie die Abnahmeprotokolle der erbrachten Leistungen beizulegen.

 

 

§ 6 Schlussbestimmungen

 

Vertragsänderungen oder – ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Nebenabreden bestehen nicht. Der Vertrag ist zweifach ausgefertigt. Die Gemeinde und die Projekt „Am Park“ Verwaltung GmbH erhalten je eine Ausfertigung. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen dieses Vertrages nicht.

Die Vertragsparteien verpflichten sich, unwirksame Bestimmungen durch solche zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck des Vertrages rechtlich und wirtschaftlich entsprechen.

 

Die in der Präambel und in § 1 genannten Anlagen sind Bestandteil dieser Vereinbarung.

 

 

 

 

Bentwisch, den ……………                                   Groß Stove, den              2021

 

 

 

 

 

_____________________________                         ______________________

Andreas Krüger   Ralf Will                                                Projekt „Am Park“ Verwaltung GmbH

Bürgermeister                     stellvertr. Bürgermeister             

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:

Davon anwesend:

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

 


Sachverhalt und Stellungnahme der Verwaltung:

 

Die Gemeindevertretung Bentwisch hat im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplangebietes Nr. 23 für das Wohngebiet „Am Silo“ in Groß Kussewitz hinsichtlich der Ableitung des auf dem Plangebiet anfallenden Niederschlagwassers festgelegt, dass dieses mit einer Abflussmenge von gedrosselt 10 l/s, entsprechend der Einleitgenehmigung des Landkreises Rostock vom 10.11.2020 über die Bestandsleitung in der Straße Am Park der Vorflut zugeführt wird.

 

Im Rahmen einer Kamerabefahrung wurde festgestellt, dass die gemeindliche Leitung defekt ist. Deshalb soll sie neu durch eine Querung der Landesstraße 182 mit Herstellung eines Einlaufbauwerkes in die Teiche Groß Kussewitz in die Vorflut eingebunden werden.

Der WWAV übernimmt diese Regenwasserleitung vom Übergabepunkt (Privatstraßen des B-Plangebietes Nr. 23 der Gemeinde Bentwisch bis zum Einleitpunkt in die Teiche) inkl. Einlaufbauwerk, gemäß einer noch zu schließenden Vereinbarung in sein Eigentum. Der Entwurf der Vereinbarung liegt derzeit zur rechtlichen Prüfung beim WWAV. Inhaltlich ist die Abstimmung bereits erfolgt.

 

Die am 10.11.2020 erteilte Einleitgenehmigung wird nunmehr aktualisiert und auf den WWAV ausgestellt.

 

Durch die Projekt „Am Park“ Verwaltung GmbH wurde der Gemeinde angeboten, im Rahmen der inneren Erschließung des Plangebietes, diese Leistung zu planen, zu realisieren und vorzufinanzieren.

Die Gemeinde soll sich mit einem Baukostenzuschuss an dieser Maßnahme beteiligen. Dafür bedarf es eines Gemeindevertreterbeschlusses.

 

Da es sich bei dem Vorhaben um eine gemeindliche Vorflutleitung handelt und der private Investor bei der Realisierung seiner Bauvorhaben keine Zeit verlieren möchte, geht dieser in Vorleistung. Daher empfiehlt die Verwaltung der Gemeindevertretung Bentwisch sich an den Kosten zu beteiligen und ein dementsprechenden Gemeindevertreterbeschluss zu fassen.

 

 

 

 


Finanzierung:

 

Die Finanzierung erfolgt aus dem Produktkonto 01.54100.7853200 (Herstellungskosten Baumaßnahmen).

In dem Produkt sind im Haushaltsjahr 2021 für diese Maßnahme 15.000 € zur Verfügung bereitgestellt. Damit wäre die Finanzierung dieser Kostenbeteiligung gesichert.