Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt
sich an der Ertüchtigung der Vorflutleitung in der Straße Am Park und unter der
L182 im Ortsteil Groß Kussewitz mit 15.000,00 € zu beteiligen.
Die Finanzierung erfolgt aus dem Produktkonto 01.54100.7853200.
Die Gemeindevertretung Bentwisch ermächtigt den
Bürgermeister und seinen Stellvertreter die folgende Kostenvereinbarung mit der Projekt
„Am Park“ Verwaltung GmbH zu unterzeichnen.
Vereinbarung
zwischen Projekt „Am Park“
Verwaltung GmbH, vertr.d.d. GF Peter Gertenbach,
Landgut
9, 18059 Papendorf OT Groß Stove,
im
folgendem „Am Park“ Verwaltung GmbH
genannt
und der
Gemeinde Bentwisch
vertreten durch den Bürgermeister Herrn Andreas Krüger
und dessen Stellvertreter Herrn Ralf Will
über Amt Rostocker Heide
Eichenallee 20 A
18182 Gelbensande im
folgendem Gemeinde genannt
Präambel
Die Gemeindevertretung Bentwisch
hat im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplangebietes Nr. 23 für das
Wohngebiet „Am Silo“ in Groß Kussewitz hinsichtlich der Ableitung des auf dem
Plangebiet anfallenden Niederschlagwassers festgelegt, dass dieses mit einer
Abflussmenge von gedrosselt 10 l/s, entsprechend der Einleitgenehmigung des
Landkreises Rostock vom 10.11.2020 über die Bestandsleitung in der Straße Am
Park der Vorflut zugeführt wird.
Im Rahmen einer Kamerabefahrung
wurde festgestellt, dass die gemeindliche Leitung defekt ist. Deshalb soll sie
neu durch eine Querung der Landesstraße 182 mit Herstellung eines
Einlaufbauwerkes in die Teiche Groß Kussewitz in die Vorflut eingebunden
werden.
Der WWAV übernimmt diese
Regenwasserleitung vom Übergabepunkt (Privatstraßen des B-Plangebietes Nr. 23
der Gemeinde Bentwisch bis zum Einleitpunkt in die Teiche) inkl.
Einlaufbauwerk, gemäß einer noch zu schließenden Vereinbarung in ihr Eigentum.
Der Entwurf der Vereinbarung liegt derzeit zur rechtlichen Prüfung beim WWAV.
Inhaltlich ist die Abstimmung bereits erfolgt.
Die am 10.11.2020 erteilte
Einleitgenehmigung wird nunmehr aktualisiert und auf den WWAV ausgestellt.
Durch die Projekt „Am Park“
Verwaltung GmbH wurde der Gemeinde angeboten, im Rahmen der inneren
Erschließung des Plangebietes, diese Leistung zu planen, zu realisieren und
vorzufinanzieren.
Die Gemeinde soll sich mit einem
Baukostenzuschuss an dieser Maßnahme beteiligen.
Diese Vereinbarung regelt die
Modalitäten der Planung, Ausführung und Kostenteilung zwischen der Gemeinde
Bentwisch und der Projekt „Am Park“ Verwaltung GmbH.
Kostengrundlage für die finanzielle Beteiligung der
Gemeinde bildet das Planungsangebot der iplan nord GmbH aus 19306
Neustadt-Glewe in Höhe von ca. 7.500 € (inkl. 19 % MwSt.) brutto vom 26.07.2021
(Anlage 1 à wird bis zum 3.8.2021 vorgelegt) sowie das Angebot über
die Bauausführung der der Ingo Warnke Tief- und Rohrleistungsbau GmbH aus 17192
Waren(Müritz) in Höhe von 24.099,59 € (inkl. 19 % MwSt.) brutto vom 25.06.2021
(Anlage 2). Außerdem erwarten die Investoren Genehmigungsgebühren der
beteiligten Ämter bzw. Behörden von ca. 1.500 Euro.
§ 1 Beschreibung des Vorhabens
Vor der Querung der L-Straße wird
am Übergabepunkt der Bestandsleitung ein Schacht (DN 1000) neu errichtet, ein
weiterer Schacht (DN 1000) entsteht auf der anderen Straßenseite vor der
Einleitung in den rechten Teich. Die Straße wird mit einem durch das
Straßenbauamt genehmigten Querschnitt (DN 300) durchörtert, dabei werden beide
Schächte miteinander verbunden, die Arbeiten erfolgen in offener Bauweise. Dazu
wird die Straße jeweils halbseitig gesperrt und für die Baumaßnahmen geöffnet.
Nach Ausführung der Maßnahme wird die Straße wieder fachgerecht mit einem
Bitumenbelag versehen. Weitere Ausführungsdetails sind dem Angebot des
Tiefbauers und den Planungsunterlagen zu entnehmen. Die Bauüberwachung und
-abnahme übernimmt das Tiefbauingenieurbüro iplan nord GmbH.
Die Regenwasserleitung ab
Übergabepunkt der privaten Erschließungsstraßen zur Straße Am Park,
einschließlich der Querung der Landesstraße und das Einlaufbauwerk im Bereich
der Teiche Groß Kussewitz, werden durch den WWAV nach deren Fertigstellung von
der Gemeinde in sein Eigentum übernommen.
§ 2 Leistungen der „Am Park“ Verwaltung GmbH
Die Projekt „Am Park“ Verwaltung
GmbH beauftragt die Planungsleistung sowie die Bauausführung zur Ertüchtigung
der Regenwasserleitung der Straße Am Park in Groß Kussewitz inkl. der
notwendigen Querung der Landesstraße 182 und Herstellung des Einlaufbauwerkes
in die Teiche Groß Kussewitz entsprechend der Ausführungsplanung (Anlage 3).
Arbeiten an der Bestandleitung der Straße Am Park außer der Anbindung an den
neu zu errichtenden Schacht werden ausdrücklich nicht vereinbart.
Die Planung ist durch die Projekt
„Am Park“ Verwaltung GmbH mit den Trägern öffentlicher Belange, die von diesem
Vorhaben betroffen sind, abzustimmen.
Ggf. erteilte Auflagen, Erstellung
weiterer Gutachten etc. sind durch die Projekt „Am Park“ Verwaltung GmbH zu
erfüllen bzw. zu beauftragen und deren Ergebnisse zu erfüllen.
Die Projekt „Am Park“ Verwaltung
GmbH verpflichtet, sich die Maßnahmen nach den aktuell anerkannten Regeln der
Technik durchzuführen.
Die entsprechenden
Sicherungsmaßnahmen und deren ggf. notwendigen Beantragung bei den zuständigen
Behörden für die Dauer der Bauphase liegt in der Verantwortung der Projekt „Am
Park“ Verwaltung GmbH.
Sie bleibt für die Dauer der Gewährleistung
(2Jahre) als Auftraggeber in der Verantwortung.
Die Projekt „Am Park“ Verwaltung
GmbH hält die Gemeinde von etwaigen Entschädigungsansprüchen Dritter, die sich
aus der Realisierung der Maßnahme ergeben frei.
Die Maßnahme ist bis zum 31.12.2021
fertigzustellen.
Der Projekt „Am Park“ Verwaltung
GmbH ist bewusst, dass vordem eine Einleitung des Niederschlagwassers aus dem
Plangebiet in die Leitung in der Straße Am Park nicht erfolgen kann.
Insofern informiert sie die
Eigentümer der Teilflächen WA 1.2 im Geltungsbereich des B-Planes Nr. 23 über
den Baufortschritt und den Zeitpunkt der Anschlussmöglichkeit.
§ 3 Leistungen der Gemeinde
Die Gemeinde stellt die zur
Realisierung der Maßnahme notwendigen gemeindlichen Flächen im Bereich der
Verkehrsanlage Am Park sowie im Einbindebereich der Leitung in die Teiche Groß
Kussewitz der Projekt „Am Park“ Verwaltung GmbH zur Verfügung.
Sie verpflichtet sich, diese
Flächen nach Fertigstellung der unter § 1 beschriebenen Maßnahme und nach
erfolgter Abnahme mit der Gemeinde (vertreten durch das Amt Rostocker Heide)
und ggf. Mängelbeseitigung durch die Projekt „Am Park“ Verwaltung GmbH wieder
in ihre Verkehrssicherungspflicht zu
übernehmen.
Die Gemeinde verpflichtet sich,
die Regenwasserleitung, nach gemeinsamer Abnahme mit dem WWAV, entsprechend der
noch zu schließenden 3-seitigen Vereinbarung zwischen der Projekt „Am Park“
Verwaltung GmbH, dem WWAV und der Gemeinde bei Erfüllung der
Übernahmebedingungen des WWAV zu übernehmen und dem WWAV zu übergeben.
§ 4 Beiderseitige Verpflichtung
Den Parteien dieser Vereinbarung
obliegt die Verpflichtung zur gegenseitigen Information und sonstigen
vertragsdienlichen Unterstützungen.
§ 5 Kostenübernahme
Die Projekt „Am Park“ Verwaltung
GmbH beauftragt sämtliche, die mit der in § 1 beschriebenen Maßnahme und der
sich ggf. aus der Abstimmung mit den Trägern öffentlicher Belange ergebenen,
Leistungen.
Sie ist somit Kostenträger der
Maßnahme.
Die Gemeinde beteiligt sich mit
einem Baukostenzuschuss von 50% der Gesamtkosten, jedoch maximal 15 T€ (in
Worten: Fünfzehntausend Euro) an der unter § 1 beschriebenen Maßnahme.
Der Baukostenzuschuss wird nach
Vorlage der /Schlussrechnungen der Planer und der bauausführenden Firmen
sowie nach Abnahme der Leistung und Übernahme der Leitungen und des
Einlaufbauwerkes in die Teiche Groß Kussewitz durch den WWAV auf Anforderung
der Projekt „Am Park“ Verwaltung GmbH mit einem Zahlungsziel von 14 Tagen
gezahlt.
Der Anforderung sind die geprüften
Schlussrechnungen sowie die Abnahmeprotokolle der erbrachten Leistungen
beizulegen.
§ 6 Schlussbestimmungen
Vertragsänderungen oder –
ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Nebenabreden
bestehen nicht. Der Vertrag ist zweifach ausgefertigt. Die Gemeinde und die
Projekt „Am Park“ Verwaltung GmbH erhalten je eine Ausfertigung. Die
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen
Regelungen dieses Vertrages nicht.
Die Vertragsparteien verpflichten
sich, unwirksame Bestimmungen durch solche zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck
des Vertrages rechtlich und wirtschaftlich entsprechen.
Die in der Präambel und in § 1
genannten Anlagen sind Bestandteil dieser Vereinbarung.
Bentwisch, den …………… Groß Stove, den 2021
_____________________________ ______________________
Andreas
Krüger Ralf Will Projekt „Am
Park“ Verwaltung GmbH
Bürgermeister stellvertr. Bürgermeister
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter:
Davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Sachverhalt und Stellungnahme der Verwaltung:
Die Gemeindevertretung Bentwisch hat im
Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplangebietes Nr. 23 für das Wohngebiet „Am
Silo“ in Groß Kussewitz hinsichtlich der Ableitung des auf dem Plangebiet
anfallenden Niederschlagwassers festgelegt, dass dieses mit einer Abflussmenge
von gedrosselt 10 l/s, entsprechend der Einleitgenehmigung des Landkreises
Rostock vom 10.11.2020 über die Bestandsleitung in der Straße Am Park der
Vorflut zugeführt wird.
Im Rahmen einer Kamerabefahrung wurde
festgestellt, dass die gemeindliche Leitung defekt ist. Deshalb soll sie neu
durch eine Querung der Landesstraße 182 mit Herstellung eines Einlaufbauwerkes
in die Teiche Groß Kussewitz in die Vorflut eingebunden werden.
Der WWAV übernimmt diese Regenwasserleitung
vom Übergabepunkt (Privatstraßen des B-Plangebietes Nr. 23 der Gemeinde
Bentwisch bis zum Einleitpunkt in die Teiche) inkl. Einlaufbauwerk, gemäß einer
noch zu schließenden Vereinbarung in sein Eigentum. Der Entwurf der Vereinbarung
liegt derzeit zur rechtlichen Prüfung beim WWAV. Inhaltlich ist die Abstimmung
bereits erfolgt.
Die am 10.11.2020 erteilte
Einleitgenehmigung wird nunmehr aktualisiert und auf den WWAV ausgestellt.
Durch die Projekt „Am Park“ Verwaltung GmbH
wurde der Gemeinde angeboten, im Rahmen der inneren Erschließung des
Plangebietes, diese Leistung zu planen, zu realisieren und vorzufinanzieren.
Die Gemeinde soll sich mit einem
Baukostenzuschuss an dieser Maßnahme beteiligen. Dafür bedarf es eines
Gemeindevertreterbeschlusses.
Da es sich bei dem Vorhaben um eine
gemeindliche Vorflutleitung handelt und der private Investor bei der
Realisierung seiner Bauvorhaben keine Zeit verlieren möchte, geht dieser in
Vorleistung. Daher empfiehlt die Verwaltung der Gemeindevertretung Bentwisch
sich an den Kosten zu beteiligen und ein dementsprechenden
Gemeindevertreterbeschluss zu fassen.
Finanzierung:
Die Finanzierung erfolgt aus dem Produktkonto
01.54100.7853200 (Herstellungskosten Baumaßnahmen).
In dem Produkt sind im Haushaltsjahr 2021 für
diese Maßnahme 15.000 € zur Verfügung bereitgestellt. Damit wäre die
Finanzierung dieser Kostenbeteiligung gesichert.