Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Blankenhagen über die Finanzierung von Verwahrentgelten (Negativzinsen)
Vorlage
VFA/1487/2021/GBL
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Blankenhagen beschließt, die Aufwendungen/Auszahlungen im Produktkonto 61200.5799000/7799000 (sonstige Zinszahlungen) für durch Kreditinstitute erhobene Verwahrentgelte in Höhe von ca. 1.700,00 € aus den Mehrerträgen/Mehreinzahlungen im Produktkonto 62600.4730000/6730000 (Finanzerträge aus verbundenen Unternehmen) zu decken.

Der endgültige Betrag steht erst im Januar 2022 fest.

Ab dem Jahr 2022 erfolgt eine Einstellung in die Haushalte

 


Sachverhalt:

Im August 2016 hat die Europäische Zentralbank Negativzinsen für die Einlagen ihrer Kunden eingeführt.

Bisher wurden diese Negativzinsen – Verwahrentgelt - nur in geringem Umfang an uns weitergegeben, da dem Amt hohe Freibeträge pro Konto gewährt wurden. So wurden in den Vorjahren für den gesamten Amtsbereich folgende Verwahrentgelte erhoben:

- im Jahr 2018

86,34 €

- im Jahr 2019

18,28 €

- im Jahr 2020

1.510,64 €

Diese Verwahrentgelte konnten in den Vorjahren aus Zinserträgen gedeckt werden.

 

Ab 2021 werden Verwahrentgelte in Höhe von 0,35 % bzw. 0,50 % erhoben.

Das Amt Rostocker Heide führt 7 Konten bei drei Kreditinstituten.  Auf allen Konten werden uns Freibeträge (zwischen 300.000,00 € und 1.500.000,00 €) gewährt, bei den Freibeträgen erfolgte im Jahr 2021 eine schrittweise Absenkung.

 

Trotzdem rechnet die Verwaltung mit Verwahrentgelten in Größenordnungen von mehreren 10.000 € für den gesamten Amtsbereich.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Durch die Verwaltung wurde versucht, bei anderen Kreditinstituten in Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und Niedersachsen Geschäftskonten zu eröffnen, um Geld der Gemeinden vorübergehend „zu parken“. Dies wurde entweder mit der Begründung abgelehnt, dass wir nicht zum regionalen Einzugsbereich gehören oder es ist schon an der Erhebung von Verwahrentgelt ab

dem 1. € Guthaben gescheitert.

 

Auch wurden uns andere Anlageformen angeboten, z. B. der Erwerb von Fonds. Sämtliche Anlageformen mit spekulativem Charakter oder auch Mischformen kommen für die Gemeinden und das Amt nicht in Frage (siehe hierzu auch Schreiben des Ministeriums vom 02.08.2017).

 

Die Verwaltung prüft täglich anhand der Kontoauszüge die Höhe der Verwahrentgelte und teilt diese entsprechend der täglichen Guthabenanteile der Gemeinden auf.

Somit wird eine sehr genaue Darstellung der Verwahrentgelte für das Amt und die Gemeinden gewährleistet. 

Die Gemeinde Blankenhagen hat für die ersten beiden Quartale 2021 570 € Verwahrentgelt gezahlt, für das gesamte Jahr 2021 entsteht im Produktkonto 61200.579900/7799000 ein/e geschätzte/r Aufwand/Auszahlung in Höhe von 1.700,00 €.

 

 


Finanzierung:

Die Zahlung des Verwahrentgeltes ist unabweisbar. Im Produktkonto 61200.5799000/7799000 (sonstige Zinszahlungen) sind für 2021 keine Mittel eingestellt, die Finanzierung kann aus Mehrerträgen/Mehreinzahlungen im Produktkonto 62600.4730000/6730000 (Finanzerträge aus verbundenen Unternehmen) erfolgen.

Ab 2022 muss eine Einstellung in die Haushalte erfolgen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:           

davon anwesend:                                          

Zustimmung:                                                   

Ablehnung:                                                      

Enthaltung