Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gelbensande
beschließt, die Aufwendungen/Auszahlungen im Produktkonto 61200.5799000/7799000
(sonstige Zinszahlungen) für durch Kreditinstitute erhobene Verwahrentgelte in
Höhe von ca. 8.800,00 € aus den Mehrerträgen/Mehreinzahlungen im Produktkonto
62600.4730000/6730000 (Finanzerträge aus verbundenen Unternehmen) zu decken.
Der endgültige Betrag steht erst im Januar 2022 fest. Ab dem Jahr 2022 erfolgt
eine Einstellung in die Haushalte.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der
Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Sachverhalt:
Im August 2016 hat die Europäische Zentralbank Negativzinsen für die
Einlagen ihrer Kunden eingeführt.
Bisher wurden diese Negativzinsen – Verwahrentgelt - nur in geringem
Umfang an uns weitergegeben, da dem Amt hohe Freibeträge pro Konto gewährt
wurden. So wurden in den Vorjahren für den gesamten Amtsbereich folgende
Verwahrentgelte erhoben:
- im Jahr 2018 |
86,34
€ |
- im Jahr 2019 |
18,28
€ |
- im Jahr 2020 |
1.510,64
€ |
Diese Verwahrentgelte konnten in den Vorjahren aus Zinserträgen gedeckt
werden.
Ab 2021 werden Verwahrentgelte in Höhe von 0,35 % bzw. 0,50 % erhoben.
Das Amt Rostocker Heide führt 7 Konten bei drei Kreditinstituten. Auf
allen Konten werden uns Freibeträge (zwischen 300.000,00 € und 1.500.000,00 €)
gewährt, bei den Freibeträgen erfolgte im Jahr 2021 eine schrittweise
Absenkung.
Trotzdem rechnet die Verwaltung mit Verwahrentgelten in Größenordnungen
von mehreren 10.000 € für den gesamten Amtsbereich.
Stellungnahme der Verwaltung:
Durch die Verwaltung wurde versucht, bei
anderen Kreditinstituten in Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und
Niedersachsen Geschäftskonten zu eröffnen, um Geld der Gemeinden vorübergehend
„zu parken“. Dieses wurde entweder mit der Begründung abgelehnt, dass wir nicht
zum regionalen Einzugsbereich gehören oder es ist schon an der Erhebung von
Verwahrentgelt ab dem 1. € Guthaben gescheitert.
Auch wurden uns andere Anlageformen angeboten,
z. B. der Erwerb von Fonds. Sämtliche Anlageformen mit spekulativem Charakter
oder auch Mischformen kommen für die Gemeinden und das Amt nicht in Frage
(siehe hierzu auch Schreiben des Ministeriums vom 02.08.2017).
Die Verwaltung prüft täglich anhand der
Kontoauszüge die Höhe der Verwahrentgelte und teilt diese entsprechend der
täglichen Guthabenanteile der Gemeinden auf.
Somit wird eine sehr genaue Darstellung der
Verwahrentgelte für das Amt und die Gemeinden gewährleistet.
Die Gemeinde Gelbensande hat für die ersten beiden Quartale 2021 3.000 € Verwahrentgelt gezahlt, für das gesamte Jahr 2021 entsteht im Produktkonto 61200.579900/7799000 ein/e geschätzte/r Aufwand/Auszahlung in Höhe von 8.800,00 €.
Finanzierung:
Die Zahlung des Verwahrentgeltes ist
unabweisbar. Im Produktkonto 61200.5799000/7799000 (sonstige Zinszahlungen)
sind für 2021 keine Mittel eingestellt, die Finanzierung kann aus
Mehrerträgen/Mehreinzahlungen im Produktkonto 62600.4730000/6730000 (Finanzerträge
aus verbundenen Unternehmen) erfolgen.
Ab 2022 muss eine Einstellung in die Haushalte
erfolgen.
Stellungnahme des Haupt- und Finanzausschusses am 05.08.2021:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der
Gemeindevertretung mit 7 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen folgenden
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gelbensande beschließt, die
Aufwendungen/Auszahlungen im Produktkonto 61200.5799000/7799000 (sonstige
Zinszahlungen) für durch Kreditinstitute erhobene Verwahrentgelte in Höhe von
ca. 8.800,00 € aus den Mehrerträgen/Mehreinzahlungen im Produktkonto
62600.4730000/6730000 (Finanzerträge aus verbundenen Unternehmen) zu decken.
Der endgültige Betrag steht erst im Januar 2022 fest. Ab dem Jahr 2022 erfolgt eine Einstellung in die Haushalte.