Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt
den Sperrvermerk im Produktkonto 57300-7852200 – Auszahlungen für Baumaßnahmen in Höhe von
410.000 Euro für den Umbau des alten Gemeinde-hauses zur Zahnarztpraxis
aufzuheben. Die Gelder sind auf ein
gesondertes Produktkonto umzubuchen.
Des Weiteren wird beschlossen, dass das
Ingenieurbüro MONTRA GmbH Bauplanung aus Rostock
mit der Hochbauplanung gemäß der Kostenberechnung vom 24.09.2021 in Höhe
von 33.682,72 Euro beauftragt wird.
Für die Planungsleistungen im Bereich Haustechnik wird das Ingenieurbüro
Wilfried Hubert aus Bentwisch gemäß der Kostenschätzung vom 24.09.2021 in Höhe
von 70.853,43 Euro beauftragt.
Die entsprechenden Verträge sind mit beiden Unternehmen abzuschließen.
Sachverhalt:
Aufgrund der stetigen Dorfentwicklung besteht die Notwendigkeit eine neue
Zahnarztpraxis zu errichten. Bislang war die Zahnärztin im 1. OG in dem
bisherigen Ärztehaus in der Rostocker Straße ansässig. Dieses soll abgerissen
werden, da es nicht sanierungsfähig ist und keine Barrierefreiheit geschaffen
werden kann.
Um weiterhin eine Zahnarztpraxis in der Gemeinde Rövershagen vorzuhalten,
will die Gemeinde der Zahnärztin Räumlichkeiten im Gemeindehaus in der
Birkenstrat 25/26 zur Verfügung stellen.
Dafür müssen jedoch die räumlichen Voraussetzungen geschaffen werden.
Sobald das neue Gemeindehaus in der Graal-Müritzer-Str. 3 in Rövershagen
fertiggestellt ist, soll mit dem Umbau begonnen werden. Zeitlich wurde die
Fertigstellung des neuen Gebäudes für den Jahresanfang 2022 avisiert.
Stellungnahme der Verwaltung:
Für die neue Praxisgestaltung wurden bereits vorab ein Planer für Hochbau
und für die Haustechnik aktiviert. Bei einem ersten Gespräch am 17.06.2021
wurde durch alle Beteiligten (Gemeinde, Amt, Planer, Zahnärztin und
Dentalplanerin) geprüft, ob ein Umbau des bisherigen Bürgermeisterbüros in eine
Zahnarztpraxis möglich wäre.
Folgende Räume werden neu angeordnet:
Anmeldung mit Wartezimmer, Behandlungsräume, Labor, Röntgenraum (mit
erhöhtem Anforderungsprofil), Büro, Aufenthaltsraum mit Küche und ein
Mitarbeiter-WC.
Aus derzeitiger Sicht stellt die Integration einer Zahnarztpraxis in den
multifunktional genutzten Baukörper keine Nutzungsänderung im Sinne der
Bauordnung dar. Soweit statische Belange nicht berührt werden, ist kein
Bauantrag notwendig.
Die ersten Entwürfe für die Umsetzung der Baumaßnahme und eine Kostenschätzung liegen bereits vor. Ein Planungsbüro für Hochbau und für Haustechnik wurden jedoch noch nicht beauftragt.
Finanzierung:
Im Haushalt der Gemeinde Rövershagen sind im Produktkonto 57300-7852200 –
Auszahlungen für Baumaßnahmen 410.000 Euro für den Umbau des alten
Gemeindehauses zur Zahnarztpraxis eingestellt. Diese Gelder wurden jedoch mit
einem Sperrvermerk versehen. Eine Aufhebung ist nur durch die
Gemeindevertretung möglich. Sollte der Sperrvermerk aufgehoben werden, wäre es
vorteilhaft, die geplanten Gelder für den Umbau zur Zahnarztpraxis auf einem
gesonderten Produktkonto umzubuchen. Auf dem Produktkonto 57300-7852200 sind
ebenfalls die Gelder für den Neubau des Gemeindehauses in der
Graal-Müritzer-Str. 3 hinterlegt.
Die Verwaltung hat für die Gemeinde Rövershagen einen Fördermittelantrag
erstellt, um die Kosten gering zu halten. Jedoch hat die Verwaltung am
02.08.2021 einen negativen Bescheid vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und
Gesundheit erhalten mit folgender Begründung:
„In Punkt 11.3.1 Buchstabe b) der Richtlinie für die Förderung der
integrierten ländlichen Entwicklung (ILERL M-V) ist geregelt, dass bei
Maßnahmen zur Schaffung der räumlichen Voraussetzungen für Arztpraxen und
anderen Einrichtungen der medizinischen Versorgung durch das Ministerium für
Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit als zuständige Behörde die Feststellung oder
Bestätigung dahingehend erfolgt, ob mit dem Vorhaben eine bestehende
Unterversorgung behoben oder eine drohende Unterversorgung vermieden wird.
Die Gemeinde Rövershagen liegt im
Planungsbereich Bad Doberan, für den im Rahmen der aktuellen Bedarfsplanung eine Unterversorgung
oder drohende Unterversorgung nach Mitteilung der Kassenzahnärztlichen
Vereinigung des Landes nicht festgestellt worden ist.“
Um den Sperrvermerk aufzuheben, sind die Kosten für die Umsetzung der
Baumaßnahme zu ermitteln.
Der Geschäftsführer Herr Kurzmann der MONTRA GmbH Bauplanung aus Rostock
hat zusammen mit dem Inhaber des Ingenieurbüros Wilfried Hubert aus Bentwisch,
Herrn Wollboldt, die Kosten zusammengestellt:
Kostengruppe |
Kosten
brutto |
300 – Baukonstruktion |
99.652,32 € |
400 - Techn. Anlagen |
197.575,7 € |
700 – Planer Hochbau |
33.682,72 € |
700 – Planer Haustechnik |
70.853,43 € |
Gesamtkosten |
401.764,17
€ |
Die Gesamtkosten belaufen sich auf 401.764,17 Euro brutto. Die
Finanzierung der Maßnahme ist gesichert. Der Sperrvermerk könnte somit aufgehoben
werden.
Freiberufliche Leistungen können grundsätzlich im Wege der
Verhandlungsvergabe vergeben werden. Hierbei haben die öffentlichen
Auftraggeber einen Beurteilungsspielraum. Grundsätzlich sollen mindestens drei
Unternehmen aufgefordert werden. Es kann jedoch darauf verzichtet werden, wenn
für die Bemessung des Preises eine staatliche Vergütungsordnung maßgeblich ist
z.B. Honorarordnung für Architekten und Ingenieure. Bei den Aufträgen sollte
zwischen den Auftragnehmern gewechselt werden (siehe Vergabeerlass – II 2.2.3
VgE M-V 703-19)
Die Verwaltung empfiehlt die Verträge für die Planungsleistungen an das
Ingenieurbüro MONTRA GmbH Bauplanung aus Rostock und an das Ingenieurbüro
Wilfried Hubert aus Bentwisch zu vergeben. Mit den Planungsbüros wurden in den
letzten Jahren bereits viele Baumaßnahmen durchgeführt z.B. den Erweiterungsbau
der Grundschule. Das Ingenieurbüro MONTRA hat bereits die Sanierung des
Gemeindehauses geplant und besitzt somit Vorkenntnisse.
Bisher hat die Gemeinde sehr gute Erfahrungen mit beiden Unternehmen.