Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Rövershagen über Nutzung der Sporthalle durch Modern Fight
Vorlage
VBE/2437/2021/GRÖ
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt die Nutzung der Sporthalle durch Herrn Mensur Zlatic für die Durchführung des Modern-Fight-Trainings zu gestatten.

Die Nutzung erfolgt jeweils dienstags in der Zeit von 15:00 bis 17:00 Uhr.

Gemäß Gebührensatzung der Sporthalle ergibt sich bei einer Nutzung von zwei Stunden pro Woche ein Entgelt von 72,00 Euro/Woche.

 

Die Nutzungsvereinbarung tritt ab 02.08.2021 in Kraft und läuft befristet für das Schuljahr 2021/2022. Sie verlängert sich automatisch jeweils um ein Schuljahr, jedoch ist jedes Jahr ein erneuter Antrag zu stellen.

 

Die Bürgermeisterin und ihr Stellvertreter werden bevollmächtigt, die Nutzungsvereinbarung zu unterzeichnen.

 


Sachverhalt:

Bereits seit über 10 Jahren erfolgt das Modern-Fight-Training durch Herrn Mensur Zlatic in der Sporthalle in Rövershagen für Kinder der Grundschule sowie für Schüler/innen der weiterführenden Schule. Bisher erfolgte stets eine kostenfreie Nutzung der Räumlichkeiten, da immer kommuniziert wurde, dass es sich hier um eine Schul-Arbeitsgemeinschaft handelt. Diese müsste dann jedoch von der Grundschule begleitet werden.

Die Finanzierung der Trainingskurse erfolgt derzeit über die Eltern. Somit handelt es sich hier um eine gewerbliche Nutzung. Herr Zlatic betreibt eine gemeinnützige UG (haftungsbeschränkt).

 

Herr Zlatic stellte am 11.06.2021 einen Antrag an die Gemeinde Rövershagen auf Nutzung der Sporthalle für das Schuljahr 2021/2022. In seinem Anschreiben teilte er mit, dass bei der Festsetzung der Höhe der Gebühren folgende Aspekte Beachtung finden sollten: Zitat:

„1. Wir sind eine vom Finanzamt Rostock anerkannte gemeinnützige GmbH, vergleichbar mit gemeinnützigen Vereinen. Sonderkonditionen sollten deshalb geprüft werden.

2. Wir trainieren ausschließlich Kinder der Schulen in Rövershagen. Wir haben keinerlei Einnahmen durch das Training von ortsfremden Kindern in der Sporthalle Rövershagen.

3. Wir nutzen lediglich 2/3 der Sporthalle.

4. Bei einem Stundensatz von 36,00 EUR entstehen uns Mehrkosten von monatlich etwa 300,00 EUR. Diese kann unsere Gesellschaft nicht allein tragen. Das bedeutet, dass Kosten auf die Kursbeiträge umgelegt werden müssen. Bei einer vollständigen Umlage wären das ca. 8,00 EUR pro Mitglied monatlich.“

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Mit dem Neubau der Sporthalle in der Schulstraße 7 in Rövershagen wurde eine Gebührensatzung für die Nutzung der Halle beschlossen. Bei Vergabe der Hallenzeiten wurde angemeldet, dass Modern-Fight als Schul-AG eingeplant werden soll. Daher wurden keine Gebühren erhoben.

Jedoch wurde im Nachhinein festgestellt, dass nicht nur Schüler/innen der Grundschule Rövershagen, sondern auch ältere Schüler/innen der Europaschule beim Modern-Fight trainieren.

Lt. Aussage der Schulleiterin der Grundschule handelt es sich hier um keine Schul-AG. Wenn es sich um eine Arbeitsgemeinschaft handeln würde, wäre diese für die Schüler/innen kostenfrei.

Nach Rücksprache mit der Schulleitung der Europaschule liegt keine Kooperationsvereinbarung mit Herrn Zlatic vor.

 

Gemäß Gebührensatzung sind die Nutzer zur Zahlung der Gebühr verpflichtet (siehe Beschluss VZD/380/840/2015/GRÖ vom 25.01.2016). Die Gebühr wird pro Stunde (60 min) angemeldete Hallennutzung erhoben. Die Kaltmiete beträgt 20,00 Euro und die Betriebskosten 16,00 Euro jeweils pro Stunde.

Die Gebührenhöhe wird lediglich für ortsansässige gemeinnützige Vereine und die Feuerwehr Rövershagen auf die Betriebskosten reduziert und für die Grundschule zu 100% subventioniert.

 

Die Gemeinde Rövershagen muss darüber entscheiden, ob Modern Fight die Nutzungsgebühren in vollem Umfang zahlen muss oder ob die Gebühren preislich angepasst werden können.

 

Die Verwaltung hat bereits einen Entwurf für die Nutzungsvereinbarung „Modern-Fight“ erarbeitet.

Diese wurde als Anlage der Beschlussvorlage angehängt. Entsprechend des Beschlusses wird die Verwaltung die Höhe der Gebühren anpassen.

 

Mit Schreiben vom 20.06.2021 stellt Herr Zlatic die derzeitige Situation nochmals dar und hofft auf ein Entgegenkommen der Gemeinde.


Finanzierung:

Es ist keine Finanzierung erforderlich. Bei einer Vermietung erzielt die Gemeinde Erträge.

Es entsteht jedoch auch Aufwand (Betriebskosten).