Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt die Nutzung der Sporthalle
durch Herrn Mensur Zlatic für die Durchführung des Modern-Fight-Trainings zu
gestatten.
Die Nutzung erfolgt jeweils dienstags in der Zeit von 15:00 bis 17:00
Uhr.
Gemäß Gebührensatzung der Sporthalle ergibt sich bei einer Nutzung von
zwei Stunden pro Woche ein Entgelt von 72,00 Euro/Woche.
Die Nutzungsvereinbarung tritt ab 02.08.2021 in Kraft und läuft befristet
für das Schuljahr 2021/2022. Sie verlängert sich automatisch jeweils um ein
Schuljahr, jedoch ist jedes Jahr ein erneuter Antrag zu stellen.
Die Bürgermeisterin und ihr Stellvertreter werden bevollmächtigt, die
Nutzungsvereinbarung zu unterzeichnen.
Sachverhalt:
Bereits seit über 10 Jahren erfolgt das Modern-Fight-Training durch Herrn
Mensur Zlatic in der Sporthalle in Rövershagen für Kinder der Grundschule sowie
für Schüler/innen der weiterführenden Schule. Bisher erfolgte stets eine kostenfreie Nutzung
der Räumlichkeiten, da immer kommuniziert wurde, dass es sich hier um eine
Schul-Arbeitsgemeinschaft handelt. Diese müsste dann jedoch von der Grundschule
begleitet werden.
Die Finanzierung der Trainingskurse erfolgt derzeit über die Eltern.
Somit handelt es sich hier um eine gewerbliche Nutzung. Herr Zlatic betreibt
eine gemeinnützige UG (haftungsbeschränkt).
Herr Zlatic stellte am 11.06.2021 einen Antrag an die Gemeinde
Rövershagen auf Nutzung der Sporthalle für das Schuljahr 2021/2022. In seinem
Anschreiben teilte er mit, dass bei der Festsetzung der Höhe der Gebühren folgende Aspekte Beachtung finden
sollten: Zitat:
„1. Wir sind eine
vom Finanzamt Rostock anerkannte gemeinnützige GmbH, vergleichbar mit
gemeinnützigen Vereinen. Sonderkonditionen sollten deshalb geprüft werden.
2. Wir trainieren ausschließlich Kinder der Schulen in
Rövershagen. Wir haben keinerlei Einnahmen
durch das Training von ortsfremden Kindern in der Sporthalle Rövershagen.
3. Wir nutzen
lediglich 2/3 der Sporthalle.
4. Bei einem
Stundensatz von 36,00 EUR entstehen uns Mehrkosten von monatlich etwa 300,00
EUR. Diese kann unsere Gesellschaft nicht allein tragen. Das bedeutet, dass
Kosten auf die Kursbeiträge umgelegt werden müssen. Bei einer vollständigen
Umlage wären das ca. 8,00 EUR pro Mitglied monatlich.“
Stellungnahme der Verwaltung:
Mit dem Neubau der Sporthalle in der
Schulstraße 7 in Rövershagen wurde eine Gebührensatzung für die Nutzung der
Halle beschlossen. Bei Vergabe der Hallenzeiten wurde angemeldet, dass Modern-Fight
als Schul-AG eingeplant werden soll. Daher wurden keine Gebühren erhoben.
Jedoch wurde im Nachhinein festgestellt, dass
nicht nur Schüler/innen der Grundschule Rövershagen, sondern auch ältere
Schüler/innen der Europaschule beim Modern-Fight trainieren.
Lt. Aussage der Schulleiterin der Grundschule
handelt es sich hier um keine Schul-AG. Wenn es sich um eine
Arbeitsgemeinschaft handeln würde, wäre diese für die Schüler/innen kostenfrei.
Nach Rücksprache mit der Schulleitung der
Europaschule liegt keine Kooperationsvereinbarung mit Herrn Zlatic vor.
Gemäß Gebührensatzung sind die Nutzer zur
Zahlung der Gebühr verpflichtet (siehe Beschluss VZD/380/840/2015/GRÖ
vom 25.01.2016). Die Gebühr wird pro Stunde (60 min) angemeldete
Hallennutzung erhoben. Die Kaltmiete beträgt 20,00 Euro und die Betriebskosten
16,00 Euro jeweils pro Stunde.
Die Gebührenhöhe wird lediglich für
ortsansässige gemeinnützige Vereine und die Feuerwehr Rövershagen auf die
Betriebskosten reduziert und für die Grundschule zu 100% subventioniert.
Die Gemeinde Rövershagen muss darüber
entscheiden, ob Modern Fight die Nutzungsgebühren in vollem Umfang zahlen muss
oder ob die Gebühren preislich angepasst werden können.
Die Verwaltung hat bereits einen Entwurf für
die Nutzungsvereinbarung „Modern-Fight“ erarbeitet.
Diese wurde als Anlage der Beschlussvorlage
angehängt. Entsprechend des Beschlusses wird die Verwaltung die Höhe der
Gebühren anpassen.
Mit Schreiben vom 20.06.2021 stellt Herr Zlatic die derzeitige Situation nochmals dar und hofft auf ein Entgegenkommen der Gemeinde.
Finanzierung:
Es ist keine Finanzierung erforderlich. Bei einer Vermietung erzielt die
Gemeinde Erträge.
Es entsteht jedoch auch Aufwand (Betriebskosten).