Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Rövershagen über die Erteilung des Einvernehmens zur Entgeltverhandlung der Kita "Heidehummeln" (Hort) mit Laufzeitbeginn 01.07.2021
Vorlage
VZD/2433/2021/GRÖ
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt, die neue Leistungs- und Entgeltvereinbarung für den Hort der Kindertagesstätte „Heidehummeln“ zum 01.07.2021 zu genehmigen.

Es werden aufgrund der durchgeführten Entgeltverhandlung folgende Platzkosten ab dem 01.07.2021 festgelegt:

                Hort/GT: 292,13€

                Hort/TZ: 175,28€

Die Bürgermeisterin und der 1. stellv. Bürgermeister werden ermächtigt, das Einvernehmen der Gemeinde in der vom Landkreis Rostock auszufertigenden Leistungs- und Entgeltvereinbarung zu erteilen. Die Laufzeit beträgt mindestens 12 Monate. 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:

Davon anwesend:

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

 


Sachverhalt:

Der Träger der Kindertagesstätte, der Verein auf der Tenne e.V., hat mit Schreiben vom 12.02.2021 neue Kostenblätter an den Landkreis Rostock gesandt und diesen zu Entgeltverhandlungen aufgefordert.

Der Grund hierfür liegt hauptsächlich in der Erhöhung der Personalkosten. So möchte der Verein auf der Tenne e.V. – wie bereits auch viele andere Träger von Kindertagesstätten – ebenfalls eine Entlohnung seiner Erzieher/innen nach dem TVöD bzw. in Anlehnung an den TVöD erzielen, um so den Erzieher/innen eine gleichwertige Entlohnung zu bieten.

Die letzte Entgeltverhandlung für den Hort der Kindertagesstätte „Heidehummeln“ fand zum 01.06.2017 statt.

Nach Rücksprache mit dem zuständigen Mitarbeiter des Landkreises Rostock ist auch die Verhandlung für die Krippe sowie Kita bereits in Arbeit, so dass auch hier kurzfristig mit einem Verhandlungsergebnis gerechnet werden kann.

 

Aufgrund der aktuellen Situation wurde die o.g. Entgeltverhandlung auf dem Schriftweg zwischen dem Landkreis Rostock und dem Verein auf der Tenne e.V. durchgeführt.

Der Landkreis Rostock hat per E-Mail am 14.06.2021 das Verhandlungsergebnis mitgeteilt.

Da die Leistungs- und Entgeltvereinbarung zwischen dem Landkreis Rostock und dem Verein auf der Tenne e.V. nach wie vor nur im Einvernehmen mit der Gemeinde abgeschlossen werden kann, ist nunmehr das Einvernehmen der Gemeinde Rövershagen für die o.g. Vereinbarung erforderlich.

Die Anpassung der Elternbeiträge und Gemeindeanteile ist nicht erforderlich, da es seit dem 01.01.2020 die Elternbeitragsfreiheit gibt und es für die Gemeinden des Landkreises Rostock eine kindbezogene Pauschale in Höhe von 152,76€ pro Kind pro Platz pro Monat im Jahr 2021 (149,33€ im Jahr 2020) gibt. Diese Pauschale gilt unabhängig von der Platzart (Krippe, Kita Hort bzw. ganztags, teilzeit, halbtags).

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Da alle Gemeinden seit dem 01.01.2020 die gleiche kindbezogene Pauschale zahlen, ist eine Übersicht der unterschiedlichen Gemeindeanteile an dieser Stelle nicht mehr erforderlich.

Aufgrund der Elternbeitragsfreiheit ist auch eine Berücksichtigung der Elternbeiträge nicht mehr erforderlich.

 

Durch die Entgeltverhandlung erfolgt dennoch eine Veränderung der Platzkosten für den Hort der Kindertagesstätte „Heidehummeln“ in Rövershagen. Diese Veränderung stellt sich wie folgt dar:

 

 

 

aktuelle Platzkosten

neu verhandelte Platzkosten

Steigerung der Kosten

Hort/GT

         252,42 €

                 292,13 €

                 39,71 €

Hort/TZ

         151,45 €

                 175,28 €

                 23,83 €

 

Aufgrund der Elternbeitragsfreiheit seit dem 01.01.2020 hat diese Kostensteigerung keinerlei Auswirkungen für die Eltern.

Da die kindbezogene Pauschale pro Platz und Monat für das Jahr 2021 bereits feststeht, hat die Kostensteigerung auch keine Auswirkungen auf den monatlich zu zahlenden Gemeindeanteil.

 

Laut § 25 (1) Kindertagesförderungsgesetz M-V wird die Kindertagesförderung in Kindertagesstätten […] gemeinsam durch das Land, die Gemeinden und die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe finanziert. Ausgenommen bleiben die Kosten der Verpflegung.

Gemäß § 26 (1) KiföG M-V beteiligt sich das Land jährlich in Höhe von 54,5 Prozent an den Kosten der Kindertagesförderung.

Die Gemeinden zahlen entsprechend § 27 (1) KiföG M-V eine kindbezogene Pauschale an den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe.

Dieser gewährt laut § 28 (1) KiföG M-V den Trägern der Kindertageseinrichtungen die entsprechenden Entgelte.

Zur Finanzierung der Entgelte verwenden die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe die Mittel des Landes, die von den Gemeinden zu entrichtenden kindbezogenen Pauschalen sowie eigene Mittel. Da die Pauschale der Gemeinden festgesetzt sind, werden die Mehrkosten, die durch die Entgeltverhandlung entstehen, durch das Land sowie den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe getragen.

 

Um das Inkrafttreten der neuen Leistungs- und Entgeltvereinbarung mit den o.g. neuen Platzkosten zum 01.07.2021 zu ermöglichen, ist eine Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Rövershagen über die Genehmigung der neuen Leistungs- und Entgeltvereinbarung erforderlich.

Aufgrund der Kurzfristigkeit ist eine Beratung im Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur und Sport in diesem Fall nicht möglich gewesen.

 


Finanzierung:

 

Für das Haushaltsjahr 2021 sind insgesamt 450.000€ für 240 Kinder (sowie einer Reserve für Zuzüge) eingeplant worden, die in einer Kindertagesstätte betreut werden. Die Entgeltverhandlung hat keinerlei Auswirkungen auf den Planansatz.

 

 

Stellungnahme des Haupt- und Finanzausschusses vom 14.06.2021:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung Rövershagen mit

4 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0-Stimmenenthaltungen, , die neue Leistungs- und Entgeltvereinbarung für den Hort der Kindertagesstätte „Heidehummeln“ zum 01.07.2021 zu genehmigen.

Es werden aufgrund der durchgeführten Entgeltverhandlung folgende Platzkosten ab dem 01.07.2021 festgelegt:

                Hort/GT: 292,13€

                Hort/TZ: 175,28€

Die Bürgermeisterin und der 1. stellv. Bürgermeister werden ermächtigt, das Einvernehmen der Gemeinde in der vom Landkreis Rostock auszufertigenden Leistungs- und Entgeltvereinbarung zu erteilen. Die Laufzeit beträgt mindestens 12 Monate.