Betreff
Beschluss der Gemeinde Bentwisch über die Erhöhung der anrechenbaren Kosten und deren Finanzierung zur Erstellung eines Fördermittelantrages zur Erschließung des B-Plan 20 "Gewerbegebiet westlich der Ortsumgehung und nördlich des Hansecenters"
Vorlage
VBE/2843/2021/GBE
Art
BV Gemeinden

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt den Nachtrag des Planungsbüros Voss & Muderack, aus Marlow, für die Erstellung eines Fördermittelantrages, mit einer Bruttogesamtsumme von 11.357,44 € zu bestätigen. Die Gemeindevertretung Bentwisch ermächtigt den Bürgermeister und seinen Stellvertreter diesen Nachtrag zu unterzeichnen. Aus dem Produktkonto 01.54100.5233800 werden 11.357,44 € als Deckung des Nachtrages für die Erstellung des Fördermittelantrages zum B-Plan 20 genutzt.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:

Davon anwesend:

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:


Sachverhalt:

 

Mit dem Beschluss VBE/2756/2020/GBE hat die Gemeinde Bentwisch das Planungsbüro Voss & Muderack mit der Erstellung eines Fördermittelantrages zur Erschließung des zukünftigen Gewerbegebietes B20 beauftragt. Im Rahmen der Zuarbeiten wurden weitere eventuell förderfähige Kosten ermittelt und dargestellt.

Dies sind unter anderem Erdarbeiten für E- Versorgung / Gas und Telekommunikation.

Des Weiteren ergibt sich eine Erhöhung der anrechenbaren Kosten.

Laut HOAI erhöht sich daher auch das Honorar. Dazu hat das Planungsbüro einen Nachtrag bei der Verwaltung eingereicht. Für die Finanzierung des Nachtrages bedarf eines Beschlusses der Gemeindevertretung Bentwisch.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Das Planungsbüro Voss & Muderack hat ein Nachtragsangebot in Höhe von 11.357,44 € für diese Vorplanung und Erstellung des Fördermittelantrages eingereicht.

Die Verwaltung empfiehlt der Gemeindevertretung Bentwisch diesen Nachtrag in Höhe von

11.357,44 € zu bestätigen.

 


Finanzierung:

 

Unter dem Produktkonto 01.51100.5625500 stehen im Haushaltsjahr 2020 keine Gelder mehr zur Verfügung. Im Produktkonto der Straßenunterhaltung stehen finanzielle Mittel in Höhe von 114.000 € zur Verfügung. Davon können 11.357,44 € für die Deckung des Nachtrages zur Erarbeitung des Fördermittelantrages genutzt werden.