Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gelbensande
beschließt, das sie als Bürge der Aussetzung der Tilgungsleistungen für das
Darlehen 5170001977
ab dem 30.06.2021 bis zur Entscheidung des Landesförderinstitutes
Mecklenburg-Vorpommern über den Antrag
auf Gewährung der Zuweisung zur Ablösung der Altverbindlichkeiten
zustimmt.
Die Wohnungsgesellschaft Gelbensande mbH hat sicherzustellen, dass bei
Ablehnung des Antrages die Tilgungsleistungen erbracht werden können.
Sachverhalt:
Die Gemeinde Gelbensande bürgt gegenüber der Ostseesparkasse Rostock mit
einer modifizierten Ausfallbürgschaft für das Darlehen 5170001977 in Höhe von
ursprünglich 1.834.003,98 €.
Die Gemeindevertretung hat über diese Bürgschaft am 27.04.2000 einen
Beschluss gefasst, die Genehmigung der unteren Rechtsaufsichtsbehörde wurde am
06.06.200 mit Auflagen erteilt.
Die Verbindlichkeiten aus diesem Darlehen für Altverbindlichkeiten
betragen zum 31.12.2020 690.052,74 €, jährlich werden ca. 40.000 €
Tilgungsleistungen erbracht.
Am 30.01.2021 ist die Verordnung zur Ablösung der Altverbindlichkeiten
für die kommunale Wohnungswirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern in Kraft
getreten.
Anträge auf Gewährung einer Zuweisung zur Ablösung der
Altverbindlichkeiten können bis zum 31.01.2022 an das Landesförderinstitut
Mecklenburg-Vorpommern gestellt werden. Antragsberechtigt sind ausschließlich
Kommunen.
Die Wohnungsgesellschaft hat in Zusammenarbeit mit der Verwaltung einen
entsprechenden Antrag (23.02.2021) gestellt.
Zwischenzeitlich hat sich der Geschäftsführer der Wohnungsgesellschaft
mit der Ostseesparkasse Rostock (OSPA Rostock) in Verbindung gesetzt und sich
über die Aussetzung der Tilgungsleistungen zu diesem Kredit verständigt. Die so vorläufig eingesparten Mittel sollen
für die Erneuerung und E-Anlagen in den Wohnungen und für den Brandschutz
eingesetzt werden.
Die OSPA Rostock verlangt nun von der Gemeinde eine Bestätigung über das
Einverständnis der Tilgungsaussetzung.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Verwaltung erachtet es nach Absprache mit
dem Bürgermeister für notwendig, dass hierzu ein Beschluss der
Gemeindevertretung herbeigeführt wird.
Die untere Rechtsaufsichtbehörde hat die
Übernahme der modifizierten Ausfallbürgschaft am 06.06.2000 mit Auflagen
genehmigt. Eine zeitweise Aussetzung von Tilgungsleistungen ist nicht
Bestandteil der Auflagen.
Nach Auffassung der Verwaltung wäre vorab mit
der OSPA Rostock zu klären, wie sich die Aussetzung der Tilgung auf die
Zinsleistungen und die Laufzeit auswirkt (gibt es hierzu schriftliche Zusagen
der OSPA).
Die Gemeindevertretung sollte der Aussetzung
der Tilgungsleistungen nur unter der Bedingung zustimmen, dass bei Ablehnung
des Antrages auf Gewährung der Zuweisung durch das LFI die Tilgungsleistungen
durch die Wohnungsgesellschaft erbracht werden, da die Mittel zwischenzeitlich
anders eingesetzt werden sollen.
Finanzierung:
Der Kernhaushalt der Gemeinde wird bei
Inanspruchnahme der Bürgschaft mit den jährlichen Zins- und Tilgungsleistungen
belastet.