Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Gelbensande über die Aussetzung von Tilgungsleistungen im Rahmen der Ablösung der Altverbindlichkeiten
Vorlage
VFA/1931/2021/GGE
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gelbensande beschließt, das sie als Bürge der Aussetzung der Tilgungsleistungen für das Darlehen 5170001977 ab dem 30.06.2021 bis zur Entscheidung des Landesförderinstitutes Mecklenburg-Vorpommern über den Antrag auf Gewährung der Zuweisung zur Ablösung der Altverbindlichkeiten zustimmt.

Die Wohnungsgesellschaft Gelbensande mbH hat sicherzustellen, dass bei Ablehnung des Antrages die Tilgungsleistungen erbracht werden können.

 

 


Sachverhalt:

Die Gemeinde Gelbensande bürgt gegenüber der Ostseesparkasse Rostock mit einer modifizierten Ausfallbürgschaft für das Darlehen 5170001977 in Höhe von ursprünglich 1.834.003,98 €.

 

Die Gemeindevertretung hat über diese Bürgschaft am 27.04.2000 einen Beschluss gefasst, die Genehmigung der unteren Rechtsaufsichtsbehörde wurde am 06.06.200 mit Auflagen erteilt.

Die Verbindlichkeiten aus diesem Darlehen für Altverbindlichkeiten betragen zum 31.12.2020 690.052,74 €, jährlich werden ca. 40.000 € Tilgungsleistungen erbracht.

 

Am 30.01.2021 ist die Verordnung zur Ablösung der Altverbindlichkeiten für die kommunale Wohnungswirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern in Kraft getreten.

Anträge auf Gewährung einer Zuweisung zur Ablösung der Altverbindlichkeiten können bis zum 31.01.2022 an das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern gestellt werden. Antragsberechtigt sind ausschließlich Kommunen.

 

Die Wohnungsgesellschaft hat in Zusammenarbeit mit der Verwaltung einen entsprechenden Antrag (23.02.2021) gestellt.

 

Zwischenzeitlich hat sich der Geschäftsführer der Wohnungsgesellschaft mit der Ostseesparkasse Rostock (OSPA Rostock) in Verbindung gesetzt und sich über die Aussetzung der Tilgungsleistungen zu diesem Kredit verständigt.  Die so vorläufig eingesparten Mittel sollen für die Erneuerung und E-Anlagen in den Wohnungen und für den Brandschutz eingesetzt werden.  

 

Die OSPA Rostock verlangt nun von der Gemeinde eine Bestätigung über das Einverständnis der Tilgungsaussetzung. 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Verwaltung erachtet es nach Absprache mit dem Bürgermeister für notwendig, dass hierzu ein Beschluss der Gemeindevertretung herbeigeführt wird.

 

Die untere Rechtsaufsichtbehörde hat die Übernahme der modifizierten Ausfallbürgschaft am 06.06.2000 mit Auflagen genehmigt. Eine zeitweise Aussetzung von Tilgungsleistungen ist nicht Bestandteil der Auflagen.

 

Nach Auffassung der Verwaltung wäre vorab mit der OSPA Rostock zu klären, wie sich die Aussetzung der Tilgung auf die Zinsleistungen und die Laufzeit auswirkt (gibt es hierzu schriftliche Zusagen der OSPA).

 

Die Gemeindevertretung sollte der Aussetzung der Tilgungsleistungen nur unter der Bedingung zustimmen, dass bei Ablehnung des Antrages auf Gewährung der Zuweisung durch das LFI die Tilgungsleistungen durch die Wohnungsgesellschaft erbracht werden, da die Mittel zwischenzeitlich anders eingesetzt werden sollen.

 


Finanzierung:

Der Kernhaushalt der Gemeinde wird bei Inanspruchnahme der Bürgschaft mit den jährlichen Zins- und Tilgungsleistungen belastet.