Beschlussvorschlag 1:
Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt,
das Familien-Freizeit-Zentrum im Buchenweg 3 zu sanieren: Heizungsanlage,
Erneuerung der sichtbaren Rohre, Malerarbeiten, Sanitärbereich, Eingangstür und
Innentüren. Die Kosten wurden mit ca. 82.000 Euro kalkuliert.
Planungskosten wurden nicht eingeplant.
Die Gelder sind im Haushalt 2021 in einem
Nachtragshaushalt bzw.2022 im Haushalt auf dem Produktkonto 03.36600-7852100 –
Auszahlungen für bebaute Grundstücke einzuplanen.
oder
Beschlussvorschlag 2:
Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt,
eine Umstrukturierung des Familien-Freizeit-Zentrums im Buchenweg 3. Es sind
Kosten für Planungsleistungen und für den Umbau im Haushalt auf dem
Produktkonto 03.36600-7852100 – Auszahlungen für bebaute Grundstücke
einzuplanen.
Die Höhe der Kosten sind durch die Verwaltung
zu kalkulieren.
oder
Beschlussvorschlag 3:
Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt,
das Familien-Freizeit-Zentrum im Buchenweg 3 sofort stillzulegen. Das Gebäude
wird nicht mehr zur Vermietung freigegeben.
Der Rückbau des Gebäudes ist im Haushalt 2022
einzuplanen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der
Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Sachverhalt:
Das Familien-Freizeit-Zentrum wurde in den letzten Monaten durch externe
Dritte genutzt zur Förderung der Kita-Kinder in den Bereichen Logopädie und
Englischunterricht.
Da derzeit ständig Anpassungen bei den Corona Regeln vorgenommen worden sind,
wurden in letzter Zeit keine Veranstaltungen durchgeführt. Das Gebäude stand
somit über einen längeren Zeitraum leer. Lediglich die Reinigungskraft und der
Mitarbeiter Bauhof waren einmal pro Woche vor Ort.
Am 07.04.2021 wurde festgestellt, dass der Fußboden im Flur von Wasser
überflutet war, welches teilweise in die umliegenden Räume des Gebäudes
geströmt ist. Lt. Zählerstand, der regelmäßig erfasst wird, handelt es sich um
ca. 42 m³. In den angrenzenden Räumen wurden großflächige Durchfeuchtungen des
Fußbodenaufbaus festgestellt.
Aus einem unter der Decke im Flur auf Putz verlegten Trinkwasserleitung
spritzte das Wasser auf die gegenüberliegende Flurwand. An einem Absperrventil
der Trinkwasserleitung war ein Entleerungs-ventil abgebrochen und aus der
Bruchstelle trat das Wasser aus.
Der ursächliche Schaden wurde direkt am gleichen Tag durch die Firma O.K.
Sanitär behoben.
Der Schaden wurde am 08.04.2021 umgehend der kommunalen Versicherung
gemeldet.
Nach Rücksprache mit der Versicherung konnten sofort Trockner aufgestellt
werden, um weitere Schäden zu verhindern.
Durch die OKV wurde ein Sachverständiger aktiviert, welcher am 16.04.2021
vor Ort war, um die Schadenshöhe festzustellen. Das Schadensgutachten liegt der
Verwaltung bereits vor.
Die für die Beseitigung des Schadens notwendigen Reparaturkosten hat der
Sachverständige auf Basis konkreter Angebote – im Übrigen in Wege der
abstrakten Schadenberechnung – mit voraussichtlich 13.927,94 Euro brutto
ermittelt. Mit der Durchführung der notwendigen Maßnahmen ist die OKV
einverstanden.
Da zwischenzeitlich noch ein weiteres Entleerungsventil an der
Trinkwasserleitung aufgrund von Ermüdung abgebrochen ist, wurde zunächst die
Wasserversorgung für das Gebäude unterbrochen, um weitere Schäden abzuwenden.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Gemeinde Rövershagen muss sich
positionieren, wie die weitere Nutzung des Gebäudes gestaltet werden soll. Um
weiterhin eine Vermietung des Gebäudes zu gewährleisten, wäre eine Sanierung
der unmittelbaren Mängel und Schäden notwendig.
1. Wenn die Grundstruktur des Gebäudes so
erhalten werden soll, wie sie jetzt ist, muss man mit Kosten in Höhe von ca.
96.000 Euro rechnen. Die Kosten für die Wiederherstellung des Gebäudes, die
aufgrund des Versicherungsschadens entstanden sind, wurden mit eingerechnet.
Diese Kosten würden dann in Höhe von ca. 14.000
Euro von der OKV getragen werden.
Lt. Schornsteinfeger ist eine neue
Heizungsanlage 2022 einzubauen. Des Weiteren sind die Ober-leitungen (alle
sichtbaren Rohre) zu erneuern, um weitere Wasserschäden zu vermeiden.
Bereits 2014 gab es die ersten Wasserschäden in
dem kommunalen Gebäude.
Weiterhin müssten die Bäder saniert und
Malerarbeiten durchgeführt werden. Die Innentüren haben sich aufgrund der
Wasserschäden verzogen und können teilweise nicht mehr geschlossen werden. Auch
die Eingangstür müsste komplett erneuert werden, da diese ebenfalls verzogen
ist.
Da das Gebäude in letzter Zeit kaum genutzt
wurde, besteht die Gefahr von Legionellen in den Wasserleitungen. Betätigt man
den Wasserhahn bzw. die Toilettenspülung läuft ein bräunlicher Wasserstrahl in
den Ausguss. Bei einer Überprüfung durch das Gesundheitsamt würde das Gebäude
umgehend gesperrt werden.
Sollte sich die Gemeinde entscheiden, das
Gebäude weiter zu vermieten, sind Eigenmittel in Höhe von mindestens 82.000
Euro bereit zu stellen.
2. Entscheidet sich die Gemeinde für eine
Umstrukturierung des Gebäudes darf eine Umnutzung nur lt. Vorgaben der ENEV
erfolgen. Der Altbau müsste komplett energetisch saniert werden. Die Außen- und
Innenwände bestehen aus verputztem Mauerwerk. Die Fassadendämmung ist dann nach
den Vorgaben von Energieeinsparverordnung umzusetzen. Die
Dacheindeckung besteht aus Faserzement-Wellplatten. Hier besteht Asbestgefahr.
Bei einer Sanierung sind entsprechende Sicherheitsvorkehrungen zu treffen. Die
Kosten für die Umstrukturierung sind derzeit noch nicht benennbar.
Es entstünden nicht nur Kosten für den Umbau,
sondern auch für Planungsleistungen durch ein Ingenieurbüro und für den
Statiker. Bereits am 21.01.2020 haben mit der Gemeinde und dem Planungsbüro
Montra ein erstes Gespräch und eine Besichtigung stattgefunden bzgl. eines
Umbaus.
Lt. Aussagen von Montra wäre eine Sanierung mit
erheblichen Kosten verbunden und deshalb absolut unwirtschaftlich.
3. Wenn die Gemeinde das Gebäude nicht
vermieten möchte, besteht die Möglichkeit das Familien-Freizeit-Zentrum
stillzulegen. Das würde bedeuten, dass keine laufenden Kosten entstehen wie
z.B. für Strom, Wasser, Gas, GEZ.
Sollte das Gebäude gar nicht mehr genutzt und die Flächen für anderweitige Zwecke vorgehalten werden, wie z.B. eine Erweiterung der Kindertagesstätte um eine weitere Wabe, sind entsprechend Gelder für einen Rückbau bzw. neue Baumaßnahmen im Haushalt 2022 zur Verfügung zu stellen.
Finanzierung:
Entsprechend der Entscheidung der
Gemeindevertretung sind entsprechend Gelder im Haushalt 2022 einzuplanen.
Sollte sich die Gemeinde dafür entscheiden, eine Sanierung der derzeitigen
Mängel durchzuführen, sind im Haushalt 2021/2022 entsprechend Gelder in Höhe
von 82.000 Euro zur Verfügung zu stellen. Derzeit sind keine Einsparungen im
Teilhaushalt II ersichtlich.
Sollte die Gemeinde sich entscheiden, keine
Sanierung oder Umstrukturierung vorzunehmen, kann sich die Gemeinde von der
Versicherung die finanziellen Mittel, die für die Wiederherstellung des
ursprünglichen Zustands des Familien-Freizeit-Zentrums in Höhe von 13.927,94
Euro bereitgestellt wurden, sich auszahlen lassen.
Es wurden bereits zwei Rechnungen aus diesem
Kontingent bezahlt. Somit bleibt eine Restsumme von 13.444,75 Euro brutto. Bei
einer fiktiven Abrechnung zahlt die Versicherung dem Versicherungs-nehmer den
Netto-Betrag aus. D.h. die Gemeinde erhält voraussichtlich 11.298,11 Euro
ausgezahlt.
Stellungnahme des Haupt- und Finanzausschusses vom 17.05.2021:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der
Gemeindevertretung Rövershagen
mit 5 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und
0-Stimmenenthaltungen, das Familien-Freizeit-Zentrum im Buchenweg 3 sofort
stillzulegen. Das Gebäude wird nicht mehr zur Vermietung freigegeben.
Der Rückbau des Gebäudes ist im Haushalt 2022
bzw. in einem evtl. Nachtragshaushalt 2021 einzuplanen.
Für einen möglichen Abriss sollen Kostenangebote eingeholt werden.