Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Rövershagen zum Abwägungsbeschluss und Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 der Gemeinde Rövershagen
Vorlage
VBE/2420/2021/GRÖ
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt für die 4. Änderung des Bebauungsplanes

Nr. 6 der Gemeinde Rövershagen folgenden Abwägungs-

sowie Entwurfs- und Auslegungsbeschluss:

 

 

1.

Die Stellungnahmen der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Vorentwurf der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 6 der Gemeinde Rövershagen hat die Gemeindevertretung mit dem in der Anlage dargestellten Ergebnis geprüft.

Die Anlage mit der Begründung der Entscheidung ist Bestandteil des Beschlusses

 

 

2.

Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Anregungen in ihren Stellungnahmen gegeben haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe anhand von Auszügen aus der Anlage zu diesem Beschluss in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind zu dem Vorgang zu nehmen.

 

 

3.

Mit dem Beschluss des Entwurfs soll die Beteiligung der Öffentlichkeit per Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.

 

4.

Zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind sie nach   § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme zu bitten. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird mit der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durch Auslage, gemäß § 41 Abs. 2 BauGB verbunden.

 

5.

Dieser Beschluss und die Mitteilung über die Auslegung des Entwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder der Gemeindevertretung:

 

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besetzte Mandate:

 

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davon anwesend:

 

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Ja- Stimmen:

 

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Nein- Stimmen:

 

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Stimmenthaltungen:

 

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Bemerkung:

Aufgrund des § 24 Abs. 1 der Kommunalverfassung M-V waren folgende/keine Mitglieder der Gemeindevertre­tung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

 

 

 

Dr. Verena Schöne

Bürgermeisterin                                                 (Siegel)

 

 

 


Sachverhalt:

 

Die Gemeindevertretung Rövershagen hat in ihrer Sitzung am 23.03.2020 beschlossen den Bebauungsplan Nr. 6 einer 4. Änderung zu unterziehen.

 

Der Vorentwurf zur 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 6 wurde ebenfalls in der Sitzung am 23.03.2020 gebilligt und zur frühzeitigen Beteiligung und öffentlichen Auslegung bestimmt.

 

Zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit wurde gemäß § 3 Abs. 1 BauGB eine öffentliche Auslegung des Vorentwurfs in der Zeit vom 27.10.2020 bis zum 27.11.2020 durchgeführt.

 

 

Von den berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß
§ 4 Abs. 1 BauGB mit Schreiben vom
18.05.2020 die Stellungnahmen eingeholt worden.

 

Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung beschränken sich die Änderungen des Flächennutzungsplanes nun auf die Entlassung von Sondergebietsflächen aus dem Geltungsbereich, der Darstellung von zusätzlichen Verkehrsflächen und einer Mischgebietsfläche. Von der Darstellung zusätzlicher Sondergebietsflächen wird abgesehen.

 

In der vorliegenden Form soll der Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 6 zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, zur Beteiligung der berührten Behörden, der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB bestimmt werden.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Verwaltung empfiehlt der Gemeindevertretung Rövershagen den Abwägungsvorschlägen zu folgen und die 4 Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 der Gemeinde Rövershagen als Satzung zu beschließen.

 

 


Stellungnahme des Bauausschusses(10.05.2021)

Die Beschlussvorlage wurde zurückgestellt und soll im nächsten Bauausschuss erneut vom Planer vorgestellt werden.

 

Erneute Stellungnahme der Verwaltung:

Die Verwaltung empfiehlt der Gemeindevertretung Rövershagen den Abwägungsvorschlägen mit den eingearbeiteten Änderungen zu folgen und die 4 Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 der Gemeinde Rövershagen als Satzung zu beschließen.

 

Stellungnahme des Bauausschusses(07.06.2021)

Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung Rövershagen den Beschluss laut Beschlussvorlage zu fassen.

Abstimmung:

Ja: 7

 

 

 

 

Finanzierung: