Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt
für die 4. Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 6 der Gemeinde Rövershagen folgenden
Abwägungs-
sowie Entwurfs- und Auslegungsbeschluss:
1. |
Die Stellungnahmen der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Vorentwurf der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 6 der Gemeinde Rövershagen hat die Gemeindevertretung mit dem in der Anlage dargestellten Ergebnis geprüft. Die Anlage mit der Begründung
der Entscheidung ist Bestandteil des Beschlusses |
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2. |
Die Bürgermeisterin wird
beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die
Anregungen in ihren Stellungnahmen gegeben haben, von diesem Ergebnis unter
Angabe der Gründe anhand von Auszügen aus der Anlage zu diesem Beschluss in
Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind zu dem
Vorgang zu nehmen. |
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3. |
Mit dem Beschluss des Entwurfs soll die Beteiligung der Öffentlichkeit per Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden. |
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4. |
Zur Beteiligung
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind sie nach § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme zu
bitten. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange wird mit der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
durch Auslage, gemäß § 41 Abs. 2 BauGB verbunden. |
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5. |
Dieser Beschluss und die Mitteilung über die Auslegung des Entwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, ist ortsüblich bekannt zu machen. |
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder
der Gemeindevertretung: |
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besetzte Mandate: |
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davon anwesend: |
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Ja- Stimmen: |
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Nein- Stimmen: |
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Stimmenthaltungen: |
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Bemerkung:
Aufgrund des § 24 Abs. 1 der
Kommunalverfassung M-V waren folgende/keine Mitglieder der Gemeindevertretung
von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Dr. Verena Schöne
Bürgermeisterin (Siegel)
Sachverhalt:
Die
Gemeindevertretung Rövershagen hat in ihrer Sitzung am 23.03.2020 beschlossen
den Bebauungsplan Nr. 6 einer 4. Änderung zu unterziehen.
Der
Vorentwurf zur 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 6 wurde ebenfalls in der
Sitzung am 23.03.2020 gebilligt und zur
frühzeitigen Beteiligung und öffentlichen Auslegung bestimmt.
Zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit wurde gemäß § 3 Abs.
1 BauGB eine öffentliche Auslegung des Vorentwurfs in der Zeit vom 27.10.2020 bis zum 27.11.2020 durchgeführt.
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Von den berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
sind gemäß
Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen
Beteiligung beschränken sich die Änderungen des Flächennutzungsplanes nun auf
die Entlassung von Sondergebietsflächen aus dem Geltungsbereich, der
Darstellung von zusätzlichen Verkehrsflächen und einer Mischgebietsfläche.
Von der Darstellung zusätzlicher Sondergebietsflächen wird abgesehen.
In der vorliegenden Form soll der Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 6 zur
öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, zur Beteiligung der berührten
Behörden, der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und zur
Beteiligung der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB bestimmt werden.
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Stellungnahme der Verwaltung:
Die Verwaltung empfiehlt der Gemeindevertretung
Rövershagen den Abwägungsvorschlägen zu folgen und die 4 Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 6 der Gemeinde Rövershagen als Satzung zu beschließen.
Stellungnahme des Bauausschusses(10.05.2021)
Die Beschlussvorlage wurde zurückgestellt und
soll im nächsten Bauausschuss erneut vom Planer vorgestellt werden.
Erneute Stellungnahme der Verwaltung:
Die Verwaltung empfiehlt der Gemeindevertretung
Rövershagen den Abwägungsvorschlägen mit den eingearbeiteten Änderungen zu
folgen und die 4 Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 der Gemeinde Rövershagen
als Satzung zu beschließen.
Stellungnahme des Bauausschusses(07.06.2021)
Der Bauausschuss empfiehlt der
Gemeindevertretung Rövershagen den Beschluss laut Beschlussvorlage zu fassen.
Abstimmung:
Ja: 7
Finanzierung: