Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Rövershagen über die Annahme von Spenden gemäß § 44 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern
Vorlage
VZD/2417/2021/GRÖ
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt gemäß § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern die Sachspende des „Förderverein Grundschule de Likedeeler Rövershagen e.V.“ in Höhe von insgesamt 3.864,00€ für Kopierpapier (364,00€), Spielzeugkisten für alle Klassen (1.500,00€) und Ausstattung für das Medienprojekt „Schülerzeitung“ (2.000,00€) sowie die Spende für die Durchführung des KiJu-Projektes in Höhe von 3.920,00€ anzunehmen und im Haushaltsjahr 2021 für die Schüler/innen der Grundschule Rövershagen zu verwenden.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:           

davon anwesend:                                          

Zustimmung:                                                   

Ablehnung:                                                      

Enthaltung:                                                      

 


Sachverhalt:

Der „Förderverein Grundschule de Likedeeler Rövershagen e.V.“ beabsichtigt, der Grundschule Rövershagen Sachspenden in Höhe von 7.784,00€ zukommen zu lassen.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Gemäß § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2 KV M-V Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln.

 

Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben, das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden.

Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet die Gemeindevertretung, soweit eine in der Hauptsatzung festzulegende Wertgrenze von höchstens 1.000 Euro überschritten wird.

Die Gemeinde erstellt jährlich einen Bericht, in welchem die Geber, die Zuwendungen und die Zuwendungszwecke anzugeben sind, und übersendet ihn der Rechtsaufsichtsbehörde. Der jeweils aktuelle Bericht ist der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

 

Aufgrund der Höhe der Sachspende muss die Entscheidung zur Annahme der Spende durch die Gemeindevertretung getroffen werden.

 

Die Sachspende setzt sich wie folgt zusammen:

1)      Kopierpapier:                                                      364,00€

2)      Spielzeugkisten für alle Klassen:               1.500,00€

3)      KiJu-Projekt:                                                    3.920,00€

(Kinder- und Jugend Sicherheits-Team (Prävention gegen Gewalt & Missbrauch);

die Realisierung ist abhängig von den geltenden Hygienebestimmungen aufgrund der Corona-Pandemie)

4)      Medienprojekt „Schülerzeitung“:            2.000,00€

(dieses Projekt wurde durch den Schulförderverein bei der OSPA eingereicht)

                                               Summe:              7.784,00€

 

 

Stellungnahme des Ausschusses für Schule, Jugend, Kultur und Sport vom 10.05.2021:

Der Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur und Sport empfiehlt der Gemeindevertretung Rövershagen mit 4 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung und 0 Nein-Stimmen gemäß § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern die Sachspende des „Förderverein Grundschule de Likedeeler Rövershagen e.V.“ in Höhe von insgesamt 7.784,00€ für Kopierpapier (364,00€), Spielzeugkisten für alle Klassen (1.500,00€), Durchführung des KiJu-Projektes (3.920,00€) sowie Ausstattung für das Medienprojekt „Schülerzeitung“ (2.000,00€) anzunehmen und im Haushaltsjahr 2021 für die Schüler/innen der Grundschule Rövershagen zu verwenden.

 

erneute Stellungnahme der Verwaltung vom 12.05.2021:

Während der Sitzung des Ausschusses für Schule, Jugend, Kultur und Sport am 10.05.2021 kam die Frage auf, ob die Durchführung des KiJu-Projektes eine Dienstleistungsspende darstellt.

Nach Rücksprache mit der Finanzabteilung wird lediglich nach Sachspenden und Geldspenden unterschieden. Da mit der Durchführung des Projektes kein Gegenstand/keine Materialien übergeben werden, wird dies als geldähnliche Spende betrachtet und nicht als Sachspende.

Der Beschlussvorschlag wurde dahingehend geringfügig angepasst. 

 

Stellungnahme des Haupt- und Finanzausschusses vom 17.05.2021:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung Rövershagen einstimmig, gemäß § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern die Sachspende des „Förderverein Grundschule de Likedeeler Rövershagen e.V.“ in Höhe von insgesamt 3.864,00€ für Kopierpapier (364,00€), Spielzeugkisten für alle Klassen (1.500,00€) und Ausstattung für das Medienprojekt „Schülerzeitung“ (2.000,00€) sowie die Spende für die Durchführung des KiJu-Projektes in Höhe von 3.920,00€ anzunehmen und im Haushaltsjahr 2021 für die Schüler/innen der Grundschule Rövershagen zu verwenden.