Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bentwisch
beschließt folgende Ausfallbürgschaft im Zusammenhang mit der Maßnahme Umbau
und Erweiterung – Kita „Zwergenhaus“ Bentwisch:
Ausfallbürgschaft
Die Gemeinde Bentwisch
über das Amt Rostocker Heide,
Eichenallee 20a, 18182 Gelbensande
- nachfolgend Eigentümerin –
hat vom
Landkreis Rostock, Der Landrat, Am Wall 3-5, 18273 Güstrow
- nachfolgende Zuwendungsgeber
–
mit Datum vom 09.04.2021 einen Zuwendungsbescheid Nr. 01/2021 für die
Maßnahme
Umbau und Erweiterung – Kita
„Zwergenhaus“ in Bentwisch
mit einem Zuwendungsbetrag in Höhe von 1.420.836,75 Euro bekommen.
Auflage für die Gewährung der Zuwendung ist die Stellung einer
Ausfallbürgschaft zur Sicherung etwaiger Erstattungsansprüche des
Zuwendungsgebers wegen Nichteinhaltung der Auflagen des Zuwendungsbescheides
01/2021 für den im Zuwendungsbescheid bestimmten Bindungszeitraum.
Die Gemeinde Bentwisch ist Eigentümerin der Flurstücke 24/6, 27/7, 26/2,
25/1,25/2 und 26/1 der Flur 1 der Gemarkung Bentwisch und der Gebäude.
Träger der Einrichtung ist der ASB Regionalverband Warnow-Trebeltal e.V.
in 18196 Dummerstorf.
Dies vorausgeschickt übernimmt
die Gemeinde Bentwisch, vertreten durch den Bürgermeister
über das Amt Rostocker Heide,
Eichenallee 20a, 18182 Gelbensande
hiermit gegenüber dem Zuwendungsgeber für die Erfüllung etwaiger
Rückforderungsansprüche ausgereichter Zuwendungen innerhalb der Maßnahme „Umbau
und Erweiterung – Kita „Zwergenhaus“ Bentwisch die
Ausfallbürgschaft
in Höhe der bewilligten Zuwendung von
1.420.836,75 Euro
Die Bürgschaft ist befristet auf 15 Jahre und erlischt mit Rückgabe
dieser Urkunde an die Gemeinde Bentwisch.
Gelbensande, den ___________ ________________________________ Andreas
Krüger, Bürgermeister
(Siegel)
_________________________________ Ralf
Will, stellv. Bürgermeister
Der Bürgermeister und sein Stellvertreter
werden ermächtigt, die Bürgschaft zu unterzeichnen. Die Bürgschaft wird erst
nach Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde ausgereicht.
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche Anzahl der Vertreter:
davon anwesend:
Ja-Stimmen:
Nein-Stimmen:
Enthaltungen:
Sachverhalt:
In der Gemeinde Bentwisch soll die Kindereinrichtung „Zwergenhaus“
umgebaut und erweitert werden.
Für diese Maßnahme hat die Gemeinde eine Zuwendung nach der Richtlinie
über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen zum bedarfsgerechten
Ausbau der Kindertagesförderung für Kinder bis zum Schuleintritt nach dem
Investitionsprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung 2020 – 2021 (KitaInvestFöRL
M-V 2020-2021) beantragt.
Der Zuwendungsbescheid Nr. 01/2021 ist am 09.04.2021 per Mail und am
15.04.2021 im Original im Amt Rostocker Heide eingegangen, es wird eine
Zuwendung in Höhe von 1.420.836,75 € bewilligt.
Unter Punkt 5.2 des Zuwendungsbescheides sind Auflagen definiert:
.
m) Bei Zuwendungen
über 40.000,00 EUR sind etwaige Erstattungsansprüche dinglich oder durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer
deutschen Bank zu sichern. Sofern der Eigentümer und der Träger der Einrichtung
nicht identisch sind und die Einrichtung Eigentum einer Gemeinde oder eines
Landkreises ist, genügt auch eine auf die Erstattungsansprüche bezogene
Ausfallbürgschaft der Eigentümerin oder des Eigentümers.
{gleicher Wortlaut siehe auch Sonstige Zuwendungsbestimmungen à Punkt 6.3 Buchstabe a) der KitaInvestFöRL M-V 2020-2021 vom 21.12.2020
Weiterhin heißt es in der Richtlinie:
..Die Erstempfänger sind durch die Zuwendungsbescheide dazu zu
verpflichten, ihre Zuwendungsbescheide an die Letztempfänger mit Auflagen zu
versehen, durch die die Letztempfänger verpflichtet werden, …..}
Die Bürgschaft ist
spätestens mit dem ersten Zahlungsantrag dem Landkreis Rostock vorzulegen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Stellung der Bürgschaft ist eine Auflage
des Zuwendungsbescheides Nr. 01/2021 des Landkreises Rostock vom 09.04.2021.
Gem. § 22 Kommunalverfassung Mecklenburg-
Vorpommern beschließt die Gemeindevertretung über die Übernahme von
Bürgschaften.
Die Übernahme dieser Bürgschaft bedarf nach §
57 KV M-V der Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde.
Die Verwaltung stellt zeitnah einen Antrag an
die untere Rechtsaufsichtsbehörde (uRAB) auf Genehmigung der Ausfallbürgschaft.
Sollte die Ausfallbürgschaft nicht durch die uRAB genehmigt werden, kommt es
nicht zur Auszahlung der Fördermittel.
Parallel dazu sollte die Gemeindevertretung den
Beschluss zur Übernahme der Ausfallbürgschaft fassen. Die Urkunde wird erst
nach Beschlussfassung der Gemeindevertretung und Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde
ausgereicht.
Die Gemeinde
Bentwisch ist Eigentümerin der Flurstücke 24/6, 27/7, 26/2, 25/1,25/2 und 26/1
der Flur 1 der Gemarkung Bentwisch und der Gebäude.
Träger der
Einrichtung ist der ASB Regionalverband Warnow-Trebeltal e.V. in 18196
Dummerstorf.
Hinweise der Verwaltung:
- Auf Grund der Dringlichkeit konnte der
Sachverhalt nicht in den Ausschüssen zur Beratung vorgelegt werden.
- Die Verwaltung lässt den Wortlaut der Bürgschaft vor Unterzeichnung anwaltlich prüfen.
Finanzierung:
Bei Inanspruchnahme der Ausfallbürgschaft
werden die liquiden Mittel der Gemeinde erheblich geschmälert.
Die Ausfallbürgschaft ist ab dem Jahrabschluss
2021 im Anhang zur Bilanz zu erläutern.