Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Bentwisch über die Übernahme einer Ausfallbürgschaft für die Baumaßnahme Kindereinrichtung "Zwergenhaus"
Vorlage
V00/2825/2021/GBE
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bentwisch beschließt folgende Ausfallbürgschaft im Zusammenhang mit der Maßnahme Umbau und Erweiterung – Kita „Zwergenhaus“ Bentwisch:

 

Ausfallbürgschaft

 

Die       Gemeinde Bentwisch

            über das Amt Rostocker Heide, Eichenallee 20a, 18182 Gelbensande

                                                                                   - nachfolgend Eigentümerin

 

hat vom

            Landkreis Rostock, Der Landrat, Am Wall 3-5, 18273 Güstrow

                                                                                   - nachfolgende Zuwendungsgeber

 

mit Datum vom 09.04.2021 einen Zuwendungsbescheid Nr. 01/2021 für die Maßnahme

 

            Umbau und Erweiterung – Kita „Zwergenhaus“ in Bentwisch

 

mit einem Zuwendungsbetrag in Höhe von 1.420.836,75 Euro bekommen.

Auflage für die Gewährung der Zuwendung ist die Stellung einer Ausfallbürgschaft zur Sicherung etwaiger Erstattungsansprüche des Zuwendungsgebers wegen Nichteinhaltung der Auflagen des Zuwendungsbescheides 01/2021 für den im Zuwendungsbescheid bestimmten Bindungszeitraum.

 

Die Gemeinde Bentwisch ist Eigentümerin der Flurstücke 24/6, 27/7, 26/2, 25/1,25/2 und 26/1 der Flur 1 der Gemarkung Bentwisch und der Gebäude.

Träger der Einrichtung ist der ASB Regionalverband Warnow-Trebeltal e.V. in 18196 Dummerstorf. 

 

Dies vorausgeschickt übernimmt

 

die       Gemeinde Bentwisch, vertreten durch den Bürgermeister

            über das Amt Rostocker Heide, Eichenallee 20a, 18182 Gelbensande

                                                                                  

hiermit gegenüber dem Zuwendungsgeber für die Erfüllung etwaiger Rückforderungsansprüche ausgereichter Zuwendungen innerhalb der Maßnahme „Umbau und Erweiterung – Kita „Zwergenhaus“ Bentwisch die

 

                                    Ausfallbürgschaft

 

in Höhe der bewilligten Zuwendung von

 

                                    1.420.836,75 Euro

 

Die Bürgschaft ist befristet auf 15 Jahre und erlischt mit Rückgabe dieser Urkunde an die Gemeinde Bentwisch.

 

Gelbensande, den ___________                   ________________________________                                                                                         Andreas Krüger, Bürgermeister

 

(Siegel)                                                             

                                                                       _________________________________                                                                                       Ralf Will, stellv. Bürgermeister         

 

Der Bürgermeister und sein Stellvertreter werden ermächtigt, die Bürgschaft zu unterzeichnen. Die Bürgschaft wird erst nach Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde ausgereicht.

 

Abstimmungsergebnis:

gesetzliche Anzahl der Vertreter:

davon anwesend:

Ja-Stimmen:

Nein-Stimmen:

Enthaltungen:

 

 


Sachverhalt:

In der Gemeinde Bentwisch soll die Kindereinrichtung „Zwergenhaus“ umgebaut und erweitert werden.

 

Für diese Maßnahme hat die Gemeinde eine Zuwendung nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen zum bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesförderung für Kinder bis zum Schuleintritt nach dem Investitionsprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung 2020 – 2021 (KitaInvestFöRL M-V 2020-2021) beantragt. 

 

Der Zuwendungsbescheid Nr. 01/2021 ist am 09.04.2021 per Mail und am 15.04.2021 im Original im Amt Rostocker Heide eingegangen, es wird eine Zuwendung in Höhe von 1.420.836,75 € bewilligt.

 

Unter Punkt 5.2 des Zuwendungsbescheides sind Auflagen definiert:

.

m) Bei Zuwendungen über 40.000,00 EUR sind etwaige Erstattungsansprüche dinglich oder durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Bank zu sichern. Sofern der Eigentümer und der Träger der Einrichtung nicht identisch sind und die Einrichtung Eigentum einer Gemeinde oder eines Landkreises ist, genügt auch eine auf die Erstattungsansprüche bezogene Ausfallbürgschaft der Eigentümerin oder des Eigentümers.

 

{gleicher Wortlaut siehe auch Sonstige Zuwendungsbestimmungen à Punkt 6.3 Buchstabe a) der KitaInvestFöRL M-V 2020-2021 vom 21.12.2020

Weiterhin heißt es in der Richtlinie:

..Die Erstempfänger sind durch die Zuwendungsbescheide dazu zu verpflichten, ihre Zuwendungsbescheide an die Letztempfänger mit Auflagen zu versehen, durch die die Letztempfänger verpflichtet werden, …..}

 

Die Bürgschaft ist spätestens mit dem ersten Zahlungsantrag dem Landkreis Rostock vorzulegen.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Stellung der Bürgschaft ist eine Auflage des Zuwendungsbescheides Nr. 01/2021 des Landkreises Rostock vom 09.04.2021.

 

Gem. § 22 Kommunalverfassung Mecklenburg- Vorpommern beschließt die Gemeindevertretung über die Übernahme von Bürgschaften.

 

Die Übernahme dieser Bürgschaft bedarf nach § 57 KV M-V der Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde. 

Die Verwaltung stellt zeitnah einen Antrag an die untere Rechtsaufsichtsbehörde (uRAB) auf Genehmigung der Ausfallbürgschaft. Sollte die Ausfallbürgschaft nicht durch die uRAB genehmigt werden, kommt es nicht zur Auszahlung der Fördermittel.

 

Parallel dazu sollte die Gemeindevertretung den Beschluss zur Übernahme der Ausfallbürgschaft fassen. Die Urkunde wird erst nach Beschlussfassung der Gemeindevertretung und Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde ausgereicht.

 

Die Gemeinde Bentwisch ist Eigentümerin der Flurstücke 24/6, 27/7, 26/2, 25/1,25/2 und 26/1 der Flur 1 der Gemarkung Bentwisch und der Gebäude.

Träger der Einrichtung ist der ASB Regionalverband Warnow-Trebeltal e.V. in 18196 Dummerstorf. 

 

 

Hinweise der Verwaltung:

- Auf Grund der Dringlichkeit konnte der Sachverhalt nicht in den Ausschüssen zur Beratung vorgelegt werden.

- Die Verwaltung lässt den Wortlaut der Bürgschaft vor Unterzeichnung anwaltlich prüfen. 


Finanzierung:

Bei Inanspruchnahme der Ausfallbürgschaft werden die liquiden Mittel der Gemeinde erheblich geschmälert.

Die Ausfallbürgschaft ist ab dem Jahrabschluss 2021 im Anhang zur Bilanz zu erläutern.